Landtag,
19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 48
(Beginn um 9.00 Uhr.)
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Einen schönen guten Morgen, meine Damen und Herren!
Ich darf Sie bitten, Platz
zu nehmen.
Die 19. Sitzung des
Wiener Landtages ist eröffnet.
Entschuldigt sind die Abgen
Mag Chorherr, Frau Abg Kato, Frau Abg Korosec, Herr Abg Dipl Ing Margulies,
Frau Abg Mag Ringler und Herr Abg Woller.
Wir kommen zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP/00333/2004/0002-KFP/LM)
wurde von Herrn Abg Dr Herbert Madejski gestellt und ist an den Herrn
amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr
gerichtet: Durch die EU-Ostöffnung ergibt sich ein erhöhter Bedarf an
Überprüfungen von LKW´s und PKW´s aus dem Ausland lt § 58 KFG. Wie können
Sie als verantwortlicher Stadtrat in einer solchen Situation verantworten, dass
im Jahr 2004 bei der Landesprüfanstalt das Nachtarbeitsstundenkontingent
gegenüber dem Vorjahr um 3% gekürzt statt erhöht wurde?
Ich bitte um die
Beantwortung.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker:
Danke, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Zu Ihrer Anfrage, Herr Abg
Madejski, darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Landes-
Kraftfahrzeugprüfstelle führt gemeinsam mit der zuständigen Behörde, und das ist
die Bundespolizeidirektion Wien, Fahrzeugprüfungen gemäß § 58 durch. Bei
diesen Überprüfungen hat sich der im Verhältnis zu den eher älteren, im lokalen
Ziel- und Quellverkehr eingesetzten heimischen LKWs, durchaus gute Zustand der
modernen Transit-LKW-Flotte herausgestellt. Dazu hat sich sogar ein geringeres
Durchschnittsalter der LKW-Flotte der neuen Beitrittsländer, bedingt durch
einen offensichtlichen Totalersatz der veralteten und schon wegen des hohen
Treibstoffverbrauchs nicht wirtschaftlich zu betreibenden Ostblock-LKW,
beobachten lassen. Ein unmittelbarer Bedarf an zusätzlichen
§ 58-Überprüfungen von Fahrzeugen der neuen Beitrittsländer aus dem Titel
der Verkehrs- und Betriebssicherheit erscheint daher nicht gegeben.
In Wien fällt die
Zuständigkeit für die Überprüfung der § 58-Kontrollen in den Bereich der
Bundespolizeidirektion Wien und es ist Aufgabe der zuständigen Behörde, sich um
die Mitwirkung von Sachverständigen zu bemühen. Da es sich bei der
Bundespolizeidirektion Wien um eine Bundesbehörde handelt, wäre die
Bundesprüfanstalt aus dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie eigentlich die richtige Stelle für Sachverständige. Dort gab es in
den letzten Jahren dramatische Personalrückgänge, und diese Personalreduktionen
haben dazu geführt, dass die Landesprüfstelle seit Anfang 2003 auf
Ersuchen der Bundespolizeidirektion Wien 12 bereits vereinbarte Tage und 12
ebenso vereinbarte Nachtschwerpunkte von der Bundesprüfanstalt übernehmen
musste.
Wir haben das sehr
gerne getan, nicht weil wir uns als Landesprüfstelle vordrängen wollen, sondern
weil wir der Ansicht sind, dass es die Verkehrssicherheit wert ist,
Überprüfungen gemeinsam mit der Bundespolizei durchzuführen.
Diese Verlagerung von
12 Tages- und 12 Nachtprüfungen hat zur Erhöhung der
Überstundenleistungen in der Landesprüfstelle von 1 200 auf
1 900 Stunden geführt. (Abg Kurt-Bodo Blind: Das wird zu wenig
sein!)
Das heißt, die für heuer veranschlagten 1 840 Stunden stellen
gegenüber den veranschlagten Überstunden vom Vorjahr noch immer eine über
50-prozentige Steigerung dar. Und Ihr Informant hat offensichtlich nicht die
ausreichende Information, denn die fehlenden 60 Stunden auf das gesamte im
Vorjahr geleistete Kontingent stehen ebenfalls zur Verfügung, werden aber
zurückgehalten, um für Notfälle, wenn wiederum einmal die Bundesprüfanstalt
ausfällt, noch Kontingente zur Verfügung zu haben.
Lassen Sie mich daher
zusammenfassend zu Ihrer Frage sagen: Wir sorgen dafür, dass es ausreichend
Prüfmöglichkeiten gibt, wir sorgen dafür, dass wir auch dort einspringen
können, wo der Bund aus unreflektierten Einsparungsmaßnahmen einfach nicht die
ausreichende Qualität hat, und wir haben uns auch bei den
Landesverkehrsreferententreffen mit dem Bundesminister dazu bekannt, dass wir
dort aushelfen, wo der Bund ganz offensichtlich versagt hat, nämlich ein
ordentliches Transitabkommen zu Stande zu bringen. Wir haben uns dort bereit
erklärt, unseren Prüfzug für solche § 58-Überprüfungen auch außerhalb der
Stadtgrenzen einzusetzen und auf den Ausfahrtsplätzen, die von der
Bundespolizeidirektion oder vom Landesgendarmeriekommando Niederösterreich
festgelegt werden, auch mitzuhelfen, dass die Überprüfungen der Transit-LKWs
verstärkt und intensiver stattfinden können.
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Danke für die Beantwortung.
Die erste Zusatzfrage,
Herr Abg Dr Madejski.
Abg Dr Herbert Madejski
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!
Wenn man Ihnen so zuhört,
hat man ja direkt den Eindruck, dass die Landesprüfstelle nur mehr die
Ergänzung der Bundesprüfstelle ist. So ist es aber rechtlich ja überhaupt
nicht.
Im Übrigen habe ich keinen
geheimen Informanten, sondern ich habe mich vor Ort erkundigt und habe vor Ort
mit verantwortlichen Beamten der MA 46 gesprochen. Und ich möchte Sie
daher fragen, wenn ich Ihre Antwort jetzt höre, die wahrscheinlich ja auch aus
dem Ressort kommt, denn die haben Sie ja heruntergelesen - es ist auch ein sehr
kompliziertes Thema, gebe ich auch zu -, und so hat man es Ihnen eben gesagt,
dann möchte ich Sie schon fragen, wieso wurde dann, wenn ohnedies nur
1 200 Stunden notwendig waren und der Rest für den Bund sozusagen zur
Verfügung gestellt wurde, was in Wirklichkeit gar nicht so stimmt, wieso wurde
dann seitens der Landesprüfstelle insgesamt um 2 000 Stunden
angesucht?
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Herr
Kollege Madejski, Sie haben ganz offensichtlich einen Punkt gefunden, der nicht
ganz so aufgeht, wie Sie sich das bei
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