Landtag,
19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 48
Wiener Luftreinhaltegesetz
angesprochen. Das Wiener Luftreinhaltegesetz wurde noch unter Ihrem Vorgänger beschlossen
und bis heute gibt es noch keine Durchführungsverordnung dafür, um es richtig
anwenden zu können. Wann ist endlich mit einer Durchführungsverordnung zu
rechnen?
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella
Kossina: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Zur Durchführungsverordnung
kann ich Ihnen berichten, dass die Vorbereitungen laufen und ich kann Ihnen
gerne den Terminplan nachreichen.
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Dankeschön. Wir kommen zur dritten Zusatzfrage. Herr Abg Blind, bitte.
Abg Kurth-Bodo Blind
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau
Stadtrat!
Sie haben
gerade den Naturschutz gelobt oder überhaupt das Naturparkgesetz, das
Nationalparkgesetz, und es ist so, dass der Nationalpark Donauauen derzeit
schon von mehr als 600 000 Besuchern pro Jahr besucht wird. Das
heißt, es gibt von Ihnen Einrichtungen wie Besucherzentrum, Bootfahrten und
dergleichen, die noch mehr Besucher anziehen. Es ist zu befürchten, dass dieser
Nationalpark Donauauen zu einem behübschten Disneyland verkommt und sicher dort
keine unberührte Natur mehr übrig bleibt, denn 600 000 Besucher und
Natur, das verträgt sich einfach nicht.
Und daher
meine Frage: Warum werden von Ihnen beziehungsweise der Stadt Wien weiterhin
Maßnahmen gesetzt, die weitere Besucherströme anziehen und so die unberührte
Natur vernichten?
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dipl Ing
Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Der Naturschutz, das ist
klar, muss vom Herzen kommen und das funktioniert nur, wenn man den Naturschutz
dem Menschen auch näher bringt. Das heißt, Naturschutz und Umweltschutz muss
begriffen werden. Mein Anliegen ist es daher, in erster Linie die Umweltbildung
in Wien zu forcieren. Was liegt da näher, als die Umweltbildung im Nationalpark
zu forcieren, mit einem Nationalpark-Haus, mit Besucherzentren, mit
Spaziergängen mit Förstern, um mit den Schülern hier gemeinsam zu lernen was es
heißt, die Umwelt zu schützen, die Umwelt nachhaltig zu schützen. Denn es hat
keinen Sinn, diese Thematik aus dem Lehrbuch zu erfahren, die Thematik muss
tatsächlich begriffen werden, denn unsere Kinder, das wissen wir, sitzen sehr
oft vor dem Computer und sehen dort, dass man mit einem Mausklick eine bedrohte
Tierart wieder zum Leben erwecken kann. Das ist eben nicht der Fall, und nur
so, mit der Umweltbildung vor Ort, kann erreicht werden, dass genau über den
effektiven Umweltschutz, Umweltschutz tatsächlich gelebt werden kann. Daher
freue ich mich ganz besonders, dass dieser Nationalpark Donauauen für alle
öffentlich zugänglich ist und sich großer Beliebtheit erfreut.
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Dankeschön. Wir kommen zur vierten Zusatzfrage. Frau Abg Petrides, bitte.
Abg Hedwig Petrides
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Danke schön. Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Nochmals vielen Dank für
die Beantwortung der Frage, und ich möchte noch eine Zusatzfrage stellen: Im
Umweltaktionsprogramm werden erhebliche Probleme bei der Umsetzung in
innerstaatliches Recht erwähnt. Woraus können diese resultieren?
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dipl Ing
Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Frau Abgeordnete!
Wie bereits in meiner
Anfragebeantwortung angesprochen, richten sich das
6. Umweltaktionsprogramm und generell die EU-Richtlinien meistens an die
Bundesgesetzgebung. Probleme könnten sich daher im Wesentlichen dadurch
ergeben, dass hier nicht rechtzeitig auf Bundesebene gesetzliche Vorschriften
auf Grundlage des EU-Programms erlassen werden.
Beispielsweise wurde hier
sehr lange die Umsetzung des Europäischen Abfallkataloges verzögert. Hier wurde
ein langwieriges Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU durchgeführt. Erst
jetzt konnte dieser Europäische Abfallkatalog in Kraft treten und erst jetzt
kann daher auch das Wiener Landes-AWG angepasst werden. Probleme gibt es
natürlich auch für manche im Bereich des Ökostrom, da hier womöglich die
entsprechenden Zertifikate für Kraft-Wärme-Kopplung nicht ausgegeben werden
können und somit nochmals hier den KWK-Anlagen ein Kostenrisiko zugeschrieben
wird, obwohl hier zusätzliche Reduktionen durch die KWK-Anlagen sicherlich
erreicht werden können. Generell ist zu sagen, dass es wichtig ist, auf
Bundesebene rasch zu reagieren, damit wir hier auf Landesebene auch gesetzliche
Vorschriften vorbereiten können.
Zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren
sind ja nunmehr im Laufen. Ich hoffe, dass diese Vertragsverletzungsverfahren
rascher dazu führen, dass zum Beispiel auch die Umgebungslärm-Richtlinie
endlich zur Umsetzung in Österreich gelangt.
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Dankeschön. Damit ist auch die 2. Anfrage erledigt.
Ich würde bitten, die
Gespräche hinter den Bankreihen etwas gedämpfter zu führen, sonst kann man die
Fragebeantwortung nicht verstehen.
Die 3. Anfrage (FSP/00339/2004/0001-KGR/LM)
wurde von Herrn Abg Mag Rüdiger Maresch gestellt und ist auch an die Frau amtsf
StRin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: In einer Stellungnahme der
Magistratsabteilung 22 vom November des Vorjahrs zur vorliegenden
Machbarkeitsstudie für die S1-Wiener Nordostumfahrung, Abschnitt 6,
Donaubrücke auf Höhe der Lobau heißt es: "Die S1 beansprucht in Form einer
Brücke und anschließend als Rampe den Nationalpark in einer Gesamtlänge von
160 m und 7 m Breite. Derartige Maßnahmen in der Naturzone stellen
eine wesentliche Beeinträchtigung dar, sodass eine Bewilligung nicht möglich
erscheint." Worin besteht für Sie der Sinn des Nationalparks Donauauen,
des einzigen Nationalparks auf Wiener Stadtgebiet, wenn Sie einen derart
massiven Eingriff
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