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Landtag, 19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 48

 

Wiener Luftreinhaltegesetz angesprochen. Das Wiener Luftreinhaltegesetz wurde noch unter Ihrem Vorgänger beschlossen und bis heute gibt es noch keine Durchführungsverordnung dafür, um es richtig anwenden zu können. Wann ist endlich mit einer Durchführungsverordnung zu rechnen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Zur Durchführungsverordnung kann ich Ihnen berichten, dass die Vorbereitungen laufen und ich kann Ihnen gerne den Terminplan nachreichen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Dankeschön. Wir kommen zur dritten Zusatzfrage. Herr Abg Blind, bitte.

 

Abg Kurth-Bodo Blind (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadtrat!

 

Sie haben gerade den Naturschutz gelobt oder überhaupt das Naturparkgesetz, das Nationalparkgesetz, und es ist so, dass der Nationalpark Donauauen derzeit schon von mehr als 600 000 Besuchern pro Jahr besucht wird. Das heißt, es gibt von Ihnen Einrichtungen wie Besucherzentrum, Bootfahrten und dergleichen, die noch mehr Besucher anziehen. Es ist zu befürchten, dass dieser Nationalpark Donauauen zu einem behübschten Disneyland verkommt und sicher dort keine unberührte Natur mehr übrig bleibt, denn 600 000 Besucher und Natur, das verträgt sich einfach nicht.

 

Und daher meine Frage: Warum werden von Ihnen beziehungsweise der Stadt Wien weiterhin Maßnahmen gesetzt, die weitere Besucherströme anziehen und so die unberührte Natur vernichten?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Der Naturschutz, das ist klar, muss vom Herzen kommen und das funktioniert nur, wenn man den Naturschutz dem Menschen auch näher bringt. Das heißt, Naturschutz und Umweltschutz muss begriffen werden. Mein Anliegen ist es daher, in erster Linie die Umweltbildung in Wien zu forcieren. Was liegt da näher, als die Umweltbildung im Nationalpark zu forcieren, mit einem Nationalpark-Haus, mit Besucherzentren, mit Spaziergängen mit Förstern, um mit den Schülern hier gemeinsam zu lernen was es heißt, die Umwelt zu schützen, die Umwelt nachhaltig zu schützen. Denn es hat keinen Sinn, diese Thematik aus dem Lehrbuch zu erfahren, die Thematik muss tatsächlich begriffen werden, denn unsere Kinder, das wissen wir, sitzen sehr oft vor dem Computer und sehen dort, dass man mit einem Mausklick eine bedrohte Tierart wieder zum Leben erwecken kann. Das ist eben nicht der Fall, und nur so, mit der Umweltbildung vor Ort, kann erreicht werden, dass genau über den effektiven Umweltschutz, Umweltschutz tatsächlich gelebt werden kann. Daher freue ich mich ganz besonders, dass dieser Nationalpark Donauauen für alle öffentlich zugänglich ist und sich großer Beliebtheit erfreut.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Dankeschön. Wir kommen zur vierten Zusatzfrage. Frau Abg Petrides, bitte.

 

Abg Hedwig Petrides (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Danke schön. Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Nochmals vielen Dank für die Beantwortung der Frage, und ich möchte noch eine Zusatzfrage stellen: Im Umweltaktionsprogramm werden erhebliche Probleme bei der Umsetzung in innerstaatliches Recht erwähnt. Woraus können diese resultieren?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Wie bereits in meiner Anfragebeantwortung angesprochen, richten sich das 6. Umweltaktionsprogramm und generell die EU-Richtlinien meistens an die Bundesgesetzgebung. Probleme könnten sich daher im Wesentlichen dadurch ergeben, dass hier nicht rechtzeitig auf Bundesebene gesetzliche Vorschriften auf Grundlage des EU-Programms erlassen werden.

 

Beispielsweise wurde hier sehr lange die Umsetzung des Europäischen Abfallkataloges verzögert. Hier wurde ein langwieriges Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU durchgeführt. Erst jetzt konnte dieser Europäische Abfallkatalog in Kraft treten und erst jetzt kann daher auch das Wiener Landes-AWG angepasst werden. Probleme gibt es natürlich auch für manche im Bereich des Ökostrom, da hier womöglich die entsprechenden Zertifikate für Kraft-Wärme-Kopplung nicht ausgegeben werden können und somit nochmals hier den KWK-Anlagen ein Kostenrisiko zugeschrieben wird, obwohl hier zusätzliche Reduktionen durch die KWK-Anlagen sicherlich erreicht werden können. Generell ist zu sagen, dass es wichtig ist, auf Bundesebene rasch zu reagieren, damit wir hier auf Landesebene auch gesetzliche Vorschriften vorbereiten können.

 

Zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren sind ja nunmehr im Laufen. Ich hoffe, dass diese Vertragsverletzungsverfahren rascher dazu führen, dass zum Beispiel auch die Umgebungslärm-Richtlinie endlich zur Umsetzung in Österreich gelangt.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Dankeschön. Damit ist auch die 2. Anfrage erledigt.

 

Ich würde bitten, die Gespräche hinter den Bankreihen etwas gedämpfter zu führen, sonst kann man die Fragebeantwortung nicht verstehen.

 

Die 3. Anfrage (FSP/00339/2004/0001-KGR/LM) wurde von Herrn Abg Mag Rüdiger Maresch gestellt und ist auch an die Frau amtsf StRin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: In einer Stellungnahme der Magistratsabteilung 22 vom November des Vorjahrs zur vorliegenden Machbarkeitsstudie für die S1-Wiener Nordostumfahrung, Abschnitt 6, Donaubrücke auf Höhe der Lobau heißt es: "Die S1 beansprucht in Form einer Brücke und anschließend als Rampe den Nationalpark in einer Gesamtlänge von 160 m und 7 m Breite. Derartige Maßnahmen in der Naturzone stellen eine wesentliche Beeinträchtigung dar, sodass eine Bewilligung nicht möglich erscheint." Worin besteht für Sie der Sinn des Nationalparks Donauauen, des einzigen Nationalparks auf Wiener Stadtgebiet, wenn Sie einen derart massiven Eingriff

 

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