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Landtag, 19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 48

 

von Frauen und Männern in der Sexarbeit. Das sind Anträge, die die Lage der SexarbeiterInnen und ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessern, und das ist das, worum es den GRÜNEN in dieser Frage zentral geht, das ist das, wo man ansetzen muss, denn ohne Rechte für SexarbeiterInnen, ohne Rechte für Prostituierte werde ich sie auch nicht aus der Illegalität herausholen können und werde ich gerade das, was Sie immer bekämpfen wollen, nämlich die Illegalität, sicher nicht bekämpfen, wie auch internationale Beispiele zeigen.

 

Der erste Antrag, den wir stellen, betrifft die Abschaffung der polizeilichen Meldepflicht für SexarbeiterInnen. Ich halte es für ungeheuerlich, nach wie vor, nichts Neues, dass sich SexarbeiterInnen bei der Polizei melden müssen, als einzige "Berufs"gruppe, "Beruf" unter Anführungszeichen, weil leider ist ja Sexarbeit immer noch nicht als Beruf, weder als Gewerbe noch als Arbeit, anerkannt, dass sie sich also bei der Polizei melden müssen, obwohl die Verantwortung eigentlich im Bereich des Wiener Magistrats liegt. Nur, Sie machen es sich einfach, Sie haben die Verantwortung auf die Bundespolizei Wien übertragen. Wir sind da dagegen, so wie auch die betroffenen SexarbeiterInnen, weil es eine Schikane ist, weil es unzumutbar ist für SexarbeiterInnen, sich bei der Polizei melden zu müssen und dadurch von vornherein kriminalisiert zu werden, von vornherein als SexarbeiterInnen in die Nähe von Kriminalität gerückt zu werden. Es ist, glaube ich, auch nicht lustig, sich melden zu müssen bei einem uniformierten Polizisten oder einer, zahlenmäßig weniger, aber doch vorhandenen, uniformierten Polizistin.

 

Wir stellen daher den Beschlussantrag:

 

"Der Landtag wolle beschließen:

 

Die Wiener Landesregierung wird aufgefordert, die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 16. April 1968, mit der die Besorgung der Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei und der Sittlichkeitspolizei auf die Bundespolizeidirektion Wien übertragen wird, dahin gehend zu ändern, dass die Meldung gemäß des § 6 des Wiener Prostitutionsgesetzes nicht mehr der Bundespolizeidirektion, sondern dem Wiener Magistrat zu erstatten ist."

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung des Antrags.

 

Das Zweite ist ein Abänderungsantrag, der eine Klarstellung beinhaltet auch im Sinn der schon erwähnten betroffenen Vereine und Beratungsvereine, die unter sehr schlechten Bedingungen, sehr schlecht auch finanziell abgesichert, arbeiten müssen. Es wird sehr wenig Geld von der Stadt, vom Bund sowieso, für Beratung von Prostituierten oder ausgeschiedenen Prostituierten zur Verfügung gestellt. Dieser Abänderungsantrag betrifft die Zweckbindung der Strafgelder im Prostitutionsgesetz. Wir begrüßen es, dass in die Novelle diese Zweckbindung von Strafgeldern aufgenommen wird, weil wir doch hoffen, dass dadurch mehr Geld der Beratung und Betreuung von Prostituierten zufließt und ihnen einen Ausstieg ermöglicht, wenn sie das wollen, aber eben zusätzlich. Ich denke, dieser Passus fehlt, denn wenn man das Gesetz so liest, könnte man meinen, dass die Strafgelder auch zu einem Ersatz der bisherigen Gelder führen könnten, das heißt eigentlich keine positiven Effekte oder keine Besserstellung bewirken. Das heißt, wir wollen hier eine Klarstellung, und die müsste eigentlich auch in Ihrem Sinn sein, dass die Gelder für zusätzliche Maßnahmen und nicht nur für Maßnahmen für Prostituierte, sondern auch für Maßnahmen für Personen, die aus der Prostitution ausgestiegen sind und einer Beratung und Hilfe beim Wiedereinstieg am Arbeitsmarkt zum Beispiel bedürfen, verwendet werden können. Wir wollen, dass auch dies geregelt ist. Das ist für uns noch eine Lücke.

 

Und deshalb ein Abänderungsantrag, der lautet:

 

"Der Wiener Landtag wolle beschließen:

 

Ziffer 9 des vorliegenden Entwurfes eines Gesetzes, mit dem das Wiener Prostitutionsgesetz und das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz geändert wird, wird dahin gehend geändert, dass § 8a Abs 7 folgendermaßen lautet: 'Geldstrafen fließen der Gemeinde Wien als zusätzliche Mittel für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen betreffend Personen zu, welche die Prostitution ausüben beziehungsweise ausgeübt haben.'"

 

Ich komme dann zu zwei weiteren Anträgen, die sich nicht direkt auf die Kompetenz des Landes Wien beziehungsweise der Stadt Wien beziehen, sondern auf die Kompetenz des Bundes. Ich stehe nicht an, an dieser Stelle zu sagen, dass die wesentlichen Rahmenbedingungen, wie Lebens- und Arbeitsbedingungen von SexarbeiterInnen, und auch die wesentlichen Probleme nicht von Wien aus oder von der Wiener Landesregierung gelöst werden können, sondern die sind schon auf das Agieren und die Gesetzgebungen auf Bundesebene und der Bundesregierung zurückzuführen. Da sie aber die Lage in Wien und die Möglichkeiten in Wien, die wir in der Bekämpfung der prekären Situation von SexarbeiterInnen haben, sehr stark betreffen, möchte ich heute den dringenden Appell richten an die Bundesregierung, sich hier für eine Verbesserung der Lage der SexarbeiterInnen einzusetzen, insbesondere im Strafrecht, im Geschlechtskrankheitengesetz und im Fremdenrecht.

 

Ich möchte daher den Antrag einbringen:

 

"Der Landtag wolle beschließen:

 

Die Wiener Landesregierung wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen auf Bundesebene einzusetzen, dass die Rechtsstellung von Personen, die Prostitution ausüben, in folgende Zielrichtung verändert wird: Keine Marginalisierung, Stigmatisierung und Kriminalisierung von Frauen und Männern in der Sexarbeit, die Anerkennung von Sexarbeit als Erwerbstätigkeit beziehungsweise Erwerbszweig, umfassende Möglichkeiten zur arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von SexarbeiterInnen, Überprüfung von Änderungsmöglichkeiten im Fremdenrecht zugunsten von migrierten SexarbeiterInnen und Entkoppelung von Sexarbeit und Sittenwidrigkeit auf gesetzlicher Ebene."

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung des Antrags an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen,

 

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