Landtag,
19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 48
von Frauen und Männern in der Sexarbeit. Das sind Anträge, die die Lage der SexarbeiterInnen und ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessern, und das ist das, worum es den GRÜNEN in dieser Frage zentral geht, das ist das, wo man ansetzen muss, denn ohne Rechte für SexarbeiterInnen, ohne Rechte für Prostituierte werde ich sie auch nicht aus der Illegalität herausholen können und werde ich gerade das, was Sie immer bekämpfen wollen, nämlich die Illegalität, sicher nicht bekämpfen, wie auch internationale Beispiele zeigen.
Der erste Antrag, den wir stellen, betrifft die
Abschaffung der polizeilichen Meldepflicht für SexarbeiterInnen. Ich halte es
für ungeheuerlich, nach wie vor, nichts Neues, dass sich SexarbeiterInnen bei
der Polizei melden müssen, als einzige "Berufs"gruppe,
"Beruf" unter Anführungszeichen, weil leider ist ja Sexarbeit immer
noch nicht als Beruf, weder als Gewerbe noch als Arbeit, anerkannt, dass sie
sich also bei der Polizei melden müssen, obwohl die Verantwortung eigentlich im
Bereich des Wiener Magistrats liegt. Nur, Sie machen es sich einfach, Sie haben
die Verantwortung auf die Bundespolizei Wien übertragen. Wir sind da dagegen,
so wie auch die betroffenen SexarbeiterInnen, weil es eine Schikane ist, weil
es unzumutbar ist für SexarbeiterInnen, sich bei der Polizei melden zu müssen
und dadurch von vornherein kriminalisiert zu werden, von vornherein als
SexarbeiterInnen in die Nähe von Kriminalität gerückt zu werden. Es ist, glaube
ich, auch nicht lustig, sich melden zu müssen bei einem uniformierten
Polizisten oder einer, zahlenmäßig weniger, aber doch vorhandenen,
uniformierten Polizistin.
Wir stellen daher den Beschlussantrag:
"Der Landtag wolle beschließen:
Die Wiener Landesregierung wird aufgefordert, die
Verordnung der Wiener Landesregierung vom 16. April 1968, mit der die Besorgung
der Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei und der
Sittlichkeitspolizei auf die Bundespolizeidirektion Wien übertragen wird, dahin
gehend zu ändern, dass die Meldung gemäß des § 6 des Wiener
Prostitutionsgesetzes nicht mehr der Bundespolizeidirektion, sondern dem Wiener
Magistrat zu erstatten ist."
In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige
Abstimmung des Antrags.
Das Zweite ist ein Abänderungsantrag, der eine
Klarstellung beinhaltet auch im Sinn der schon erwähnten betroffenen Vereine
und Beratungsvereine, die unter sehr schlechten Bedingungen, sehr schlecht auch
finanziell abgesichert, arbeiten müssen. Es wird sehr wenig Geld von der Stadt,
vom Bund sowieso, für Beratung von Prostituierten oder ausgeschiedenen
Prostituierten zur Verfügung gestellt. Dieser Abänderungsantrag betrifft die
Zweckbindung der Strafgelder im Prostitutionsgesetz. Wir begrüßen es, dass in
die Novelle diese Zweckbindung von Strafgeldern aufgenommen wird, weil wir doch
hoffen, dass dadurch mehr Geld der Beratung und Betreuung von Prostituierten
zufließt und ihnen einen Ausstieg ermöglicht, wenn sie das wollen, aber eben
zusätzlich. Ich denke, dieser Passus fehlt, denn wenn man das Gesetz so liest,
könnte man meinen, dass die Strafgelder auch zu einem Ersatz der bisherigen
Gelder führen könnten, das heißt eigentlich keine positiven Effekte oder keine
Besserstellung bewirken. Das heißt, wir wollen hier eine Klarstellung, und die
müsste eigentlich auch in Ihrem Sinn sein, dass die Gelder für zusätzliche
Maßnahmen und nicht nur für Maßnahmen für Prostituierte, sondern auch für
Maßnahmen für Personen, die aus der Prostitution ausgestiegen sind und einer
Beratung und Hilfe beim Wiedereinstieg am Arbeitsmarkt zum Beispiel bedürfen,
verwendet werden können. Wir wollen, dass auch dies geregelt ist. Das ist für
uns noch eine Lücke.
Und deshalb ein Abänderungsantrag, der lautet:
"Der Wiener Landtag wolle beschließen:
Ziffer 9 des vorliegenden Entwurfes eines Gesetzes,
mit dem das Wiener Prostitutionsgesetz und das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz
geändert wird, wird dahin gehend geändert, dass § 8a Abs 7 folgendermaßen
lautet: 'Geldstrafen fließen der Gemeinde Wien als zusätzliche Mittel für
Beratungs- und Betreuungseinrichtungen betreffend Personen zu, welche die
Prostitution ausüben beziehungsweise ausgeübt haben.'"
Ich komme dann zu zwei weiteren Anträgen, die sich
nicht direkt auf die Kompetenz des Landes Wien beziehungsweise der Stadt Wien
beziehen, sondern auf die Kompetenz des Bundes. Ich stehe nicht an, an dieser Stelle
zu sagen, dass die wesentlichen Rahmenbedingungen, wie Lebens- und
Arbeitsbedingungen von SexarbeiterInnen, und auch die wesentlichen Probleme
nicht von Wien aus oder von der Wiener Landesregierung gelöst werden können,
sondern die sind schon auf das Agieren und die Gesetzgebungen auf Bundesebene
und der Bundesregierung zurückzuführen. Da sie aber die Lage in Wien und die
Möglichkeiten in Wien, die wir in der Bekämpfung der prekären Situation von
SexarbeiterInnen haben, sehr stark betreffen, möchte ich heute den dringenden
Appell richten an die Bundesregierung, sich hier für eine Verbesserung der Lage
der SexarbeiterInnen einzusetzen, insbesondere im Strafrecht, im Geschlechtskrankheitengesetz
und im Fremdenrecht.
Ich möchte daher den Antrag einbringen:
"Der Landtag wolle beschließen:
Die Wiener Landesregierung wird aufgefordert, sich
bei den zuständigen Stellen auf Bundesebene einzusetzen, dass die
Rechtsstellung von Personen, die Prostitution ausüben, in folgende Zielrichtung
verändert wird: Keine Marginalisierung, Stigmatisierung und Kriminalisierung
von Frauen und Männern in der Sexarbeit, die Anerkennung von Sexarbeit als
Erwerbstätigkeit beziehungsweise Erwerbszweig, umfassende Möglichkeiten zur
arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von SexarbeiterInnen, Überprüfung
von Änderungsmöglichkeiten im Fremdenrecht zugunsten von migrierten
SexarbeiterInnen und Entkoppelung von Sexarbeit und Sittenwidrigkeit auf
gesetzlicher Ebene."
In formeller Hinsicht beantragen
wir die Zuweisung des Antrags an die Frau amtsführende Stadträtin der
Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen,
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