Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 56
Fragestunde dazu benützen, Diskussionsthemen aufzuwerfen, wo der Abgeordnete dann keine Chance hat, Ihnen gegenüber irgend etwas zu sagen.
Sie haben nämlich meine Frage nicht beantwortet,
nämlich wie Sie verantworten können, dass durch acht Jahre hindurch durch eine
irrige Rechtsauffassung eines Beamten es zu einer falschen Gesetzesinterpretation
kam - denn im Gesetz steht, dass die Parkscheibe das geeignete Kriterium ist,
um all das zu überwachen, was die Kurzparkzonenverordnung erfordert - und
dadurch der Nahversorgung geschadet wurde? Und jetzt frage ich in Klammer noch
dazu: 1,5 Millionen EUR wurden für die Herstellung dieser Parkscheine
sinnlos zum Fenster hinausgeworfen. Wie verantworten Sie das? Das haben Sie
nicht beantwortet. Aber Sie haben eine Reihe von Fragen aufgeworfen und
Behauptungen aufgestellt, die ich jetzt hier so nicht widerlegen kann, weil ich
geschäftsordnungsmäßig ordentlich agiere.
Ich frage Sie daher, nein ich bitte Sie und auch alle
anderen Stadträte daher, in Zukunft die Fragen zu beantworten und nicht neue
Fragen in den Raum zu stellen, die in keiner Weise für die Abgeordneten
diskutierbar sind.
Ich möchte
Sie daher jetzt aber fragen und ich bitte, eine Antwort darauf zu geben: Werden
Sie sich dafür einsetzen, dass das zehn Minuten kostenlose Abstellen von
Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen in Hinkunft tatsächlich kostenlos ist und
nicht der Stundensatz durch die SMS-Gebühr höher ist als würde man einen
Parkschein einlösen, denn mein gestriger Antrag wurde ja von Ihrer Fraktion in
der irrigen Annahme abgelehnt, ich hätte nicht den Herrn Bürgermeister in
diesem Antrag ersuchen sollen, den Magistrat zu beauftragen, eine
Vertragsänderung für das zehn Minuten kostenlose m-parking herbeizuführen? Aber
der Gemeinderat kann ja den Magistrat nicht direkt beauftragen, sondern nur im
Wege des Herrn Bürgermeisters. Werden Sie sich dafür einsetzen? Sie haben die
Rede, die ich die gehalten habe, offensichtlich ja gut gehört und haben daher
auch das Beispiel gesehen und sicherlich nachrechnen können. Es ist...
Präsident Johann Hatzl (unterbrechend): Herr
Abgeordneter, Sie haben zwei Minuten Zeit. Sie reden zweieinhalb Minuten und
haben die Frage bereits gestellt.
Herr Landeshauptmann-Stellvertreter bitte.
LhptmSt Dr Sepp Rieder:
Herr Präsident!
Ich mache dem Herrn Landtagsabgeordneten den Vorschlag,
dass wir über dieses Thema in Ruhe weiterreden und uns nicht auf die
Spielregeln der Geschäftsordnung begrenzen, die Sie zwingt, kurz zu antworten
und mich genau genommen eigentlich zwingen würde, ebenso kurz zu antworten. Sie
haben nicht kurz gefragt. Ich habe nicht kurz geantwortet und habe die Geduld
des Herrn Präsidenten und aller hier im Landtag Versammelten sicher
strapaziert, die dieses Thema ja schon mitverfolgt haben.
Ich muss Ihre Frage mit einem schlichten
"Nein" beantworten und zwar deswegen, weil Sie ja abstellen, dass wir
den Vertrag mit mobilcom ändern. Das ist nicht unser Vertragspartner, sondern
der Vertragspartner ist Siemens.
Präsident Johann Hatzl:
Wir kommen zur 4. Frage (FSP/00924/2004/0001-KFP/LM). Sie wurde vom
Herrn Abg Mag Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen) gestellt und
ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und
Soziales gerichtet: Welche Überlegungen haben Sie angestellt, um eine
Schließung der Lücke zwischen Pflichtschulabschluss und Einstiegsmöglichkeit in
medizinische Berufe und Pflegeberufe zu erreichen?
Ich bitte um die Beantwortung.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Herr Präsident! Herr Landeshauptmann! Herr Abgeordneter!
Die Frage, wie wir mehr Pflegepersonal gewinnen können,
beschäftigt uns alle. Ich möchte aber anfangs darauf hinweisen, dass gerade die
Ausbildung nicht in der landesgesetzlichen Kompetenz, sondern in der
bundesgesetzlichen Kompetenz liegt und zuletzt im Bundesgesetzblatt 108
von 1997 geregelt wurde.
Dieses Gesetz regelt eben die Zugangsvoraussetzungen.
Hier wird unter anderem im § 54 Absatz 1.3, Umsetzung des
Krankenpflegegesetzes, die erfolgreiche Absolvierung von 10 Schulstufen
gefordert: „Aufgrund von internationalen Verpflichtungen ist es erforderlich,
als Zugangsvoraussetzung die erforderliche Absolvierung von 10 Schulstufen
zu normieren. Diese Grundvoraussetzung ist im europäischen Übereinkommen über
die theoretische und praktische Ausbildung von diplomierten
Krankenpflegepersonen Bundesgesetzblatt 1973/53 sowie in der Richtlinie
der EWG verankert.“
Insbesondere für Personen, die sich sehr früh für die
Ausbildung Gesundheit und Krankenpflege interessieren, gibt es eine Bestimmung
im Gesetz: „Die Führung von Vorbereitungsausbildungen nach positivem Abschluss
der 9. Schulstufe.“ Im Wiener Krankenanstaltenverbund werden diese
Vorbereitungslehrgänge an zwei Gesundheits- und Krankenpflegeschulen angeboten.
Sollte mehr Bedarf sein, selbstverständlich auch an den anderen. Daher versucht
das Land Wien, diese Lücke zu schließen.
Ich bin aber überzeugt, dass wir an der
Weitererarbeitung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und der Ausbildung
innerösterreichisch auch arbeiten müssen, natürlich in Konformität mit der EU.
Ich habe auch der Frau Bundesministerin das letzte Mal klar gesagt, dass es
wieder sehr nötig wäre, dass wir eine Landesgesundheitsreferentensitzung
hätten, die in der früheren Ära, in der früheren Legislaturperiode ja
regelmäßig stattgefunden hat, weil wir gerade diese Probleme österreichweit
besprechen müssen. Sie wissen, diese Ausbildung ist nicht im Kompetenzbereich
der Frau Bundesministerin Gehrer, sondern im Kompetenzbereich der
Gesundheitsministerin angesiedelt.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg
Kowarik.
Abg Mag Helmut Kowarik (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Danke Frau Stadträtin!
Es ist ja so, wir sind natürlich
aufgrund der Gesetzeslage verpflichtet, die Ausbildung in dieser Art und Weise
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