Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 104
(Beginn um 9.00 Uhr.)
Präsident Johann Hatzl: Die
22. Sitzung des Wiener Landtags ist eröffnet. Entschuldigt ist der Herr
Abg Dr Ulm.
Darf ich bitten, vielleicht kann man hinten auch die
Türe schließen.
Bevor wir zur Fragestunde kommen, darf ich mitteilen,
dass wir uns in der Präsidiale nochmals das Protokoll der letzten Sitzung
angesehen haben. Es hat ein Begehren wegen einer Aussage des Abg Blind gegeben,
dass hier ein Ordnungsruf fällig wäre. Das Nachlesen hat dies bestätigt. Ich
erteile dem Abg Blind für eine Äußerung in der letzten Sitzung einen
Ordnungsruf.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Frage (FSP/02789/2004/0001-KSP/LM) wurde vom Herrn Abg Omar Al-Rawi gestellt und ist an
den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und
Stadterneuerung gerichtet: Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat am
21. Juni im Ö1-Morgenjournal angekündigt, im Zuge der aktuellen
Finanzausgleichsverhandlungen die Wohnbauförderung an die Länder um
800 000 000 EUR jährlich kürzen zu wollen. Welche Auswirkungen
hätte diese Kürzung für Wien?
Ich bitte um die Beantwortung.
Amtsf StR Werner Faymann: Herr
Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Landtagsabgeordneter!
Würde die geäußerte Meinung des Finanzministers eine
Kürzung der Wohnbauförderung österreichweit um 800 Millionen EUR
jährlich bewirken, dann käme es in Wien zu einer Mindereinnahme von rund
210 Millionen EUR. Das würde bei Mittel, die wir derzeit etwa um die
460 Millionen EUR erhalten, bedeuten, dass wir gerade noch die
langfristig gebundenen Mittel im Rahmen der Annuitätenzuschussförderung, also
jene Verpflichtungen, die wir im Neubau und in der Stadterneuerung eingegangen
sind, die nächsten acht Jahre bezahlen könnten und keine einzige neue Wohnung
gefördert werden könnte.
Wenn man sich vorstellt, dass der Wohnungsmarkt ohne
eine einzige neue Wohnung auskommen müsste, die Sanierung und die Verbesserung
der Lebensbedingungen in der Stadterneuerung ebenfalls ohne finanzielle Mittel
auskommen müsste, dann würde das in der Stadt zu einer katastrophalen
Wohnungssituation für die Bevölkerung führen, aber auch für den Arbeitsmarkt,
der mit mehr als 10 000 Arbeitsplätzen im Bau- und Nebengewerbe
sofort und direkt davon betroffen wäre. Also ist das eine lockere Ansage mit
einer katastrophalen Auswirkung.
Präsident Johann Hatzl: Die 1.
Zusatzfrage hat der Herr Abg Ellensohn.
Abg David Ellensohn (Grüner Klub im
Rathaus): Herr Stadtrat!
Dass die Ideen vom Herrn Grasser in diesem Punkt und
nicht nur in diesem Punkt etwas abstrus erscheinen, darüber sind wir uns,
glaube ich, einig.
Ich stelle aber im Zusammenhang mit den
Wohnbauförderungen eine andere Frage. Ich habe gestern anlässlich der
Rechnungsabschlussdebatte ein Beispiel aus dem 17. Bezirk gebracht, das in
einem "Kurier"-Artikel als „Alcatraz“ erschienen ist. Es handelt sich
um ein Haus in der Kreuzgasse im 17. Gemeindebezirk.
Die Frage lautet: Wie kontrollieren Sie die Vergabe
von Wohnbauförderungsmitteln? Wie wird kontrolliert, ob von den Bauträgern auch
alles eingehalten wird und ob sie alle Auflagen erfüllen? Immerhin ist ja die
Auszahlung der Gelder an gewisse Kriterien gebunden. In diesem Fall hat es für
uns den Anschein und nicht nur für uns, dass die Auflagen nicht erfüllt wurden.
Wie wird von Ihrer Seite aus kontrolliert, ob die
Auflagen eingehalten werden?
Präsident Johann Hatzl: Herr
amtsführender Stadtrat!
Amtsf StR Werner Faymann: Grundsätzlich
gehen wir bei allen Bauträgern, ganz gleich ob es gemeinnützige oder
gewerbliche Bauträger sind, die mit der Stadt zusammenarbeiten und Förderungen
bekommen, davon aus, dass sie die Dinge, die sie einreichen, auch ausführen.
Nun ist es tatsächlich in den Bereichen der Privaten - aber durchaus auch der
gemeinnützigen - manches Mal so, dass das strenge Auge der Kontrolle
draufkommt, dass nicht immer genauso ausgeführt wird wie es eingereicht wurde.
Das führt im Normalfall allerdings dazu, dass es nachträglich zu Änderungen des
Bauträgers im Interesse des eingereichten Entwurfs und der Zusagen, die es gab,
kommt. Manches Mal allerdings stehen dem auch behördliche oder gesetzliche
Maßnahmen entgegen, die bei der Zusage noch nicht absehbar waren.
Also kurz gesagt: Es gibt eine Eigenverantwortung des
Bauträgers. Es gibt Kontrollmechanismen der Stadt und je weniger oft wir sie
einsetzen müssen, umso lieber ist es dem Wohnbaustadtrat.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Fuchs.
Abg Georg Fuchs (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat!
Es ist ja so, dass die Wohnbauförderung eigentlich
geteilt ist oder die Zuweisungen des Bundes an die Länder. Wir wissen, dass
1 780 Millionen EUR fast zweckgebunden für Wohnbau und
Infrastruktur und für die Treibgasreduktion an die Länder ausgeschüttet werden
und weitere 783 Millionen EUR zur Aufrechterhaltung und
Wiederherstellung des Gleichgewichts im Landeshaushalt zugewiesen werden.
Nun ist es so, dass diese
1 780 Millionen EUR außer Streit stehen. Es geht also nur um
diese 783. Das ist ein erheblicher Brocken. Die ÖVP setzt sich natürlich
vehement für die Zuteilung der Wohnbauförderung an Wien ein. Das ist überhaupt
keine Frage. Dafür muss man kämpfen und es werden, so wie ich die Berichte
gesehen habe, die Positionen einfach abgesteckt, genauso die Positionen der
Länder, die Sausgruber genauso wie Ihr Herr StR Rieder festgelegt haben, wo die
Länder zusätzlich noch 3,8 Millionen EUR fordern, das heißt also auch
wesentlich mehr. So hat der Finanzminister gesagt, diese
700 Millionen EUR werden hier zur Diskussion gestellt.
Nun hat der Herr Abg Gusenbauer,
Ihr
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