Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 104
überhaupt gar keine Frage.
Ich bitte Sie daher, die Unterstellung, dass es hier zu
keinen rechtskonformen Geschäften kommt, einzustellen. Ich bitte Sie inständig
darum, weil es da natürlich um mehr geht!
Und genauso die Unterstellung von
Sozialhilfekürzungen! Wer sich anschaut, wie viele Mittel die Stadt für
Sozialhilfe ausgibt, mit welcher Situation wir hier konfrontiert sind, dann
kann man da doch nicht unterstellen - und das ist genau jetzt gemacht worden -,
dass wir Kürzungsabsichten im Bereich der Sozialhilfe haben! (Abg Dipl Ing
Martin Margulies: Das habe ich nicht gesagt!) Vielleicht ist da das
Mikrofon kurzzeitig ausgefallen, aber genauso ist die Botschaft dazu bei mir
hier auch angekommen! Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, dass das keineswegs
die Absicht ist, weil auch die Realität dem vollkommen widerspricht.
Ich bitte zur Kenntnis zu
nehmen, dass wir selbstverständlich daran interessiert sind, in dieser Stadt
Sozialhilfe auf optimalem Niveau zu organisieren, um jenen, die unsere Hilfe am
allerbittersten notwendig haben, auch tatsächlich helfen zu können. Das ist die
Zielsetzung dabei und dem dient auch unsere Arbeit!
Präsident Johann Hatzl: Die 3. Frage (FSP/02787/
2004/0001-KVP/LM) wurde von Herrn Abg Mag Gerstl gestellt und ist an den
Herrn Landeshauptmann gerichtet: Inwieweit ist der existierende Entwurf
eines Parkabgabengesetzes ein Vorbote einer Entwicklung in Richtung Ausweitung
der Parkraumbewirtschaftung auf das gesamte Wiener Stadtgebiet?
Ich bitte um Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Abgeordneter!
Die Wiener Parkraumbewirtschaftung ist ein besonders
wirksames auch im internationalen Vergleich sehr erfolgreiches Instrument der
städtischen Verkehrspolitik, deren Nettoeinnahmen zweckgewidmet für Maßnahmen
zur Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs zur Verfügung stehen.
Eine weitere flächenmäßige Erweiterung des
bestehenden Parkraumbewirtschaftungsmodells ist derzeit nicht vorgesehen. In
diesem Sinne sieht auch der vom Wiener Gemeinderat beschlossene Masterplan
Verkehr - Wien 2003 vor, dass dieses bewährte und an die Kurzparkzonen nach der
Straßenverkehrsordnung anknüpfende Modell für das bestehende
Bewirtschaftungsgebiet beibehalten werden soll.
Abgesehen davon treten jedoch in der Nähe von
Veranstaltungsstätten - zum Beispiel Wiener Stadthalle - immer wieder zeitlich
beschränkte Überlastungen auf. Wenn sich solche publikumsintensiven
Einrichtungen in Wohngebieten mit einer hohen Bevölkerungsdichte befinden, kann
an Tagen, an denen die Veranstaltungen stattfinden, vorwiegend in den
Abendstunden mit den vorhandenen Parkmöglichkeiten nicht das Auslangen gefunden
werden.
Die Stadtplanung hat daher Überlegungen angestellt,
im Rahmen eines Pilotversuchs zu testen, inwieweit eine Rationierung von
Verkehrsflächen im Nahbereich einer publikumsintensiven Einrichtung zweckmäßig
ist. Die Durchführung dieses Pilotversuchs würde jedoch einer entsprechenden
landesgesetzlichen Rechtsgrundlage bedürfen. Aus diesem Grund wurde
entsprechend den Wünschen der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr von
der Finanzverwaltung ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf erstellt und einer
internen Begutachtung unterzogen. Die Prüfung dieses Gesetzentwurfs ist noch
nicht abgeschlossen.
Zusammenfassend halte ich daher nochmals fest, dass
derzeit geprüft wird, inwieweit durch den Entwurf eines Wiener Parkabgabengesetzes
die Durchführung eines Pilotversuchs im Nahbereich einer publikumsintensiven
Einrichtung ermöglicht werden kann. Eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung
auf das gesamte Wiener Stadtgebiet ist jedoch nicht vorgesehen.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg
Gerstl, bitte.
Abg Mag Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Ich bedanke mich für die Klarstellung und bitte Sie, für
den Fall des Einbringens des Parkabgabengesetzes auch genau darauf zu achten,
dass die Zielsetzungen, die Sie jetzt genannt haben, auch in diesem Gesetz
verwirklicht werden, denn nach dem derzeitigen Stand des Gesetzes schaut es
überhaupt nicht danach aus, dass es wirklich nur auf einzelne
publikumsintensive Einrichtungen beschränkt wird und es sich nur auf das Modell
Stadthalle beschränkt, sondern dass es im Grunde sehr extensiv auf fast alle
Gebiete Wiens ausgelegt werden kann.
Ich bitte Sie, gerade darauf zu schauen. Vor allem
heißt es in diesem Gesetz auch, dass die Abgabe pro halbe Stunde auf bis zu
1,50 EUR erhöht werden kann.
Ist das auch Ihre Intention oder haben Sie hier eine
andere Intention?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Die
Grundintention, die Sie zunächst genannt haben, nämlich dass ich darauf achten
soll, dass das eingehalten wird, was ich hier gerade dazu gesagt habe, teile
ich natürlich, sonst hätte ich es nicht gesagt. Das ist überhaupt gar keine
Frage.
Was die 2. Frage betrifft, so ist meine Meinung dazu
noch nicht festgelegt, denn es ist ja die Diskussion dazu noch nicht
abgeschlossen. Ich werde das natürlich auch zu gegebener Zeit mit dem Herrn
Verkehrsstadtrat besprechen.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Josef
Wagner.
Abg Josef Wagner (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!
Ihre Aussagen, dass derzeit keine flächendeckende
Parkraumbewirtschaftung in Wien vorgesehen ist, beruhigt etwas, wobei das Wort
„derzeit“ natürlich schon die Hoffnungen der Autofahrer und der Steuerzahler
einschränken wird.
Die Frage der
Parkraumbewirtschaftung trifft aber auch das m-parking. Sie wissen, dass im
1. Quartal des Vorjahrs ein Pilotversuch stattgefunden hat, der positiv
verlaufen ist und m-parking eingeführt worden ist. Es gibt leider Gottes bei
m-parking die Situation, dass es hier im
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