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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 104

 

überhaupt gar keine Frage.

 

Ich bitte Sie daher, die Unterstellung, dass es hier zu keinen rechtskonformen Geschäften kommt, einzustellen. Ich bitte Sie inständig darum, weil es da natürlich um mehr geht!

 

Und genauso die Unterstellung von Sozialhilfekürzungen! Wer sich anschaut, wie viele Mittel die Stadt für Sozialhilfe ausgibt, mit welcher Situation wir hier konfrontiert sind, dann kann man da doch nicht unterstellen - und das ist genau jetzt gemacht worden -, dass wir Kürzungsabsichten im Bereich der Sozialhilfe haben! (Abg Dipl Ing Martin Margulies: Das habe ich nicht gesagt!) Vielleicht ist da das Mikrofon kurzzeitig ausgefallen, aber genauso ist die Botschaft dazu bei mir hier auch angekommen! Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, dass das keineswegs die Absicht ist, weil auch die Realität dem vollkommen widerspricht.

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen, dass wir selbstverständlich daran interessiert sind, in dieser Stadt Sozialhilfe auf optimalem Niveau zu organisieren, um jenen, die unsere Hilfe am allerbittersten notwendig haben, auch tatsächlich helfen zu können. Das ist die Zielsetzung dabei und dem dient auch unsere Arbeit!

 

Präsident Johann Hatzl: Die 3. Frage (FSP/02787/ 2004/0001-KVP/LM) wurde von Herrn Abg Mag Gerstl gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Inwieweit ist der existierende Entwurf eines Parkabgabengesetzes ein Vorbote einer Entwicklung in Richtung Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf das gesamte Wiener Stadtgebiet?

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Die Wiener Parkraumbewirtschaftung ist ein besonders wirksames auch im internationalen Vergleich sehr erfolgreiches Instrument der städtischen Verkehrspolitik, deren Nettoeinnahmen zweckgewidmet für Maßnahmen zur Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs zur Verfügung stehen.

 

Eine weitere flächenmäßige Erweiterung des bestehenden Parkraumbewirtschaftungsmodells ist derzeit nicht vorgesehen. In diesem Sinne sieht auch der vom Wiener Gemeinderat beschlossene Masterplan Verkehr - Wien 2003 vor, dass dieses bewährte und an die Kurzparkzonen nach der Straßenverkehrsordnung anknüpfende Modell für das bestehende Bewirtschaftungsgebiet beibehalten werden soll.

 

Abgesehen davon treten jedoch in der Nähe von Veranstaltungsstätten - zum Beispiel Wiener Stadthalle - immer wieder zeitlich beschränkte Überlastungen auf. Wenn sich solche publikumsintensiven Einrichtungen in Wohngebieten mit einer hohen Bevölkerungsdichte befinden, kann an Tagen, an denen die Veranstaltungen stattfinden, vorwiegend in den Abendstunden mit den vorhandenen Parkmöglichkeiten nicht das Auslangen gefunden werden.

 

Die Stadtplanung hat daher Überlegungen angestellt, im Rahmen eines Pilotversuchs zu testen, inwieweit eine Rationierung von Verkehrsflächen im Nahbereich einer publikumsintensiven Einrichtung zweckmäßig ist. Die Durchführung dieses Pilotversuchs würde jedoch einer entsprechenden landesgesetzlichen Rechtsgrundlage bedürfen. Aus diesem Grund wurde entsprechend den Wünschen der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr von der Finanzverwaltung ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf erstellt und einer internen Begutachtung unterzogen. Die Prüfung dieses Gesetzentwurfs ist noch nicht abgeschlossen.

 

Zusammenfassend halte ich daher nochmals fest, dass derzeit geprüft wird, inwieweit durch den Entwurf eines Wiener Parkabgabengesetzes die Durchführung eines Pilotversuchs im Nahbereich einer publikumsintensiven Einrichtung ermöglicht werden kann. Eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf das gesamte Wiener Stadtgebiet ist jedoch nicht vorgesehen.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Gerstl, bitte.

 

Abg Mag Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Ich bedanke mich für die Klarstellung und bitte Sie, für den Fall des Einbringens des Parkabgabengesetzes auch genau darauf zu achten, dass die Zielsetzungen, die Sie jetzt genannt haben, auch in diesem Gesetz verwirklicht werden, denn nach dem derzeitigen Stand des Gesetzes schaut es überhaupt nicht danach aus, dass es wirklich nur auf einzelne publikumsintensive Einrichtungen beschränkt wird und es sich nur auf das Modell Stadthalle beschränkt, sondern dass es im Grunde sehr extensiv auf fast alle Gebiete Wiens ausgelegt werden kann.

 

Ich bitte Sie, gerade darauf zu schauen. Vor allem heißt es in diesem Gesetz auch, dass die Abgabe pro halbe Stunde auf bis zu 1,50 EUR erhöht werden kann.

 

Ist das auch Ihre Intention oder haben Sie hier eine andere Intention?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Die Grundintention, die Sie zunächst genannt haben, nämlich dass ich darauf achten soll, dass das eingehalten wird, was ich hier gerade dazu gesagt habe, teile ich natürlich, sonst hätte ich es nicht gesagt. Das ist überhaupt gar keine Frage.

 

Was die 2. Frage betrifft, so ist meine Meinung dazu noch nicht festgelegt, denn es ist ja die Diskussion dazu noch nicht abgeschlossen. Ich werde das natürlich auch zu gegebener Zeit mit dem Herrn Verkehrsstadtrat besprechen.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Josef Wagner.

 

Abg Josef Wagner (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Ihre Aussagen, dass derzeit keine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in Wien vorgesehen ist, beruhigt etwas, wobei das Wort „derzeit“ natürlich schon die Hoffnungen der Autofahrer und der Steuerzahler einschränken wird.

 

Die Frage der Parkraumbewirtschaftung trifft aber auch das m-parking. Sie wissen, dass im 1. Quartal des Vorjahrs ein Pilotversuch stattgefunden hat, der positiv verlaufen ist und m-parking eingeführt worden ist. Es gibt leider Gottes bei m-parking die Situation, dass es hier im

 

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