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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 104

 

jahrzehntelang in psychiatrischen Krankenhäusern lebten, durch den Prozess der Deinstitutionalisierung positiv beeinflusst wurde. Dieses Ergebnis stimmt mit den Erfahrungen in anderen europäischen Ländern überein. Insgesamt", meint Prof Berger, "kann somit auch in diesem Einzelfall festgesellt werden, dass die Angebote der Behindertenhilfe der Stadt Wien durch diese Prozesse der grundlegenden Umgestaltung eine wesentliche qualitative Verbesserung erfahren haben."

 

Das Problem, das es hier gibt, ist dass es nicht die eigenen Eltern sind, die sich hier permanent beschweren, sondern eine nicht vertretungsbefugte Tante, die sich diesbezüglich bei uns im Prinzip schon seit Jahren beschwert, und an deren Seite eine selbsternannte Ombudsfrau steht, deren Namen ich auch nicht nennen möchte, die hier ebenfalls ständig Kritik übt. (Abg Erika Stubenvoll: 10°Jahre geht dieser Fall schon!)

 

Wir haben schon mit mehreren Trägern gesprochen, aber all das führt in die Richtung, dass die betreffende Person von fast keiner Trägerorganisation mehr genommen wird. Wir können keinen privaten Träger zwingen, einen Klienten zu nehmen, was wir aber tun können, ist, uns immer dafür einzusetzen, dass es noch besser wird.

 

Insgesamt ist im Bereich der Autistenhilfe die Szene, auch die medizinische Fachszene, sehr zerstritten. Es gibt hier zwei Lehrmeinungen: Die einen sagen, eigene Wohngemeinschaften für Autisten seien der einzig richtige Weg. Diesem Beispiel folgt die deutsche Autistenszene. Es gibt aber darüber hinaus den skandinavischen Bereich, dem auch die meisten österreichischen Vertreter beitreten, die sagen: Nein, wir wollen diese Klienten eher in einer gemischten Szene betreuen und versorgen.

 

Du sollst nur wissen, dass wir auch hier am Ball sind und dass wir genau wissen, auch in Einzelfällen, worum es geht.

 

Damit komme ich zum dritten Fall, der verbunden mit dem Fahrtendienst war und ist. Auch hier liegt mir ein Schreiben vor, und ich kenne den Antragsteller auch persönlich schon seit mehreren Jahren. Ich weiß, dass er auch immer wieder mit dem gleichen Problem kommt, nämlich mit den unterschiedlichen Subventionen, mit den unterschiedlichen Tarifen auch beim Fahrtendienst.

 

Da muss man dazusagen, dass es hier auch unterschiedliche Anforderungsprofile gibt und wir uns bemüht haben und bemühen, diese sukzessive auf einen einheitlichen Status zu bringen. Das ist aber auf Grund der bestehenden Situation nicht anders möglich. Ich darf nur darauf hinweisen – da hat uns die Vorgängerin der Kollegin Schmalenberg, die Kollegin Schwarz-Klement, seinerzeit im Wiener Gemeinderat und Landtag immer wieder kritisiert –, dass es einen Anbieter im Fahrtendienst gab, der in Wien fast Monopolstellung hatte. Das hat dazu geführt, dass es sehr einheitliche Tarife gab, weil es die gleiche Firma gewesen ist. Das war aber insgesamt für den Fahrtendienst nicht gut, und wir sind froh, dass es jetzt mehrere Betreiber gibt, nur haben diese Betreiber unterschiedliche Strukturen und Overheadkosten. Sie sind auch unterschiedlich groß, und deshalb kommt es auch zu unterschiedlichen Tarifsätzen. Wir sind natürlich dran, auch eine einheitlichere Situation herbeizuführen, damit wir diesbezüglich zu einer Angleichung kommen.

 

Was wir nicht versprechen können – du hast hier einen konkreten Fall, den ich mir auch im Detail angesehen habe –: Dieser Fall hätte mit dem Fahrtendienst gar nicht befördert werden können. Es ging hier um einen Dialysepatienten, und dieser Dialysepatient hätte den Krankentransportdienst anfordern müssen. Für so etwas ist der Fahrentendienst in Wien eigentlich gar nicht vorgesehen.

 

Nichtsdestotrotz darf ich mich an dieser Stelle für die Missstände entschuldigen, die hier aufgetreten sind, aber eines muss man auch dazusagen: Wir werden eine Maximalleistung, wie manche es sich vorstellen, nicht zusammenbringen. Da waren sich alle Vertreter in der Behindertenorganisation einig. Entweder bauen wir den öffentlichen Verkehr so behindertengerecht aus, dass er für jeden Behinderten benützbar ist, dann werden wir uns beim Fahrtendienst etwas einschränken müssen, oder wir sagen, wir verzichten auf diese teuren Investitionen im Bereich des öffentlichen Verkehrs und verstärken den Fahrtendienst. Eine generelle Freigabe, also sowohl Fahrtendienst als auch Nachrüsten mit den neuen Geräten im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel, damit diese alle zu 200 Prozent behindertengerecht sind, das wird sich auch die Gemeinde Wien kurzfristig nicht leisten können.

 

Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich mich aber noch einmal sehr herzlich für die Bemühungen der Volksanwaltschaft bedanken. Ich glaube, die Zusammenarbeit im Bereich der Gemeinde Wien und ihrer Organe mit der Volksanwaltschaft kann man durchaus als vorbildlich bezeichnen. Es ist das Verdienst des Volksanwaltes und seiner Mitarbeiter, dass hier zum Wohle aller Wienerinnen und Wiener beigetragen wird. Dafür möchte ich noch einmal sehr herzlich danken. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zu Wort gelangt Herr Abg Fuchs.

 

Abg Georg Fuchs (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Herr Volksanwalt! Meine Damen und Herren!

 

Ich möchte einmal danke sagen. Wir schätzen uns und auch die Bevölkerung schätzt sich, glaube ich, überglücklich, dass es solche Institutionen wie die Volksanwaltschaft gibt, an die man sich wenden kann. Die Volksanwaltschaft ist ein ganz wichtiges Instrument in der Demokratie, genauso wichtig, wie es die Gerichte sind, genauso wichtig, wie es zum Beispiel der Verfassungsgerichtshof ist.

 

Ich freue mich daher – und ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, meine Damen und Herren, das hier zu sagen –, dass es heute schwarz auf weiß ist, dass die SPÖ eigentlich einen Verfassungsbruch gemacht hat oder machen wollte und dass sie eine Partei ist ohne Demokratiebewusstsein, ohne Bevölkerungsnähe. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 

Ich sage Ihnen, ich benütze die Gelegenheit

 

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