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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 95 von 104

 

Die 40-jährige Durchrechnung zur Ermittlung der Pensionsberechnungsgrundlage kommt im Land Wien erst im Jahr 2042, das heißt im Grunde mehr oder weniger für all diejenigen, die jetzt erst eintreten, all diejenigen, die jetzt schon im Dienststand sind, haben keine Nachteile zu erwarten.

 

Der Pensionssicherungsbeitrag für öffentlich Bedienstete, der vom Bund extra eingeführt worden ist, um einen Ausgleich zwischen öffentlich Bediensteten und ASVG-Bediensteten zu schaffen, wird in der Stadt Wien ganz bewusst niedriger gehalten als beim Bund, und damit wird der Unterschied zum ASVG-System hier noch verstärkt und nicht verringert. Weiters wird die Stadt Wien eine Pensionskasse für alle unter 45-Jährigen einführen. Sie führt damit eine zusätzliche Dienstgeberleistung ein, die es auf Bundesebene nicht gibt, was zu Mehrleistungen der Stadt Wien führen wird und damit auch das Ungleichgewicht bei der Leistung von Zahlungen weiterhin aufrechterhält.

 

Mit diesem Entwurf werden die Bemühungen des Bundes und – ich sage noch dazu, wenn er es in der Zwischenzeit vielleicht nicht ändert – auch die des Bundesparteiobmannes Gusenbauer zur Schaffung eines einheitlichen Pensionsrechtes konterkariert und führen zu einer nicht zu rechtfertigenden Besserstellung der Wiener Landesbeamten gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern und beim Bund. Und das ist nicht nur nicht entsprechend der Zielsetzung des Art 21 Abs 4 der Bundesverfassung, wie ich schon zitiert habe, sondern das ist nun auch ein in schriftlicher Form vorliegender Beweis der SPÖ, kein Interesse an einer Harmonisierung der Pensionssysteme zu haben. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine Damen und Herren! Dass das nicht nur meine Meinung ist, ist zu erkennen, wenn man sich die Stellungnahmen zu diesem Pensionssicherungssystem in Wien, wie es bezeichnet wird, anschaut, denn auch der Seniorenbeauftragte der Stadt Wien, Friedrich Grundei, hält in seiner Stellungnahme vom 1. Juni 2004 fest, dass durch die vorgelegten Gesetzesänderungen Bemühungen im Bundesbereich um eine generelle Pensionsharmonisierung unterlaufen werden. Lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen. Auch die eigenen Leute sagen das, und Sie können hiermit sozusagen keinen Punkt setzen, um die Harmonisierung auf Bundesebene noch voranzutreiben. Ersparen Sie sich weitere Bemerkungen. Es ist nicht mehr notwendig, so zu tun, als ob man für die Harmonisierung auf der Bundesebene wäre. Sie haben hier einen gegenteiligen Beweis geliefert.

 

Meine Damen und Herren! Wenn die Stadt Wien ein Pensionssicherungssystem wie auf Bundesebene eingeführt hätte oder einführen würde, dann könnte sich die Stadt Wien rund 3 000 neue Beamte mehr leisten, die wahrscheinlich notwendig wären, um die entsprechenden Aufgaben im Lehrerbereich zu bewerkstelligen, um die entsprechende Anzahl von Schülerlotsen zu haben, um das entsprechende Personal im Pflegebereich zu haben, um das entsprechende Personal in der Sozialversorgung zu haben, um das entsprechende Personal in der Obdachlosenbetreuung zu haben, um auch in Zukunft ein Essen auf Rädern in Wien sicherzustellen, um in der Heimhilfe et cetera et cetera et cetera genügend Personal zu haben.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Regierungsfraktion! Sie haben es mit diesem System im Grunde verhindert, dass wir auch in der Zukunft weiterhin ein soziales System in Wien entsprechend sicherstellen können. Sie verhindern damit, dass wir nötige Investitionen, die wir im Sozialbereich brauchen, auch in Zukunft durchführen können. Sie verhindern damit einen Generalsanierungsplan für Pflichtschulen, für den wir rund 1,4 Milliarden ATS oder etwas mehr als 100 Millionen EUR brauchen würden, die durch diese Reform nun nicht finanziert werden können. Sie verhindern damit eine eigene städtische Kindergartenmilliarde, die wir auch schon lange gefordert haben. Auch das wäre damit möglich. Sie verhindern damit ein Gratiskindergartenjahr, das wir schon lange gefordert haben. Auch das verhindern Sie mit ihrer Vorlage. Sie verhindern damit, dass die Sozialhilfe schon im Vorfeld anders hätte budgetiert werden können und Sie kein Nachtragsbudget dazu benötigt hätten. Sie verhindern damit in der Behindertenbetreuung die persönliche Assistenz et cetera et cetera.

 

All das hätten Sie sich ersparen können, wenn Sie ein Pensionssicherungssystem entsprechend dem Bund gemacht hätten und sich nicht einfach nur in einigen Verhandlungen darauf konzentriert hätten, wo Sie Ihre eigene Macht sichern können. Es geht uns darum, dass in Zukunft alle Generationen gesichert werden, dass in Zukunft auch die Generationen in der Stadt Wien gesichert werden.

 

Ich würde Sie daher bitten, dass Sie sich das Ganze noch einmal überlegen, und bringe folgenden Beschlussantrag ein:

 

"Die Wiener Landesregierung wird aufgefordert, die Eckpunkte und wesentlichen Bestimmungen der Pensionssicherungsreform der Bundesregierung, welche im BGBl I Nr 71/2003 kundgemacht wurde, in eine Neuregelung des Pensionsrechtes für Beamtinnen und Beamten der Stadt Wien einzuarbeiten und somit die Reform im Sinne der Generationengerechtigkeit nachzuvollziehen."

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zu Wort gemeldet ist der Herr Dritte Präsident Römer.

 

Abg Johann Römer (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Sozialgesetzgebung ist immer etwas Kompliziertes, weil hier einige Dinge beachtet werden müssen, unter anderem auf der einen Seite die Sicherheit, die die Menschen von einer sozialen Gesetzgebung erwarten, und auf der anderen Seite muss ja reagiert werden auf die Veränderungen in der Gesellschaft, in der Wirtschaft et cetera et cetera.

 

Seit wahrscheinlich 20 Jahren wird immer wieder davon gesprochen, dass das Pensionssystem reformiert werden muss. Ich denke nur zurück, unser erster großer

 

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