Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 95 von 104
Die 40-jährige Durchrechnung zur Ermittlung der Pensionsberechnungsgrundlage kommt im Land Wien erst im Jahr 2042, das heißt im Grunde mehr oder weniger für all diejenigen, die jetzt erst eintreten, all diejenigen, die jetzt schon im Dienststand sind, haben keine Nachteile zu erwarten.
Der Pensionssicherungsbeitrag für öffentlich
Bedienstete, der vom Bund extra eingeführt worden ist, um einen Ausgleich
zwischen öffentlich Bediensteten und ASVG-Bediensteten zu schaffen, wird in der
Stadt Wien ganz bewusst niedriger gehalten als beim Bund, und damit wird der
Unterschied zum ASVG-System hier noch verstärkt und nicht verringert. Weiters
wird die Stadt Wien eine Pensionskasse für alle unter 45-Jährigen einführen.
Sie führt damit eine zusätzliche Dienstgeberleistung ein, die es auf
Bundesebene nicht gibt, was zu Mehrleistungen der Stadt Wien führen wird und
damit auch das Ungleichgewicht bei der Leistung von Zahlungen weiterhin
aufrechterhält.
Mit diesem Entwurf werden die Bemühungen des Bundes
und – ich sage noch dazu, wenn er es in der Zwischenzeit vielleicht nicht
ändert – auch die des Bundesparteiobmannes Gusenbauer zur Schaffung eines
einheitlichen Pensionsrechtes konterkariert und führen zu einer nicht zu
rechtfertigenden Besserstellung der Wiener Landesbeamten gegenüber ihren
Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern und beim Bund. Und das ist
nicht nur nicht entsprechend der Zielsetzung des Art 21 Abs 4 der
Bundesverfassung, wie ich schon zitiert habe, sondern das ist nun auch ein in
schriftlicher Form vorliegender Beweis der SPÖ, kein Interesse an einer
Harmonisierung der Pensionssysteme zu haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Dass das nicht nur meine
Meinung ist, ist zu erkennen, wenn man sich die Stellungnahmen zu diesem
Pensionssicherungssystem in Wien, wie es bezeichnet wird, anschaut, denn auch
der Seniorenbeauftragte der Stadt Wien, Friedrich Grundei, hält in seiner
Stellungnahme vom 1. Juni 2004 fest, dass durch die vorgelegten
Gesetzesänderungen Bemühungen im Bundesbereich um eine generelle
Pensionsharmonisierung unterlaufen werden. Lassen Sie sich das auf der Zunge
zergehen. Auch die eigenen Leute sagen das, und Sie können hiermit sozusagen
keinen Punkt setzen, um die Harmonisierung auf Bundesebene noch voranzutreiben.
Ersparen Sie sich weitere Bemerkungen. Es ist nicht mehr notwendig, so zu tun,
als ob man für die Harmonisierung auf der Bundesebene wäre. Sie haben hier
einen gegenteiligen Beweis geliefert.
Meine Damen und Herren! Wenn die Stadt Wien ein
Pensionssicherungssystem wie auf Bundesebene eingeführt hätte oder einführen
würde, dann könnte sich die Stadt Wien rund 3 000 neue Beamte mehr
leisten, die wahrscheinlich notwendig wären, um die entsprechenden Aufgaben im
Lehrerbereich zu bewerkstelligen, um die entsprechende Anzahl von Schülerlotsen
zu haben, um das entsprechende Personal im Pflegebereich zu haben, um das
entsprechende Personal in der Sozialversorgung zu haben, um das entsprechende
Personal in der Obdachlosenbetreuung zu haben, um auch in Zukunft ein Essen auf
Rädern in Wien sicherzustellen, um in der Heimhilfe et cetera et cetera et
cetera genügend Personal zu haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der
Regierungsfraktion! Sie haben es mit diesem System im Grunde verhindert, dass
wir auch in der Zukunft weiterhin ein soziales System in Wien entsprechend
sicherstellen können. Sie verhindern damit, dass wir nötige Investitionen, die
wir im Sozialbereich brauchen, auch in Zukunft durchführen können. Sie
verhindern damit einen Generalsanierungsplan für Pflichtschulen, für den wir
rund 1,4 Milliarden ATS oder etwas mehr als 100 Millionen EUR
brauchen würden, die durch diese Reform nun nicht finanziert werden können. Sie
verhindern damit eine eigene städtische Kindergartenmilliarde, die wir auch
schon lange gefordert haben. Auch das wäre damit möglich. Sie verhindern damit
ein Gratiskindergartenjahr, das wir schon lange gefordert haben. Auch das
verhindern Sie mit ihrer Vorlage. Sie verhindern damit, dass die Sozialhilfe
schon im Vorfeld anders hätte budgetiert werden können und Sie kein
Nachtragsbudget dazu benötigt hätten. Sie verhindern damit in der
Behindertenbetreuung die persönliche Assistenz et cetera et cetera.
All das hätten Sie sich ersparen können, wenn Sie ein
Pensionssicherungssystem entsprechend dem Bund gemacht hätten und sich nicht
einfach nur in einigen Verhandlungen darauf konzentriert hätten, wo Sie Ihre
eigene Macht sichern können. Es geht uns darum, dass in Zukunft alle Generationen
gesichert werden, dass in Zukunft auch die Generationen in der Stadt Wien
gesichert werden.
Ich würde Sie daher bitten, dass Sie sich das Ganze
noch einmal überlegen, und bringe folgenden Beschlussantrag ein:
"Die Wiener Landesregierung wird aufgefordert,
die Eckpunkte und wesentlichen Bestimmungen der Pensionssicherungsreform der
Bundesregierung, welche im BGBl I Nr 71/2003 kundgemacht wurde,
in eine Neuregelung des Pensionsrechtes für Beamtinnen und Beamten der Stadt
Wien einzuarbeiten und somit die Reform im Sinne der Generationengerechtigkeit
nachzuvollziehen."
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
verlangt. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Johann Hatzl:
Zu Wort gemeldet ist der Herr Dritte Präsident Römer.
Abg Johann Römer
(Klub der Wiener Freiheitlichen):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen!
Sozialgesetzgebung ist immer etwas Kompliziertes,
weil hier einige Dinge beachtet werden müssen, unter anderem auf der einen
Seite die Sicherheit, die die Menschen von einer sozialen Gesetzgebung
erwarten, und auf der anderen Seite muss ja reagiert werden auf die
Veränderungen in der Gesellschaft, in der Wirtschaft et cetera et cetera.
Seit wahrscheinlich 20 Jahren
wird immer wieder davon gesprochen, dass das Pensionssystem reformiert werden
muss. Ich denke nur zurück, unser erster großer
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