Landtag,
23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 69
zur 4.°Zusatzfrage: Herr Abg Ing RUDOLPH.
Abg Ing Herbert RUDOLPH (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!
Auch wenn Sie keine Kommentare mehr abgeben wollen,
werde ich Sie dennoch hier mit einer weiteren Frage konfrontieren.
Nur vielleicht eine kurze Bemerkung zu Ihrer Äußerung
über befürchtete Absenzen von Kindern als Erntehelfer: Das ist eine pädagogisch
auch für die Großstadt spannende Frage, nämlich die Absenz von Kindern, die dem
Unterricht nicht nachkommen, also auch ein Thema, dem sich Pädagogen in der
Stadt zu stellen haben und das beileibe nicht unernst zu sehen ist.
Ich mache trotzdem noch einen Versuch, auch wenn Sie
sagen, Sie wollen dazu in Wahrheit nichts mehr sagen. Aber eine Position können
Sie uns hier mit Sicherheit mitteilen. Was ist denn Ihre Position bezogen auf
die Landeslehrer, mit der Sie in die Finanzausgleichsverhandlungen
hineingegangen sind und gesagt haben: Das ist mein Ziel für Wien, das will ich
für Wien im Bereich der Landeslehrer bei den Finanzausgleichsverhandlungen als
Ergebnis nach Hause bringen?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann,
bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Mein Ziel dabei
ist, dass wir jenen Zustand in Wien erhalten können, der der Qualität der
Pädagogik in unserer Stadt entspricht. Dies war es ja auch über lange Zeit,
denn niemand kann bestreiten, dass wir auch in der Frage der Integration in
unseren Grundschulen - sehr viel auch an Vorleistungen in den Kindergärten
erbracht - große Erfolge erzielt haben. Das hängt aufs Engste natürlich auch
damit zusammen, dass das qualitative Angebot, aber auch das quantitative
Angebot entsprechend hoch war. Diese Zielsetzung möchte ich auch erreichen.
Dazu bedarf es der Hilfe der Experten. Ich bin kein
Statistiker und kein Mathematiker, ich kann mir als solches nicht ausrechnen -
und will das auch nicht -, welche Auswirkungen dies unmittelbar auf
Lehrerzahlen hat. Eines kann ich mir sicher nicht vorstellen: Wenn ich mir die
Situation anschaue, die jetzt erreicht worden ist durch die verdienstvolle
Sparpolitik, die bisher gemacht wurde, dann kann ich mir eine Fortsetzung und Fortschreibung
dessen, was in den letzten Jahren gemacht wurde, nicht vorstellen. Denn dies
würde dem Grundsatz der Erhaltung der Qualität der Pädagogik in unserer Stadt
widersprechen.
Und das werden wir im Konkreten hier auch zu
erreichen versuchen, und zwar gemeinsam, denn das wollen alle Landeshauptleute
nicht. Und wir werden das auch am Ende des Tages gemeinsam erreichen - außer es
fühlt sich jemand bemüßigt vorzuschlagen, dass man ohne Konsens mit den
Ländern, ohne Konsens mit den Städten und den Gemeinden ein
Finanzausgleichsgesetz einfach im Parlament beschließt. Derjenige, der das
vorschlägt, soll sich aber nicht irren: Er braucht auch dafür eine Mehrheit -
und die schaue ich mir noch an!
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Wir kommen nun zur 4. Anfrage (FSP - 03986-2004/ 0001 - KSP/LM). Sie
wurden von Herrn Abg Dr Alois Mayer gestellt und ist an die Frau
amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Am 27. Mai 2004 wurde das neue
Bundestierschutzgesetz im Nationalrat beschlossen. Welche Auswirkungen wird
dieses Gesetz auf den Tierschutz und die Tierhaltung in Wien haben?
Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sehr
geehrter Herr Abgeordneter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich freue mich, heute hier als Umweltstadträtin zum
Thema Tierschutzgesetz berichten zu können. Ich sehe mich da ein bisschen in
einer Doppelrolle, weil ich ja die Ehre hatte, dieses Gesetz im Nationalrat
noch als Tierschutzsprecherin und Vorsitzende des Unterausschusses
"Tierschutz" mitzuverhandeln, und das jetzt sozusagen ein bisschen
von der anderen Seite, nämlich aus der Sicht eines Bundeslandes betrachten
kann.
Gewinner dieses neuen Gesetzes sind mit Sicherheit
die Tiere, aber auch die Konsumenten und Konsumentinnen, das kann man auf jeden
Fall sagen. Wien war in dieser Frage sicher ein wichtiger Vorreiter und auch
eine wichtige Vorgabe, was die Tierschutzstandards betrifft. Im Zusammenhang
mit der ganzen Diskussion um das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz wurde von
Seiten Wiens stets die Forderung erhoben, dass man den hohen
Tierschutzstandard, der im Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz vorgesehen
ist, auch wirklich einhält. Das war natürlich auch bei den Verhandlungen immer
unser Ziel. Wir haben immer gesagt, wir wollen "best of nine", das
Beste der 9°Bundesländer, und nicht "worst of nine", die untersten
und schlechtesten Standards von 9°Bundesländern in diesem neuen
Tierschutzgesetz vereinen. Und ich glaube, dass es uns auch ganz gut gelungen
ist, das umzusetzen.
Gleichzeitig sollten auch die Erfahrungen Wiens beim
Vollzug der tierschutzrechtlichen Bestimmungen mit ein-gebaut werden, und da
Wien ja mit einem Experten in der Beratungsgruppe und in den Gremien vertreten
war, ist es auch wirklich sehr gut gelungen, einen Großteil der Wiener
Forderungen hier einzubringen.
Ganz grundsätzlich ist einmal festzuhalten, dass sich
im Bereich der Heimtierhaltung und im Veranstaltungsbereich wenig ändern wird
im Vergleich zu den geltenden Wiener Bestimmungen. Auch im Bereich der
Legehühnerbatterien, die in Wien ja bereits bisher verboten waren, gibt es
jetzt eine bundesweite Ausdehnung dieses Verbots. Das halte ich persönlich für
einen Meilenstein des neuen Tierschutzgesetzes, und es war auch sehr schwierig,
das durchzukämpfen, wenn ich das anmerken darf. Ab 2008 wird es in Österreich
nur noch Eier aus Boden- und Freilandhaltung geben, und ich hoffe auch sehr,
dass die Konsumentinnen und Konsumenten diese gesetzliche Vorgabe auch durch
ihre Kaufentscheidung massiv unterstützen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt des
neuen Tierschutzgesetzes ist der unabhängige und weisungsfreie
Tierschutzombudsmann, der auch Parteistellung bekommen hat, ähnlich dem Vorbild
der Umweltanwaltschaft. Ich
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