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Landtag, 23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 69

 

zur 4.°Zusatzfrage: Herr Abg Ing RUDOLPH.

 

Abg Ing Herbert RUDOLPH (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Auch wenn Sie keine Kommentare mehr abgeben wollen, werde ich Sie dennoch hier mit einer weiteren Frage konfrontieren.

 

Nur vielleicht eine kurze Bemerkung zu Ihrer Äußerung über befürchtete Absenzen von Kindern als Erntehelfer: Das ist eine pädagogisch auch für die Großstadt spannende Frage, nämlich die Absenz von Kindern, die dem Unterricht nicht nachkommen, also auch ein Thema, dem sich Pädagogen in der Stadt zu stellen haben und das beileibe nicht unernst zu sehen ist.

 

Ich mache trotzdem noch einen Versuch, auch wenn Sie sagen, Sie wollen dazu in Wahrheit nichts mehr sagen. Aber eine Position können Sie uns hier mit Sicherheit mitteilen. Was ist denn Ihre Position bezogen auf die Landeslehrer, mit der Sie in die Finanzausgleichsverhandlungen hineingegangen sind und gesagt haben: Das ist mein Ziel für Wien, das will ich für Wien im Bereich der Landeslehrer bei den Finanzausgleichsverhandlungen als Ergebnis nach Hause bringen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Mein Ziel dabei ist, dass wir jenen Zustand in Wien erhalten können, der der Qualität der Pädagogik in unserer Stadt entspricht. Dies war es ja auch über lange Zeit, denn niemand kann bestreiten, dass wir auch in der Frage der Integration in unseren Grundschulen - sehr viel auch an Vorleistungen in den Kindergärten erbracht - große Erfolge erzielt haben. Das hängt aufs Engste natürlich auch damit zusammen, dass das qualitative Angebot, aber auch das quantitative Angebot entsprechend hoch war. Diese Zielsetzung möchte ich auch erreichen.

 

Dazu bedarf es der Hilfe der Experten. Ich bin kein Statistiker und kein Mathematiker, ich kann mir als solches nicht ausrechnen - und will das auch nicht -, welche Auswirkungen dies unmittelbar auf Lehrerzahlen hat. Eines kann ich mir sicher nicht vorstellen: Wenn ich mir die Situation anschaue, die jetzt erreicht worden ist durch die verdienstvolle Sparpolitik, die bisher gemacht wurde, dann kann ich mir eine Fortsetzung und Fortschreibung dessen, was in den letzten Jahren gemacht wurde, nicht vorstellen. Denn dies würde dem Grundsatz der Erhaltung der Qualität der Pädagogik in unserer Stadt widersprechen.

 

Und das werden wir im Konkreten hier auch zu erreichen versuchen, und zwar gemeinsam, denn das wollen alle Landeshauptleute nicht. Und wir werden das auch am Ende des Tages gemeinsam erreichen - außer es fühlt sich jemand bemüßigt vorzuschlagen, dass man ohne Konsens mit den Ländern, ohne Konsens mit den Städten und den Gemeinden ein Finanzausgleichsgesetz einfach im Parlament beschließt. Derjenige, der das vorschlägt, soll sich aber nicht irren: Er braucht auch dafür eine Mehrheit - und die schaue ich mir noch an!

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Wir kommen nun zur 4. Anfrage (FSP - 03986-2004/ 0001 - KSP/LM). Sie wurden von Herrn Abg Dr Alois Mayer gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Am 27. Mai 2004 wurde das neue Bundestierschutzgesetz im Nationalrat beschlossen. Welche Auswirkungen wird dieses Gesetz auf den Tierschutz und die Tierhaltung in Wien haben?

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich freue mich, heute hier als Umweltstadträtin zum Thema Tierschutzgesetz berichten zu können. Ich sehe mich da ein bisschen in einer Doppelrolle, weil ich ja die Ehre hatte, dieses Gesetz im Nationalrat noch als Tierschutzsprecherin und Vorsitzende des Unterausschusses "Tierschutz" mitzuverhandeln, und das jetzt sozusagen ein bisschen von der anderen Seite, nämlich aus der Sicht eines Bundeslandes betrachten kann.

 

Gewinner dieses neuen Gesetzes sind mit Sicherheit die Tiere, aber auch die Konsumenten und Konsumentinnen, das kann man auf jeden Fall sagen. Wien war in dieser Frage sicher ein wichtiger Vorreiter und auch eine wichtige Vorgabe, was die Tierschutzstandards betrifft. Im Zusammenhang mit der ganzen Diskussion um das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz wurde von Seiten Wiens stets die Forderung erhoben, dass man den hohen Tierschutzstandard, der im Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz vorgesehen ist, auch wirklich einhält. Das war natürlich auch bei den Verhandlungen immer unser Ziel. Wir haben immer gesagt, wir wollen "best of nine", das Beste der 9°Bundesländer, und nicht "worst of nine", die untersten und schlechtesten Standards von 9°Bundesländern in diesem neuen Tierschutzgesetz vereinen. Und ich glaube, dass es uns auch ganz gut gelungen ist, das umzusetzen.

 

Gleichzeitig sollten auch die Erfahrungen Wiens beim Vollzug der tierschutzrechtlichen Bestimmungen mit ein-gebaut werden, und da Wien ja mit einem Experten in der Beratungsgruppe und in den Gremien vertreten war, ist es auch wirklich sehr gut gelungen, einen Großteil der Wiener Forderungen hier einzubringen.

 

Ganz grundsätzlich ist einmal festzuhalten, dass sich im Bereich der Heimtierhaltung und im Veranstaltungsbereich wenig ändern wird im Vergleich zu den geltenden Wiener Bestimmungen. Auch im Bereich der Legehühnerbatterien, die in Wien ja bereits bisher verboten waren, gibt es jetzt eine bundesweite Ausdehnung dieses Verbots. Das halte ich persönlich für einen Meilenstein des neuen Tierschutzgesetzes, und es war auch sehr schwierig, das durchzukämpfen, wenn ich das anmerken darf. Ab 2008 wird es in Österreich nur noch Eier aus Boden- und Freilandhaltung geben, und ich hoffe auch sehr, dass die Konsumentinnen und Konsumenten diese gesetzliche Vorgabe auch durch ihre Kaufentscheidung massiv unterstützen werden.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt des neuen Tierschutzgesetzes ist der unabhängige und weisungsfreie Tierschutzombudsmann, der auch Parteistellung bekommen hat, ähnlich dem Vorbild der Umweltanwaltschaft. Ich

 

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