Landtag,
25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 72
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Schönen
guten Morgen, meine Damen und Herren!
Irgendwie ist es noch ein bisschen leer im Saal. Es
sind auch sehr viele Kolleginnen und Kollegen krank gemeldet. Ich hoffe nicht,
dass das das Klima hier im Saal bewirkt. (Abg
Dr Sigrid Pilz: Oja!) Ich habe es selbst auch gespürt und dort hinten spürt
man es überhaupt. Nichtsdestotrotz müssen wir mit unserer Arbeit beginnen.
Die 25. Sitzung des Wiener Landtags ist
eröffnet.
Entschuldigt wegen Krankheit sind Frau Abg Mag
Feldmann, Herr Abg Dr GÜNTHER, Frau Abg Klier, Herr Abg Pfeiffer, Herr Abg Dr
Serles und Herr Abg Valentin wegen
einer Dienstreise.
Wegen Erkrankung des Herrn Dr Serles entfällt auch
die 2. Anfrage. Wir kommen dann im Laufe der Fragestunde gleich zur
3. Anfrage und gehen bis zur 6. Anfrage vor.
Wir werden also gleich mit der Fragestunde beginnen.
Die 1. Anfrage (FSP - 05462-2004/0001 - KVP/LM) wurde von der Frau Abg Ingrid
Korosec gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der
Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet: Warum sind Sie nicht bereit, im Zuge der Beschlussfassung des neuen Wiener
Wohn- und Pflegeheimgesetzes, den internationalen Standard von Ein-, höchstens
Zweibettzimmern in den städtischen Pflegeheimen durchgängig in Wien zu
übernehmen?
Frau Stadträtin, ich bitte um Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Einen
schönen guten Morgen!
Als Gesundheitsstadträtin bin ich natürlich sehr
betroffen, wenn ich feststelle, dass so viel Krankheit ausgebrochen ist, darf
im Sinne der sparsamen Nutzung unserer beschränkten Ressourcen zu individuellen
Vorsorgemaßnahmen aufrufen und ich sehe schon, wir sind hier gemeinsam am
Werken. In diesem Sinne hoffe ich, dass, wenn auch in einem etwas zugigen
Klima, aber in einem politisch kollegialen Klima die Sitzung heute stattfinden
wird und nicht zu viele Kranke übrigbleiben.
Zum Ernst der Sache: Die Anfrage richtet sich an eine
Diskussion, die wir im Zusammenhang mit der Erstellung des Heimgesetzes sehr
lange und ausführlich geführt haben, nämlich die Frage der Größe von Zimmern,
wie wir sie uns in Zukunft wünschen und wie wir sie planen. Damit bin ich schon
bei einem Teil der Beantwortung Ihrer Frage, wie wir Mindeststandards in dem
Heimgesetz vorgesehen haben. Ich darf in Erinnerung rufen, dass das Heimgesetz
Mindeststandards festlegt, im Zusammenhang mit Betreuung, im Zusammenhang mit
den Rechten, die die Bewohner und Bewohnerinnen der Heime habe, und auch im
Zusammenhang mit der räumlichen Ausstattung. In diesem Sinne ist auch die jetzt
gewählte Formulierung und der jetzt gewählte Weg der Ein-, Zwei-, maximal
Vierbettzimmer zu verstehen.
Wir haben
sehr lange darüber diskutiert. Sie wissen, ich bin jemand, der der Meinung ist,
dass immer diejenigen, die die Arbeit machen, am besten wissen, wie es gehört.
Deswegen ist immer meine erste Frage, wenn ich bei meinen zahlreichen Besuchen
in Pflegeheimen, in Geriatriezentren mit den Leuten, die dort die Arbeit
machen, rede, was sie zu der Diskussion um die Ein-, Zwei- und Vierbettzimmer
sagen. Es passiert dort genau das, was wir auch in der theoretischen und
wissenschaftlichen Debatte in den vergangenen Monaten erfahren haben, es gibt
extrem unterschiedliche Meinungen. Es gibt Meinungen, die sagen, ein moderner
Standard kann nur aus Einbettzimmern bestehen. Es gibt genauso Meinungen, vor
allem von den Wissenschaftern, Experten, aber auch vor allem Praktikern und
Praktikerinnen, die im Bereich der Demenz und der Demenzforschung arbeiten und
in der Arbeit mit dementen Patienten und Patientinnen tätig sind, die sagen,
nur keine Einbettzimmer, denn das führt zur Isolation und ist das, was wir
nicht wollen.
Ich glaube, zusammenfassend sagen zu können, dass die
Lösung, die wir jetzt im Gesetz gefunden haben, dass wir sagen, wir wollen eine
ausgewogene Mischung, Ein-, Zwei-, maximal für die, die soziale Kontakte
wünschen, Vierbettzimmer, eine gute Lösung ist und auch realistisch ist.
Ich habe von Anfang an gesagt, dass ich nicht bereit
bin, hier ein Gesetz vorzulegen, von dem alle Beteiligten wissen, dass es in
der Zeit, in der dieses Gesetz gilt, nicht vollziehbar ist. Denn wenn wir uns
selbst ernst nehmen, dann müssen wir auch davon ausgehen, dass die Dinge, die
wir beschließen, in der Realität umgesetzt werden. Sie wissen, dass wir nicht
nur Neubauten haben, sondern auch alte Heime umzubauen haben. Da wird
sicherlich realistischerweise gesehen, eine ausschließliche Konzentration auf
Ein- und Zweibettzimmer nicht möglich sein. Deswegen denke ich, dass sowohl aus
theoretischer Sicht als auch aus Sicht der Praktiker und Praktikerinnen, wo ich
viele Gespräche geführt habe, aber auch aus Sicht der Realität, vor der wir
stehen und die wir gemeinsam versuchen wollen zu verbessern, die Lösung des
Wohn- und Pflegeheimgesetzes, das sagt, wir wollen primär Ein- und
Zweibettzimmer, aber dort, wo es gewünscht ist, auch bis zu Vierbettzimmer, mit
einer vernünftigen Mischung, eine gute ist.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Abg
Korosec, die 1. Zusatzfrage, bitte.
Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Sie sehen, ich habe auch vorgesorgt und mich warm
eingepackt.
Aber nun zur Frage: Sie haben gesagt, Sie haben sehr
viel mit den Praktikern gesprochen. Das ist natürlich wichtig und auch
notwendig. Aber besonders wichtig ist, wie die Betroffenen dazu stehen. Wir
wissen, dass alle internationalen Studien uns anderes sagen, dass eben Ein-,
maximal Zweibettzimmer die Ideallösung sind.
Meine Frage zielt dahin gehend, dass ich heute um
8 Uhr im Radio gehört habe, dass wir heute ein Gesetz beschließen, wo es
in Zukunft nur mehr Einbettzimmer geben wird. Also ist das eine Falschmeldung?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
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