Landtag,
25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 72
ist vielleicht ein kleiner Nebenjob für Sie als
Gesundheitsstadträtin, sich auch dieser Frage zu widmen.
Zurück zum Pflegeheimgesetz: Wir haben in den
verschiedenen Sitzungen, die es jetzt sonder Zahl gegeben hat, zur Frage des
Gesetzes unter anderem die Frage des Geltungs- und Anwendungsbereichs des
Gesetzes auf die gesamte Palette der Häuser des Krankenanstaltenverbunds
diskutiert und Sie haben immer wieder und durchaus glaubwürdig gesagt, dass das
Pflegeheimgesetz auch auf die städtischen Geriatriezentren, obwohl sie
Geriatriezentren heißen, und das eigentlich erst seit wenigen Jahren,
anzuwenden wäre.
Ich habe mittlerweile in Nachfragen in der
zuständigen Rechtsabteilung erfahren, dass der Begriff
"Geriatriezentrum" eigentlich ein Phantasieprodukt ist. So etwas gibt
es gar nicht. Es lässt tief blicken, dass man etwas erfindet, was man dann eigentlich
gar nicht wirklich mit Inhalt füllt.
Ich frage Sie daher, damit wir es sozusagen auch im
Protokoll haben, bevor wir abstimmen: Wird sich das Pflegeheimgesetz, das jetzt
in der taxativen Liste der Anwendungen die Geriatriezentren der Stadt Wien
nicht expressis verbis aufzählt, auf die Geriatriezentren der Stadt Wien
vollinhaltlich beziehen?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Frau
Abgeordnete!
Nur eine kurze Bemerkung zum Begriff
"Geriatriezentrum", weil Sie jetzt gesagt haben, das lässt tief
blicken, dass hier ein Phantasiebegriff verwendet wurde. Das klingt ein
bisschen abwertend. Sie haben es aber sicher nicht so gemeint. Dieser Begriff
ist das, was wir sehr oft machen, dass wir in der öffentlichen Debatte in der
Benennung von Einrichtungen nicht die Begriffe verwenden, die im Gesetz stehen.
Es hat oft damit zu tun, dass die Begriffe, die in Gesetzten stehen, manchmal
nicht verständlich, unverständlich, unaussprechbar und in der Praxis nicht
anwendbar sind. Die anwesenden Juristen und Juristinnen mögen mir verzeihen.
Also das haben wir sehr oft, dass wir dann in der öffentlichen Diskussion, in
der Benennung einer Schule oder einer anderen Einrichtung andere Begriffe
verwenden, als der gesetzlich definierte Begriff ist. Aber natürlich gilt das
Gesetz, unabhängig davon, welche Tafel ich dort hinhänge, denn es ergibt sich
ein Rechtskonstrukt nicht aus der Benennung, sondern sozusagen aus dem Sein
dessen, worüber wir reden.
Ich wiederhole gern, was ich auch schon in der
Sitzung mehrfach gesagt habe. Selbstverständlich gilt dieses Gesetz für alle
Einrichtungen, selbstverständlich auch für die der Stadt Wien,
selbstverständlich auch für die Geriatriezentren.
Ich sage aber auch, was ich ebenso in der
Arbeitsgruppe und in der Geriatriekommission gesagt habe, wir sind natürlich
permanent dabei zu evaluieren, welche unserer Einrichtungen auch einen anderen
Rechtsstatus haben können, denn wir sind uns darüber einig, dass Einrichtungen
wie zum Beispiel unsere Stationen für Langzeitbeatmete und einige andere, die
wirklich einem Krankenhaus und einem Spital sehr ähnlich sind, permanent
evaluiert werden müssen, um ganz klare Rechtssituationen herzustellen.
Um es noch einmal ganz klar zu machen, damit Sie es
sozusagen auch im Protokoll haben: Selbstverständlich gilt dieses Gesetz für
alle, aber wir evaluieren unsere Einrichtungen auch und schauen, dass wir bei
einigen davon, die einen sehr spitalsähnlichen Charakter haben und wo das
Medizinische im Vordergrund steht, auch entsprechende rechtliche Konsequenzen
daraus ziehen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Die 4. Zusatzfrage. Frau Abg Korosec,
bitte.
Abg Ingrid Korosec
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Frau Stadträtin!
Sie haben schon gesagt, wir haben gerade in der
Geriatriekommission sehr eingehend und auch sehr konstruktiv diskutiert. Es war
an sich eine sehr angenehme Situation. Es ist auch über die Heimkommission
gesprochen worden. Die Heimkommission ist verankert, hat Berichte zu erstellen
und dem Magistrat mitzuteilen. Nicht ganz verständlich ist, dass wir als
gewählte Volksvertreter diese Berichte nicht bekommen.
Daher möchte ich Sie fragen, wie Sie dazu stehen, ob
nicht jährlich ein Bericht dieser Kommission auch dem Wiener Gemeinderat und
Landtag zur Verfügung gestellt werden könnte.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Frau
Abgeordnete!
Ich denke, die Funktion, die diese Heimkommission
hat, ist die, dass sie dem Magistrat sozusagen beratend, unterstützend,
kritisch begleitend zur Seite steht. In dem Zusammenhang, das haben wir in der
Vergangenheit schon öfter erlebt, gerade im Zusammenhang mit geriatrischen
Fragen, mit existenziellen Fragen, mit sehr individuellen und persönlichen
Situationen, kann es oft auch zu der Schwierigkeit kommen, dass sehr
persönliche Fragen angesprochen werden, von denen ich nicht glaube, dass sie in
eine öffentliche Einrichtung, die wir hier haben, gehören. Wir alle
miteinander, befürchte ich, würden dann in Schwierigkeiten kommen, dass Dinge
nicht mehr so offen angesprochen werden können, wie das diese Heimkommission
machen soll, wenn wir wissen, dass die einzelnen Themen und die individuellen
Probleme, die vorkommen, an die Öffentlichkeit getragen werden. Das ist auch
der Grund, warum der Magistrat sozusagen als Behörde diesen Bericht bekommt,
weil natürlich die Behörde eine völlig andere Verschwiegenheitspflicht und
völlig andere Verpflichtungen hat, als wir sie als politische Mandatare und
Mandatarinnen haben.
Ich
sichere Ihnen aber gern zu, wenn es Ihnen darum geht, dass wir regelmäßig über
dieses Thema diskutieren, immer wieder berichten, wird das ganz sicher der Fall
sein. Das wird, davon bin ich überzeugt, noch jahrelang der Fall sein, weil uns
das Thema der Versorgung der älteren Menschen in dieser Stadt noch viele Jahre
lang begleiten wird. Ich will jetzt nicht überzeichnen und nicht theatralisch
werden, aber die Frage, wie wir dafür sorgen, dass die immer älter werdenden Menschen
in
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