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Landtag, 25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 72

 

ist vielleicht ein kleiner Nebenjob für Sie als Gesundheitsstadträtin, sich auch dieser Frage zu widmen.

 

Zurück zum Pflegeheimgesetz: Wir haben in den verschiedenen Sitzungen, die es jetzt sonder Zahl gegeben hat, zur Frage des Gesetzes unter anderem die Frage des Geltungs- und Anwendungsbereichs des Gesetzes auf die gesamte Palette der Häuser des Krankenanstaltenverbunds diskutiert und Sie haben immer wieder und durchaus glaubwürdig gesagt, dass das Pflegeheimgesetz auch auf die städtischen Geriatriezentren, obwohl sie Geriatriezentren heißen, und das eigentlich erst seit wenigen Jahren, anzuwenden wäre.

 

Ich habe mittlerweile in Nachfragen in der zuständigen Rechtsabteilung erfahren, dass der Begriff "Geriatriezentrum" eigentlich ein Phantasieprodukt ist. So etwas gibt es gar nicht. Es lässt tief blicken, dass man etwas erfindet, was man dann eigentlich gar nicht wirklich mit Inhalt füllt.

 

Ich frage Sie daher, damit wir es sozusagen auch im Protokoll haben, bevor wir abstimmen: Wird sich das Pflegeheimgesetz, das jetzt in der taxativen Liste der Anwendungen die Geriatriezentren der Stadt Wien nicht expressis verbis aufzählt, auf die Geriatriezentren der Stadt Wien vollinhaltlich beziehen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Frau Abgeordnete!

 

Nur eine kurze Bemerkung zum Begriff "Geriatriezentrum", weil Sie jetzt gesagt haben, das lässt tief blicken, dass hier ein Phantasiebegriff verwendet wurde. Das klingt ein bisschen abwertend. Sie haben es aber sicher nicht so gemeint. Dieser Begriff ist das, was wir sehr oft machen, dass wir in der öffentlichen Debatte in der Benennung von Einrichtungen nicht die Begriffe verwenden, die im Gesetz stehen. Es hat oft damit zu tun, dass die Begriffe, die in Gesetzten stehen, manchmal nicht verständlich, unverständlich, unaussprechbar und in der Praxis nicht anwendbar sind. Die anwesenden Juristen und Juristinnen mögen mir verzeihen. Also das haben wir sehr oft, dass wir dann in der öffentlichen Diskussion, in der Benennung einer Schule oder einer anderen Einrichtung andere Begriffe verwenden, als der gesetzlich definierte Begriff ist. Aber natürlich gilt das Gesetz, unabhängig davon, welche Tafel ich dort hinhänge, denn es ergibt sich ein Rechtskonstrukt nicht aus der Benennung, sondern sozusagen aus dem Sein dessen, worüber wir reden.

 

Ich wiederhole gern, was ich auch schon in der Sitzung mehrfach gesagt habe. Selbstverständlich gilt dieses Gesetz für alle Einrichtungen, selbstverständlich auch für die der Stadt Wien, selbstverständlich auch für die Geriatriezentren.

 

Ich sage aber auch, was ich ebenso in der Arbeitsgruppe und in der Geriatriekommission gesagt habe, wir sind natürlich permanent dabei zu evaluieren, welche unserer Einrichtungen auch einen anderen Rechtsstatus haben können, denn wir sind uns darüber einig, dass Einrichtungen wie zum Beispiel unsere Stationen für Langzeitbeatmete und einige andere, die wirklich einem Krankenhaus und einem Spital sehr ähnlich sind, permanent evaluiert werden müssen, um ganz klare Rechtssituationen herzustellen.

 

Um es noch einmal ganz klar zu machen, damit Sie es sozusagen auch im Protokoll haben: Selbstverständlich gilt dieses Gesetz für alle, aber wir evaluieren unsere Einrichtungen auch und schauen, dass wir bei einigen davon, die einen sehr spitalsähnlichen Charakter haben und wo das Medizinische im Vordergrund steht, auch entsprechende rechtliche Konsequenzen daraus ziehen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Die 4. Zusatzfrage. Frau Abg Korosec, bitte.

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin!

 

Sie haben schon gesagt, wir haben gerade in der Geriatriekommission sehr eingehend und auch sehr konstruktiv diskutiert. Es war an sich eine sehr angenehme Situation. Es ist auch über die Heimkommission gesprochen worden. Die Heimkommission ist verankert, hat Berichte zu erstellen und dem Magistrat mitzuteilen. Nicht ganz verständlich ist, dass wir als gewählte Volksvertreter diese Berichte nicht bekommen.

 

Daher möchte ich Sie fragen, wie Sie dazu stehen, ob nicht jährlich ein Bericht dieser Kommission auch dem Wiener Gemeinderat und Landtag zur Verfügung gestellt werden könnte.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Frau Abgeordnete!

 

Ich denke, die Funktion, die diese Heimkommission hat, ist die, dass sie dem Magistrat sozusagen beratend, unterstützend, kritisch begleitend zur Seite steht. In dem Zusammenhang, das haben wir in der Vergangenheit schon öfter erlebt, gerade im Zusammenhang mit geriatrischen Fragen, mit existenziellen Fragen, mit sehr individuellen und persönlichen Situationen, kann es oft auch zu der Schwierigkeit kommen, dass sehr persönliche Fragen angesprochen werden, von denen ich nicht glaube, dass sie in eine öffentliche Einrichtung, die wir hier haben, gehören. Wir alle miteinander, befürchte ich, würden dann in Schwierigkeiten kommen, dass Dinge nicht mehr so offen angesprochen werden können, wie das diese Heimkommission machen soll, wenn wir wissen, dass die einzelnen Themen und die individuellen Probleme, die vorkommen, an die Öffentlichkeit getragen werden. Das ist auch der Grund, warum der Magistrat sozusagen als Behörde diesen Bericht bekommt, weil natürlich die Behörde eine völlig andere Verschwiegenheitspflicht und völlig andere Verpflichtungen hat, als wir sie als politische Mandatare und Mandatarinnen haben.

 

Ich sichere Ihnen aber gern zu, wenn es Ihnen darum geht, dass wir regelmäßig über dieses Thema diskutieren, immer wieder berichten, wird das ganz sicher der Fall sein. Das wird, davon bin ich überzeugt, noch jahrelang der Fall sein, weil uns das Thema der Versorgung der älteren Menschen in dieser Stadt noch viele Jahre lang begleiten wird. Ich will jetzt nicht überzeichnen und nicht theatralisch werden, aber die Frage, wie wir dafür sorgen, dass die immer älter werdenden Menschen in

 

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