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Landtag, 2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 65

 

gefunden haben, ist auch logisch und klar. Wir reden hier von jenem Teil des Gesundheitswesens, der öffentlich finanziert wird und der den öffentlichen Versorgungsauftrag hat, rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen. Das ist bei den wenigen Wiener Privatspitälern, um die es Ihnen wahrscheinlich geht, nicht der Fall. Bei allem Respekt für das Goldene Kreuz oder die Wiener Privatklinik: Eine Rettung wird dort im Akutfall nicht genommen, und demzufolge gibt es auch keine Repräsentanz. Aber auch diesbezüglich gibt es Mittel und Wege der Zusammenarbeit und des gemeinsamen Entwickelns. Einige bemühen sich zum Beispiel sehr, mit der Stadt in wirtschaftlichen Fragen enger zu kooperieren. Frau Korosec und ich hatten erst unlängst das Vergnügen, und Sie waren auch dabei, ein Beispiel dafür zu sehen, wie sich auch in wirtschaftlichen Fragen Kooperationen entwickeln können. – Ich glaube, auch hier wurde der richtige Weg eingeschlagen.

 

Ich glaube, wir befinden uns vor einer wichtigen Weichenstellung im Interesse der Wienerinnen und Wiener und unseres Gesundheitswesens. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass man Gründe sucht, nicht zustimmen zu müssen. Im Hinblick auf Ihre Kritik möchte ich sagen: Auch das Pflegepersonal ist natürlich eine ganz, ganz wichtige Säule des Gesundheitswesen, gar keine Frage! Aber worum geht es denn bei dieser Plattform? – Es geht um Finanzierung und um Steuerung. Es geht nicht um die Pflege im Akutbereich, es geht nicht um den Pflegeeinsatz im Pflegeheimbereich. Das ist nicht Angelegenheit der Plattform, und demzufolge ist diese Berufsgruppe auch in der Plattform nicht repräsentiert. Das ist, glaube ich, auch eine zu vertretende Entscheidung. Es geht darum, diejenigen, die das Gesundheitswesen steuern und finanzieren und dafür verantwortlich sind, dass die strategischen Grundsatzentscheidungen fallen, an einen Tisch zu bringen und das ist somit geschehen. Ich ersuche Sie um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke, Herr Abg Hundstorfer.

 

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

 

Ich erkläre daher die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Sie verzichtet auf das Schlusswort. – Danke.

 

Wir kommen daher sofort zur Abstimmung über die entsprechende Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Ich erblicke die Mehrheit der Sozialdemokratischen Partei. Dieses Gesetz ist daher mit Mehrheit angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ich sehe keinen Widerspruch.

 

Ich bitte erneut jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz nunmehr in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Dies ist mit Mehrheit der Sozialdemokratischen Partei sohin mehrstimmig beschlossen.

 

Die Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, das so genannte Wiener Umgebungslärmschutzgesetz.

 

Ich darf den Berichterstatter, den Herrn amtsf StR Dipl Ing Schicker, bitten, die Verhandlung einzuleiten. – Bitte sehr.

 

Berichterstatter amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.

 

Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich nunmehr vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist sohin eröffnet. Ich darf den ersten Debattenredner, Herrn Abg Blind, bitten, das Wort zu nehmen.

 

Abg Kurth-Bodo Blind (Klub der Wiener Freiheitlichen): Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich spreche heute zum Wiener Umgebungslärmgesetz. Mit dem gegenständlichen Gesetz wird die EU-Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm im Kompetenzbereich des Landes Wien umgesetzt.

 

Wir sind der Meinung, dass hier und heute eine schlechte EU-Richtlinie durch ein noch schlechteres Wiener Landesgesetz umgesetzt wird.

 

Auf Seite 2 kann man große Ziele nachlesen. Sie betreffen aber nur den Verkehrslärm und den Industrielärm, ausgenommen sind Schnellstraßen, Autobahnen und Eisenbahnen.

 

Ich zitiere die Seite 2: „Hiezu wird der vom Anwendungsbereich des Gesetzes betroffene Lärm im gesamten Landesgebiet erhoben und in strategischen Lärmkarten und in Konfliktplänen graphisch dargestellt. In Form von Aktionsplänen wird insbesondere dann eine konkrete Maßnahmenplanung auszuarbeiten sein, wenn die strategischen Lärmkarten eine zu hohe, das heißt, den Schwellenwert übersteigende Lärmbelastung ausweisen.“ – Das klingt alles recht gut, aber wie schaut die Verwirklichung dieser oben skizzierten Ansage hier in diesem Gesetz aus?

 

Dazu muss ich Ihnen vorher noch die Seite 4 vorhalten – und jetzt kommen wir schon zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie –: „Um jedoch möglichste Flexibilität für die Stadtentwicklung und Betriebsansiedlung zu wahren, wurden die ruhigen Gebiete zahlenmäßig reduziert, so dass diese nicht mehr im potentiellen Erweiterungsgebiet gelegen sind.“ – Hoppla! Das heißt, hier geschieht schon etwas Wesentliches, damit dieses Gesetz an und für sich relativ zahnlos bleiben muss. Auf gut deutsch heißt das nämlich, dass all jene für die Stadt interessanten Gebiete von diesem Landesgesetz ausgenommen werden. All jene Gebiete, die jetzt noch als ruhige Gebiete ausgewiesen werden, werden einfach schnell noch heraus genommen und aus der Liste ruhiger Gebiete gestrichen, so dass dieses Landesgesetz nachher praktisch wertlos

 

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