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Landtag, 2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 65

 

wiederum eines von vielen Husch-Pfusch-Gesetzen. (Abg Harry Kopietz: Wie ist das mit den 30 km/h? – Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Mag Maresch. Ich bitte Herrn Abg Maresch, zum Rednerpult zu kommen.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren!

 

Also irgendwie muss ich offensichtlich in letzter Zeit schwer gesündigt haben, weil ich immer nach solchen Wortmeldungen drankomme! Das ist ganz schwierig, wirklich! (Heiterkeit bei den GRÜNEN und der SPÖ.)

 

Jetzt habe ich gerade vorhin gehört, dass die Ortstafel auch nichts mehr gilt. (Aufregung bei der FPÖ.) Es ist ja ganz egal. Die Ortstafel gilt nichts mehr und ich weiß, die StVO, die gilt nur anderswo, was weiß ich, also es war furchtbar!

 

Noch einmal, kommen wir zur Sache: Umgebungslärmschutzgesetz. Die Umgebungslärmrichtlinie der EU ist schon schwach genug. Dann gibt es ein Bundesumgebungslärmschutzgesetz und da beginnt es interessanter zu werden. Ich habe das im Planungsausschuss auch schon gesagt: Das haben im Parlament zwei Parteien befürwortet, also die eine ist die ÖVP und die andere heißt, glaube ich, dort noch immer FPÖ, ist aber in Wirklichkeit orange. Das weiß man nicht so genau, da geht es ums Geld. (Heiterkeit bei den GRÜNEN und der SPÖ.) Aber im Wesentlichen war es so, dass zwei Parteien dagegen gestimmt haben, und zwar die SPÖ und die GRÜNEN.

 

Und jetzt sage ich einmal nicht, warum die GRÜNEN dagegen gestimmt haben, sondern warum die SPÖ im Bund dagegen gestimmt hat, und zwar:

 

Erstens: Völlig richtig. Das Gesetz schreibt vor, Lärmkarten zu erstellen, und zwar nach jeder Lärmart einzeln, das heißt also, für Straßenlärm, für Schienenlärm, wenn man so will, für Industrielärm, für Fluglärm, die aber nicht übereinander gelegt werden sollen. Das ist egal, das macht es ein bisschen schwierig. Dann sollen Aktionspläne beziehungsweise Konfliktpläne vorgelegt werden und dann gibt es sogar regionale Maßnahmen, die die Länder treffen sollen.

 

Zweiter Kritikpunkt neben den Lärmkarten im Bund war vom Kollegen Krainer: Es gibt in Wirklichkeit keine BürgerInnenbeteiligung, überhaupt keine und ist auch im Bundesumgebungslärmschutzgesetz nicht vorgesehen.

 

Wir glauben, es ist in Wirklichkeit kein Schutzgesetz, sondern bestenfalls ein Lärmgesetz. Aber ganz egal, diese zwei Kritikpunkte hat es dazu gegeben. Von der Arbeiterkammer kam noch dazu, dass es eine Definition im Umgebungslärmschutzgesetz des Bundes gibt und zwar, wie viel Lärm am Tag gemacht werden darf, wie viel am Abend und wie viel in der Nacht. Und da hat es eine Empfehlung der Bundesarbeiterkammer gegeben, dass der Abend zwischen 18 und 22 Uhr gelegt werden soll. Jetzt denkt man sich, dass die Bundesarbeiterkammer schon etwas mit der SPÖ zu tun hat und die Bundes-SPÖ unter Führung des Herrn Gusenbauer schon etwas mit der Wiener SPÖ zu tun hat und dann schauen wir uns einmal das Wiener Umgebungslärmschutzgesetz an und da sind genau dieselben Sachen, die im Bundeslärmschutzgesetz sind! Also nichts dazu gelernt von der Kritik des Herrn Jan Kai Krainer und in Wirklichkeit auch nichts von der Arbeiterkammer!

 

Also noch einmal: Dieses Gesetz enthält keine BürgerInnenbeteiligung. Und es war im Planungsausschuss interessant, dass da nicht die SPÖ das Gesetz gegen meine Anwürfe verteidigt hat, sondern ein Beamter, was ja schon eigenartig ist, dass die Beamten das verteidigen müssen und nicht die Politiker! Gut, heute werden wir davon hören, der Umweltausschussvorsitzende wird das Gesetz verteidigen. Ich bin schon ganz gespannt, was er da sagen wird. Es ist einmal das eine.

 

Das Zweite ist, dass im Planungsausschuss gesagt wurde, die BürgerInnenbeteiligung, das sind die Bezirksvorsteher, Bezirksvorsteherinnen. Jetzt denke ich mir, was kann das sein? Ich finde das interessant, die Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteherinnen sind die BürgerInnenbeteiligung. Gut. Also auf die Frage, wie das ausschauen soll, heißt es, damit nicht so viele Dinge zur MA 22 kommen, sollen die Bezirksvorsteher BürgerInnenversammlungen einberufen. Also irgendwo, wenn es laut in einem Bezirk ist, machen wir eine BürgerInnenversammlung mit dem Bezirksvorsteher. Also alle Bezirke, die am Gürtel liegen - die liegen nämlich weit über den Grenzen -, machen dann 365 Tage im Jahr BürgerInnenversammlungen! Das ist absurd. Also es gibt ja auch im Wiener Umgebungslärmschutzgesetz keine BürgerInnenbeteiligung!

 

Was können die Bezirksvorsteher machen? Sie können Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen, die abgegeben werden, kann man sich ja meistens anschauen. Da gibt es nur ganz, ganz wenige aus den Bezirken. Das ist ungefähr so, wenn die Bezirksvertretung eine Stellungnahme zum Beispiel zu einer Rodungsbewilligung beim Wald abgeben darf oder man darf zum Beispiel eine Stellungnahme abgeben, wenn irgendwo ein Baum gefällt wird. Da gibt es in “wienXtra“ einen Ausdruck dafür, und zwar „Das ist zum Kren reiben"!

 

Es ist völlig egal, was die Bezirksvorsteher sagen, es passiert nichts und zwar aus einem ganz bestimmten Grund: Diese Lärmkarten und die darauf folgenden Aktionspläne, die übrigens, Kollege Blind, alle fünf Jahre erneuert werden müssen - und das ist fast so gut wie die Schublade, das sage ich Ihnen gleich -, bewirken laut § 15 keine subjektiven Rechte der Betroffenen. Das heißt, wenn es vor meinem Fenster, vor Ihrem Fenster oder sonst einem Fenster mächtig laut ist und ich finde meinen Garten oder meine Straße auch im Umgebungslärmschutzgesetz und in der darauf folgenden Lärmkarte oder in den Konfliktplänen oder in den Aktionsplänen, dann ist das völlig wurscht. Es ist ganz egal, dass es drinnen ist, ich kann mir alle fünf Jahre immer ein Stricherl machen und schauen, ob meine Gasse wieder drinnen ist, denn es ist genau nichts passiert.

 

Also noch einmal: Keine BürgerInnenbeteiligung, keine subjektiven Rechte der Betroffenen und last but not

 

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