Landtag,
2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 40 von 65
wiederum eines von vielen Husch-Pfusch-Gesetzen. (Abg
Harry Kopietz: Wie ist das mit den 30 km/h? – Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Als
Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Mag Maresch. Ich bitte Herrn Abg Maresch,
zum Rednerpult zu kommen.
Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub
im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Meine Damen und Herren!
Also irgendwie muss ich offensichtlich in letzter
Zeit schwer gesündigt haben, weil ich immer nach solchen Wortmeldungen
drankomme! Das ist ganz schwierig, wirklich! (Heiterkeit bei den GRÜNEN und
der SPÖ.)
Jetzt habe ich gerade vorhin gehört, dass die
Ortstafel auch nichts mehr gilt. (Aufregung bei der FPÖ.) Es ist ja ganz
egal. Die Ortstafel gilt nichts mehr und ich weiß, die StVO, die gilt nur
anderswo, was weiß ich, also es war furchtbar!
Noch einmal, kommen wir zur Sache:
Umgebungslärmschutzgesetz. Die Umgebungslärmrichtlinie der EU ist schon schwach
genug. Dann gibt es ein Bundesumgebungslärmschutzgesetz und da beginnt es
interessanter zu werden. Ich habe das im Planungsausschuss auch schon gesagt:
Das haben im Parlament zwei Parteien befürwortet, also die eine ist die ÖVP und
die andere heißt, glaube ich, dort noch immer FPÖ, ist aber in Wirklichkeit
orange. Das weiß man nicht so genau, da geht es ums Geld. (Heiterkeit bei
den GRÜNEN und der SPÖ.) Aber im Wesentlichen war es so, dass zwei Parteien
dagegen gestimmt haben, und zwar die SPÖ und die GRÜNEN.
Und jetzt sage ich einmal nicht, warum die GRÜNEN
dagegen gestimmt haben, sondern warum die SPÖ im Bund dagegen gestimmt hat, und
zwar:
Erstens: Völlig richtig. Das Gesetz schreibt vor,
Lärmkarten zu erstellen, und zwar nach jeder Lärmart einzeln, das heißt also,
für Straßenlärm, für Schienenlärm, wenn man so will, für Industrielärm, für
Fluglärm, die aber nicht übereinander gelegt werden sollen. Das ist egal, das
macht es ein bisschen schwierig. Dann sollen Aktionspläne beziehungsweise
Konfliktpläne vorgelegt werden und dann gibt es sogar regionale Maßnahmen, die
die Länder treffen sollen.
Zweiter Kritikpunkt neben den Lärmkarten im Bund war
vom Kollegen Krainer: Es gibt in Wirklichkeit keine BürgerInnenbeteiligung,
überhaupt keine und ist auch im Bundesumgebungslärmschutzgesetz nicht
vorgesehen.
Wir glauben, es ist in Wirklichkeit kein
Schutzgesetz, sondern bestenfalls ein Lärmgesetz. Aber ganz egal, diese zwei
Kritikpunkte hat es dazu gegeben. Von der Arbeiterkammer kam noch dazu, dass es
eine Definition im Umgebungslärmschutzgesetz des Bundes gibt und zwar, wie viel
Lärm am Tag gemacht werden darf, wie viel am Abend und wie viel in der Nacht.
Und da hat es eine Empfehlung der Bundesarbeiterkammer gegeben, dass der Abend
zwischen 18 und 22 Uhr gelegt werden soll. Jetzt denkt man sich, dass
die Bundesarbeiterkammer schon etwas mit der SPÖ zu tun hat und die Bundes-SPÖ
unter Führung des Herrn Gusenbauer schon etwas mit der Wiener SPÖ zu tun hat
und dann schauen wir uns einmal das Wiener Umgebungslärmschutzgesetz an und da
sind genau dieselben Sachen, die im Bundeslärmschutzgesetz sind! Also nichts
dazu gelernt von der Kritik des Herrn Jan Kai Krainer und in Wirklichkeit auch
nichts von der Arbeiterkammer!
Also noch einmal: Dieses Gesetz enthält keine
BürgerInnenbeteiligung. Und es war im Planungsausschuss interessant, dass da
nicht die SPÖ das Gesetz gegen meine Anwürfe verteidigt hat, sondern ein
Beamter, was ja schon eigenartig ist, dass die Beamten das verteidigen müssen
und nicht die Politiker! Gut, heute werden wir davon hören, der
Umweltausschussvorsitzende wird das Gesetz verteidigen. Ich bin schon ganz
gespannt, was er da sagen wird. Es ist einmal das eine.
Das Zweite ist, dass im Planungsausschuss gesagt
wurde, die BürgerInnenbeteiligung, das sind die Bezirksvorsteher,
Bezirksvorsteherinnen. Jetzt denke ich mir, was kann das sein? Ich finde das
interessant, die Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteherinnen sind die
BürgerInnenbeteiligung. Gut. Also auf die Frage, wie das ausschauen soll, heißt
es, damit nicht so viele Dinge zur MA 22 kommen, sollen die
Bezirksvorsteher BürgerInnenversammlungen einberufen. Also irgendwo, wenn es
laut in einem Bezirk ist, machen wir eine BürgerInnenversammlung mit dem
Bezirksvorsteher. Also alle Bezirke, die am Gürtel liegen - die liegen nämlich
weit über den Grenzen -, machen dann 365 Tage im Jahr
BürgerInnenversammlungen! Das ist absurd. Also es gibt ja auch im Wiener
Umgebungslärmschutzgesetz keine BürgerInnenbeteiligung!
Was können die Bezirksvorsteher machen? Sie können
Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen, die abgegeben werden, kann man sich
ja meistens anschauen. Da gibt es nur ganz, ganz wenige aus den Bezirken. Das
ist ungefähr so, wenn die Bezirksvertretung eine Stellungnahme zum Beispiel zu
einer Rodungsbewilligung beim Wald abgeben darf oder man darf zum Beispiel eine
Stellungnahme abgeben, wenn irgendwo ein Baum gefällt wird. Da gibt es in
“wienXtra“ einen Ausdruck dafür, und zwar „Das ist zum Kren reiben"!
Es ist völlig egal, was die Bezirksvorsteher sagen,
es passiert nichts und zwar aus einem ganz bestimmten Grund: Diese Lärmkarten
und die darauf folgenden Aktionspläne, die übrigens, Kollege Blind, alle fünf
Jahre erneuert werden müssen - und das ist fast so gut wie die Schublade, das
sage ich Ihnen gleich -, bewirken laut § 15 keine subjektiven Rechte der
Betroffenen. Das heißt, wenn es vor meinem Fenster, vor Ihrem Fenster oder
sonst einem Fenster mächtig laut ist und ich finde meinen Garten oder meine
Straße auch im Umgebungslärmschutzgesetz und in der darauf folgenden Lärmkarte
oder in den Konfliktplänen oder in den Aktionsplänen, dann ist das völlig
wurscht. Es ist ganz egal, dass es drinnen ist, ich kann mir alle fünf Jahre
immer ein Stricherl machen und schauen, ob meine Gasse wieder drinnen ist, denn
es ist genau nichts passiert.
Also noch einmal: Keine BürgerInnenbeteiligung, keine
subjektiven Rechte der Betroffenen und last but not
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