Landtag,
2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 43 von 65
macht und über die Landesgrenzen hinweg wirkt. Ich bitte Sie und ich fordere Sie dazu auf, dass Sie auch Ihrer Verpflichtung nachkommen, hier grenzüberschreitende Umwelt- und Lärmschutzpolitik zu machen, sehr geehrte Damen und Herren! Die Umweltsanierung überregionaler Natur ist aktiv anzugehen.
Weiters hat die Arbeiterkammer auch kritisiert und
ich schließe mich dem vollinhaltlich an, dass in dem Gesetz nicht geregelt ist,
wie mit mehreren Lärmquellen in einem gewissen Gebiet zu verfahren ist. Eine
Lärmquelle ist kein Problem. Wenn eine zweite dazukommt und sich das super
positioniert, sich also aufaddiert, was dann mit den betroffenen Bürgerinnen
und Bürgern passiert, an wen sie sich dann wenden können, wer dann dafür
zuständig ist, darüber sagt das Gesetz leider nichts aus. Ich glaube, in Summe
hätte man dieses Gesetz ruhig verschärfen können. Auch hier ist für die Wiener
Umwelt eine Riesenchance vertan worden!
Sie haben heute hier mit diesem Gesetzesentwurf auch
ein weiteres, auch ein sehr persönliches Versäumnis abgegeben, denn Sie hätten
mit diesem Gesetz wenigstens im Umweltbereich eines Ihrer vielzitierten, bis
jetzt immer ausgebliebenen Gegenmodelle zur Bundesregierung präsentieren
können, weil das Bundesgesetz ein Rahmengesetz ist, das Grenzwerte vom urbanen
Bereich beginnend bis hin zum Bergbauerndorf festlegt. Es ist normal so, dass
es ein sehr breiter Rahmen sein muss. Für das Stadtgebiet kann man es aber
entsprechend anpassen und es zur Konkretisierung bringen.
Damit da kein Missverständnis vorliegt: Wir von der
ÖVP werden diesem Gesetz natürlich unsere Zustimmung erteilen, weil wir der
Ansicht sind, dass dieses Gesetz spät, aber besser spät als gar nicht,
eingebracht wird. Und wenn es auch nicht in optimaler Form ist, so ist es
zumindest besser, dass überhaupt ein Gesetz vorliegt als bisher gar kein Gesetz
auf diesem Gebiet.
Aber Sie, liebe SPÖ, haben wirklich eine Chance
verpasst, nämlich Wien dorthin zu führen, was Sie sich selbst immer als Ihr
Ziel vorgeben, nämlich Wien zur Umweltmusterstadt werden zu lassen. Weiters
haben Sie auch eines heute noch bestätigt, dass Sie überhaupt kein Wiener
Gegenmodell zu dieser Bundesregierung haben! (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Heinz Hufnagl:
Danke, Herr Abg Stiftner.
Als nächster und vorläufig letzter Redner zur
Postnummer 3 hat sich Herr Abg Valentin zum Wort gemeldet. Ich erteile es
ihm.
Abg Erich VALENTIN
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter
Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Lassen Sie mich zuerst auf meine Vorredner eingehen,
bevor ich einiges Generelles zu diesem Landesgesetz sagen werde, das die
Belastungen des Umgebungslärms regeln und reduzieren soll.
Kollege Stiftner, ich bin Ihnen irgendwie dankbar,
dass Sie zum Schluss gesagt haben, Sie und Ihre Fraktion werden das Gesetz
unterstützen. In mir ist kurzfristig der Verdacht aufgekeimt, Sie haben aus der
Bank die falsche Rede mitgenommen, weil die Schlussfolgerung eine andere
gewesen wäre. Wahrscheinlich ist das genauso wie mit der Tatsache, dass,
nachdem Sie beide Gesetze zitiert hatten, das Bundesgesetz als auch das heute
zur Beschlussfassung vorliegende Landesgesetz, sich in mir der Verdacht
verstärkte, irgendeines der beiden Gesetze könnten Sie nicht gelesen haben. Ich
befürchte jetzt nach einer Beurteilung dessen, was Sie gesagt haben,
wahrscheinlich beide nicht. Aber vielleicht kommen wir in den Fakten doch noch
zueinander.
Sie sagten, im Gesetz sei nicht geregelt, ob sich
Lärm addiert oder nicht addiert. Ich denke mir, wenn sich jemand mit der Frage
der Lärmbelastung beschäftigt hat, dann gibt es dazu zwei Zugänge, einen
physikalischen, Kollege Stiftner, und einen legislativen. Der physikalische -
und offensichtlich geht das so mit der Lärmbeurteilung zwischen Ihrem
Landesparteiobmann und mir momentan, denn sonst würden Sie wahrscheinlich
meinen Ausführungen folgen, aber macht nichts, ich sage es für die anderen
Abgeordneten, die hier im Raum verblieben sind. Genauso wenig wie sich Lärm in
der Natur addieren lässt, denn wenn Sie eine Lärmquelle messen - und wir haben
dieses Faktum oftmals in Wien, wenn wir den Beschwerden von
Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern nachgehen, so verzeichnen wir auch
den physikalischen Umstand, dass die lautere Lärmquelle messbar ist, die
leisere nicht mehr. Diesem Umstand hat sich das Bundesgesetz, das als Vorlage
vorgelegen ist, auch angeschlossen.
Das Bundesgesetz sagt nämlich aus, dass
sinnvollerweise Lärmkarten getrennt dem Verursacher zu erstellen sind, damit es
auch die Möglichkeit gibt, den Lärmemittenten zu bekämpfen, Strategie- und
Konfliktpläne zu erarbeiten. Genauso sagt es auch der Gesetzgeber. Wenn Sie
jetzt das Bundesgesetz hernehmen würden, Kollege Stiftner, und sich in den
Bereichen, wo das Landesgesetz keine Grenzwerte, keine Pegelwerte, keine
Schwellpegelwerte vorlegen kann, weil es durch das Bundesgesetz gegeben ist,
dann würden Sie beispielsweise bei der Schiene und beim Fluglärm feststellen,
dass der Bundesgesetzgeber verbindlich für Wien sagt, dass es, was die Schiene
betrifft, am Tag einen Dauerschallpegel von 70 erreichen darf und in der
Nacht von 60 und bei Fluglärm von 65 und 55. Und da stellen Sie
sich hin und sagen: Das ist ganz besonders schlimm. Ich teile Ihre Meinung. Es
wäre ganz besonders schlimm, würde sich das Land Wien an den Bundesgesetzgeber
halten und nicht versuchen, Lösungen zu treffen, die die Wienerinnen und Wiener
besser behandelt als das der Bundesgesetzgeber vorgesehen hätte.
Wenn der Bundesgesetzgeber - und
jetzt folgen Sie mir mit den Grenzwerten noch einmal, bitte -, 65 am Tag für
Fluglärm vorsieht, dann hat das Land Wien in zivilrechtlichen Verhandlungen in
der von Ihnen so geschmähten Mediation, wie Sie gemeint haben - oder Sie haben
sich damit offensichtlich nicht genau beschäftigt, genauso wie mit dem
vorliegenden Gesetzeswerk, nämlich gar nicht -, gemeinsam festgelegt, dass die
Grenzwerte der Beobachtung 50 dB sind. Wenn wir uns
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