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Landtag, 2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 65

 

Ordnung gerufen, wohl aber auf die Seite genommen wurde des Protokolls wegen, denn da könnten wir ja wie mit Hansaplast angepickt da sitzen und nur das Handerl heben. Und jetzt geht es um einen Abänderungsantrag bezugnehmend auf einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung, der auch auf den Kündigungsschutz angepasst werden soll.

 

Die vorliegende 22. Novelle zur Dienstordnung 1994, beziehungsweise die vorliegende 24. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung schafft einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes bis zum Ablauf von 7 Jahren nach der Geburt des Kindes oder bis zum späteren Schuleintritt. Auf Grund der vorliegenden Novelle endet der Kündigungsschutz bei Inanspruchnahme der Elternteilzeit spätestens einen Monat nach Ablauf des vierten Lebensjahres des Kindes.

 

Damit wird eine Kluft zwischen der Dauer des Rechtsanspruchs auf Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes und der Dauer des Kündigungsschutzes geschaffen. Der derzeit bestehende Rechtsanspruch auf Elternteilzeit wird hinsichtlich der Dauer ausgeweitet, die Dauer des Kündigungsschutzes jedoch nicht. Damit wird das Recht auf Elternteilzeit geschwächt und die Arbeitsplatzsicherheit von Personen, die das Recht auf Elternteilzeit im vollen Umfang ausschöpfen wollen, gemindert.

 

Wir bitten Sie, diesem Abänderungsantrag zuzustimmen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Ich habe keine weitere Wortmeldung. Die Verhandlung ist beendet. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Meines Erachtens nach ist die vorliegende Regelung eine gute, die eben die Richtlinien umsetzen und darüber hinaus den Rechtsanspruch auf Teilzeit bis zum siebenten Geburtstag eines Kindes vorsieht. Wir haben in Wien erfreulicherweise die Situation, dass wir für alle Kinder, jedenfalls für die, die älter als drei Jahre sind, einen Kindergartenplatz haben, auch einen Ganztagskindergartenplatz, wie wir ja auch einen Betriebskindergarten haben. Und wir alle wissen, je länger man vom Arbeitsplatz weg bleibt, aber auch je länger man in Teilzeit arbeitet, desto schwerer ist es, im Beruf weiter aufzusteigen und dieselben Chancen wie Männer zu haben. Natürlich gilt dieses Gesetz für Frauen und Männer in gleichem Ausmaß, wir wissen aber, dass es, ich sage, leider, so ist, dass es großteils von Frauen in Anspruch genommen wird. Und in diesem Sinn glaube ich, dass der Kündigungsschutz bis zum vierten Geburtstag des Kindes auf Teilzeit absolut ausreichend ist und dass ich mir persönlich wünschen würde, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter viel früher zurückkehren. Und das kann man in Wien auch machen, weil ausreichend Kinderbetreuungseinrichtungen da sind. Das ist gut für die Stadt Wien, und das ist gut für die Frauen und die Kinder. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen nun zu den Abstimmungen.

 

Es gibt einen Abänderungsantrag der Grünen betreffend Anpassung des Kündigungsschutzes an die maximale Dauer der Elternteilzeitkarenz. Er wurde zuvor eingebracht, Sie haben ihn gehört.

 

Wer für den Abänderungsantrag eintritt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind Grüne und FPÖ. - Das ist die Minderheit, daher hat der Abänderungsantrag nicht die erforderlichen Mehrheit.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist fast, ja doch, einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Ich habe keine Beschluss- und Resolutionsanträge und frage daher, ob ein Widerspruch besteht, die zweite Lesung sofort vornehmen zu können. - Dieser Widerspruch besteht nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das Gesetz ist in zweiter Lesung einstimmig beschlossen worden.

 

Die Postnummer 4 betrifft die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik, es ist der Österreichische Stabilitätspakt 2005.

 

Ich bitte den Berichterstatter, Herrn LhptmSt Dr Rieder, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter LhptmSt Dr Sepp Rieder: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich ersuche Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. Hier gibt es mehrere Wortmeldungen. Als Erster hat sich Herr Abg Margulies gemeldet. Er hat das Wort.

 

Abg Dipl Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Eine sich in regelmäßigen Abständen wiederholende Rede wird angesichts dessen, dass man wirklich das Gefühl hat, es prallt immer wieder auf neue taube Ohren, relativ leicht zur Farce.

 

Nichtsdestoweniger werde ich ganz kurz im Bereich Wirtschaftspolitik/Innerösterreichischer Stabilitätspakt verweilen. Ich verspreche Ihnen jedoch auch angesichts dessen, dass es schon der vierte Tag ist, es nicht allzu umfassend und nicht allzu lang zu machen.

 

Eines muss man sich einmal überlegen: Was passiert eigentlich wirtschaftspolitisch in Europa? Was passiert wirtschaftspolitisch in Österreich? Und wie hängt das alles mit dem innerösterreichischen Stabilitätspakt zusammen?

 

Seit gut fünf Jahren - abgezeichnet hat es sich eigentlich schon früher - gibt es nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa ein relativ stark stagnierendes Wirtschaftswachstum, insbesondere in denjenigen Ländern, die oft als Kernbereiche der Europäischen Union bezeichnet worden sind - Deutschland, Frankreich -, aber eben auch in Österreich. Die Arbeitslosigkeit steigt enorm, und gleichzeitig werden die Mittel der öffentlichen

 

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