Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 79
1996 geändert wird, eingebracht. Diesen Antrag hat der Präsident dem Ausschuss für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal zugewiesen.
Die Abgen Dr Elisabeth Vitouch, Heinz-Christian
Strache, Mag Barbara Feldmann, Mag Maria Vassilakou und Heinz Vettermann haben
am 1. April 2005 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine
Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Wiener Kinogesetzes eingebracht. Diesen
Antrag hat der Präsident dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft zugewiesen.
Die Abgen Trammer, Mag Schmalenberg und Barnet haben
gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Wiener
Familienförderungsgesetz eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für
Bildung, Jugend, Information und Sport zu.
Die Abgen Friedrich Strobl, Ekkamp, Oxonitsch,
Schuster, Novak, Frauenberger und Lindenmayr haben gemäß § 30b der
Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend die Änderung des Gesetzes über
den Kulturförderungsbeitrag (Kulturförderungsbeitragsgesetz 2000), LGBl für
Wien Nr 23/2000, eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke zu.
Die Abgen Klicka und Kurt Wagner haben gemäß
§ 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit
dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 geändert wird, eingebracht. Diesen
Antrag weise ich dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu.
Abg Oxonitsch hat gemäß § 30b der
Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend die Neuerlassung des Gesetzes
über die Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft (Wiener
Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 – ElWG 2005) eingebracht. Diesen Antrag weise
ich dem Ausschuss für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung zu.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich
folgende Umstellung der Tagesordnung vor. Die Postnummern 12, 2, 13, 14, 3, 1,
4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt.
Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen.
Postnummer 12 betrifft die erste Lesung der Vorlage
eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz geändert wird.
Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag
Wehsely. Ich bitte Sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrte Damen und
Herren!
Ich lege dem Wiener Landtag heute einen Gesetzentwurf
vor, der das Landes-Sicherheitsgesetz dahin gehend ändert, dass nunmehr ein für
alle Mal klar ist, was eine grobe Belästigung ist, insbesondere – und das ist
mir ganz wichtig – dass hier explizit klar gemacht wird, dass es dabei vor
allem darum geht, Belästigungen von Frauen hintanzuhalten, die einen
Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen - ein Recht, das seit
30 Jahren in Österreich gilt -, dass sie das Recht haben, sich den
Kliniken, wo diese Abbrüche vorgenommen werden, ohne Belästigung zu nähern.
Ich bitte um Zustimmung.
Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner:
Danke schön!
Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor,
die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen diese Zusammenlegung Einwand erhoben? Das
ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau
Abg Trammer. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Heike Trammer (Bündnis Zukunft
Wien – die Stadtpartei.): Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau
Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wien will Plastikembryos verhindern. Nicht mehr und
nicht weniger. Und dazu braucht Wien ein Gesetz. Wir vom BZW sehen diese
geplante Änderung des Landes-Sicherheitsgesetzes als reine Anlassgesetzgebung
und diese ist bei der Abtreibungsfrage eindeutig kontraproduktiv.
Abtreibungsgegner, die vor Kliniken und medizinischen Einrichtungen
protestieren, sollen mit Polizeigewalt daran gehindert werden, Gegenstände,
insbesondere Plastikembryos, zu verteilen. Das BZW kann diese geplante
Gesetzesänderung nur als reinen Unfug bezeichnen, denn im geltenden Recht des
Landes-Sicherheitsgesetzes § 3 Abs 1 heißt es in der
Unfugabwehr, ich zitiere: „Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können
Personen, die an öffentlichen Orten andere Personen
1. in unzumutbarer Weise belästigen oder
2. am widmungsgemäßen Gebrauch von öffentlichen
Einrichtungen nachhaltig hindern,
anweisen, ihr Verhalten einzustellen oder wenn dies
nicht tunlich ist, den Ort zu verlassen.“
Das bedeutet, dass das Belästigen von Personen ja
schon ganz eindeutig im Landes-Sicherheitsgesetz geregelt ist und daher
bezeichne ich diese geplante Gesetzesänderung als reine Schattenboxerei. Und
das ist, wie die SPÖ-Politik das gerne macht, ich habe diesen Vergleich schon
einmal gebracht, einen roten Teller nehmen, heißes Wasser hineingeben und den
Menschen das als Tomatensuppe verkaufen. So schaut es auch hier wieder aus.
Worum geht es denn der Frau StRin Wehsely in
Wirklichkeit? Als aufrechte Demokratin, wie sie sich in einem Interview einmal
selbst bezeichnet hat, will sie die im Versammlungsgesetz verankerte
Demonstrationsfreiheit aushöhlen. Und dies ist dieselbe Stadträtin, die die
Demonstrationen gegen die blau-schwarze Bundesregierung unterstützt hat! Da habe
auch ich mich belästigt gefühlt und habe auch Angst vor Übergriffen gehabt,
aber das hat niemanden interessiert! Die Kosten für diese Demonstrationen
beliefen sich für den Steuerzahler im Übrigen alleine bis zum Juli 2000
auf 33 Millionen ATS nur für Überstunden der Polizei!
Zurück zum
Landes-Sicherheitsgesetz. Also wenn die Abtreibungsgegner gescheit sind, melden
sie täglich eine Demonstration an und somit ändert sich an der neuen geplanten
Gesetzgebung rein gar nichts. Daher ist
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