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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 79

 

sie empfangen hat, das Kind behält.“

 

Der Appell Bruno Kreiskys sollte uns auch heute parteiübergreifend ein Auftrag sein, alles Menschenmögliche zu tun, um Frauen in einer solchen schwierigen Situation nicht allein zu lassen. Frauen dürfen in dieser Situation einfach nicht alleine gelassen werden. Sie brauchen Mitgefühl, konkrete Unterstützung, sofortige Hilfe und teilweise langfristigen Beistand. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Daher ist Folgendes verstärkt zu tun: Ausreichende Beratung und psychologische Betreuung und ein verstärktes Angebot an Beratungseinrichtungen über eine Lösung zum Erhalt des menschlichen Lebens. Oft steht die Frau unter sehr starkem psychischen Druck von Familienangehörigen, genauer gesagt des Kindesvaters, diesen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Hier geht es darum, ein konkretes Aufzeigen von individuellen Lösungsmöglichkeiten in einer eben nicht selten schwierigen familiären Situation zu ermöglichen.

 

Weiters ist die ausreichende finanzielle Unterstützung für das Großziehen eines Kindes sehr wesentlich. So ist die öffentliche Hand gefordert, gesellschaftliche und vor allem finanzielle Rahmenbedingungen für den Schutz zu gewährleisten. Da ist vieles schon geschehen, wie zum Beispiel das Kinderbetreuungsgeld, Mutterschutzbestimmungen im Arbeitsrecht, finanzielle Vergünstigungen aus sozialen Gründen oder für einkommensschwache Familien. Aber dennoch, es muss noch wesentlich mehr getan werden.

 

Hier haben wir folgenden Vorschlag, dass wir eine Anlaufstelle im Wiener Arbeitnehmerinnen Förderungsfonds, dem WAFF, für schwangere Frauen in einer beruflichen und wirtschaftlichen Notlage einrichten. Der Verein HMI gibt an, in 7 Jahren 1 100 Frauen angestellt zu haben, um diesen Frauen aus einer Notlage zu helfen und ihnen die Entscheidung für das Kind überhaupt erst einmal zu ermöglichen. Ich nehme an, dass das teilweise aggressive Verhalten und Vorgehen von Demonstranten genau auf dieser Begründung beruht. Das wäre nicht notwendig, wenn seitens der Stadt Wien ausreichend Bewusstseinsbildung und Aufklärung betrieben würde und die von uns geforderte Stelle beim WAFF eingerichtet werden würde, sobald als möglich, wenn es geht. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Es ist klar, dass eine finanzielle Unabhängigkeit Frauen zusichert, dass sie nicht fremdbestimmt entscheiden müssen oder sich unter Druck für diesen Schritt entscheiden. Ich halte es für notwendig, da es, so wie in vielen anderen Ländern der EU, bei uns keine offiziellen Statistiken gibt, dass solche Statistiken von der Wiener Stadtregierung erhoben werden, auch eine Motivforschung, klarerweise unter Wahrung der Anonymität, um den beratenden Stellen und der Politik die möglichen Grundlagen für die Betreuung und Beratung zur Verfügung zu stellen.

 

Ich bringe jetzt meinen Beschlussantrag ein, dessen Antragstext ich kurz verlesen darf:

 

„Der Wiener Landtag spricht sich für eine deutliche Verstärkung der Betreuungs- und Beratungsmaßnahmen in Wien für jene Frauen, die eine Schwangerschaft abzubrechen beabsichtigen, aus. Dabei soll ein ganzheitlicher Ansatz im Vordergrund stehen, der in dieser schwierigen Situation auch den Kindesvater mit einschließt und in die Verantwortung nimmt.

 

Der Wiener Landtag spricht sich für eine Anlaufstelle im Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds aus, die ausschließlich für schwangere Frauen in einer beruflichen und wirtschaftlichen Notlage eingerichtet wird. Weiters für eine umfassende statistische Erfassung der Schwangerschaftsabbrüche und für die Erhebung der Motivlage unter voller Wahrung des Rechtes auf Datenschutz und Anonymität und für eine personelle und räumliche Trennung des beratenden von dem den Schwangerschaftsabbruch durchführenden Arzt, um die Möglichkeit zu bieten, von allen angebotenen Hilfs- und Beratungsmaßnahmen Gebrauch machen zu können.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Herrn Landeshauptmann und an den Ausschuss der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal verlangt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Die Gesellschaft, die Rechtsordnung muss sagen, Kinder sind willkommen, jedes einzelne Kind, und Frauen werden in entscheidenden, schwierigen Lebenssituationen, die das menschliche Leben berühren, nicht alleine gelassen.

 

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Als nächster Redner ist Herr Abg Josef Wagner gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Josef Wagner (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich habe mich bei den vorhergehenden Debattenbeiträgen ein bisschen gewundert, ob wir wirklich tatsächlich über eine Novelle des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes reden, weil sehr vieles, was Sie hier vorgebracht haben und auch an Anträgen eingebracht haben, glaube ich, sehr richtig und gut ist und unterstützenswert ist, soweit es die Frage von Frauen, von ungewollter Schwangerschaft, von Schutz des Lebens, auch von Schutz der persönlichen Sphäre, der Meinungsfreiheit und so weiter betrifft. Ich frage mich nur, warum Sie das nicht... (Beifall bei der FPÖ.) Ich frage mich nur, warum Sie das nicht in den entsprechenden anderen Ausschüssen und Gremien getan haben. (Abg Dr Sigrid Pilz: Haben wir! Haben wir schon! Haben wir schon!) Wenn Sie das getan haben, tut es mir Leid, dass es nicht berücksichtigt wurde. Ich glaube, dass die Frau Stadträtin Ihnen damit jetzt ungewollt die Möglichkeit gegeben hat, alles aufzuzeigen, was im sozialen Bereich der Stadt Wien schief läuft, um hier bei einer Debatte über ein Landes-Sicherheitsgesetz Themen hereinzubringen, die mit Landessicherheit im ursächlichen Sinne wenig zu tun haben.

 

Ich möchte mich daher im Wesentlichen schon auch auf die Frage der Landessicherheit und der im Landes-Sicherheitsgesetz geregelten Bestimmungen zur Unfugabwehr oder zur groben Belästigung beschäftigen, weil

 

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