Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 77 von 79
Berichterstatter
amtsf StR Werner Faymann: Da
die Zuweisung ohnehin eine Möglichkeit einer ausführlichen Diskussion im
Ausschuss ergibt, sofern Sie dafür stimmen, ersuche ich Sie hier jetzt insgesamt
um Zustimmung.
Präsidentin Mag Heidemarie
Unterreiner: Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die
dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. –
Dies ist einstimmig so geschehen. Ich danke.
Es
liegt jetzt noch dieser Beschlussantrag der ÖVP vor, und zwar betreffend
Art 15a B-VG, Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung der
Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen. In formeller Hinsicht wird die
Zuweisung dieses Antrages an den Herrn amtsführenden Stadtrat der
Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung verlangt. Wer diesem Antrag
die Zustimmung erteilen kann, möge bitte die Hand erheben. – Dies ist
einstimmig so geschehen, und somit ist dieser Beschlussantrag angenommen.
Postnummer
8 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung
für Wien geändert wird (Verfahrensnovelle 2005). Berichterstatter hiezu ist
Herr amtsf StR Faymann.
Berichterstatter
amtsf StR Werner Faymann: Ich ersuche hier um Zustimmung.
Präsidentin
Mag Heidemarie Unterreiner: Gemäß § 30c Abs 10 der
Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte
zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Das ist
nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die
Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg Fuchs.
Abg
Georg Fuchs (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Nachdem so eine breite
Zustimmung ist, erlaube ich mir, ganz kurz darauf hinzuweisen, dass das
natürlich sehr erfreulich ist, dass es Erleichterungen gibt und eine
Verwaltungsvereinfachung. Es sollte aber vielmehr in der Bauordnung auch eine
Differenziertheit zur Inneren Stadt, wo das Weltkulturerbe vor allem gegeben
ist, vorliegen. Wir wollen haben, dass eine Bauanzeige genügt für alle
Bauausführungen, die keine Änderungen der äußeren Gestaltung oder der
Baulichkeit oder der allgemein erhaltungswürdigen Teile des Hauses bewirken.
Ich werde daher im Sinne dieser Worte einen Abänderungsantrag einbringen und
ersuche ebenfalls um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin
Mag Heidemarie Unterreiner: Als nächster Abgeordneter ist Herr Dr
Stürzenbecher gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. (Abg Godwin Schuster:
Frank!) Bei mir steht zuerst Herr Abg Stürzenbecher und
anschließend Frank. Ich muss nach meiner Legende vorgehen.
Abg Dr Kurt Stürzenbecher
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Damen und Herren!
Ich werde weniger lang
reden, als man zum Rauchen einer Zigarette braucht. (Abg Harry Kopietz: Das ist zu lang!)
Diese Novelle bringt echt für
die Bürgerinnen und Bürger eine ganz wesentliche Verbesserung. Es beschleunigt
sich gerade im leichteren Verfahren eben das Bauverfahren. Es bringt keine
Beeinträchtigung bei der Sicherheit oder bei der Qualität der Bauvorhaben. Aber
dort, wo es wirklich möglich ist, braucht man nicht lange auf die
Baubewilligung zu warten. Das ist genau das, was die Wienerinnen und Wiener von
uns erwarten, dass wir dort gesetzliche Regelungen machen, wo es was bringt,
und dass wir dort den Regelungsstandard zurückbauen, wo es keinen Schaden
verursacht und wo wir nicht überreglementieren sollen.
In diesem Sinn ist diese
Verfahrensnovelle wirklich ein großer Schritt und sehr wichtig. Sie bringt eben
eine Beschleunigung bei den leichten Bauvorhaben und bei den Grundabteilungsverfahren,
und deshalb ist mein Appell, dass wir einstimmig zustimmen sollten.
Dem Abänderungsantrag vom
Kollegen Fuchs kann ich aber nicht zustimmen, weil er leider diesen Beschleunigungseffekt
beeinträchtigen würde. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag Heidemarie
Unterreiner: Als nächste Abgeordnete ist Frau
Frank gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.
Abg
Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Herr
Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich hätte hier nur eine
Verständnisfrage. Wir stimmen der Novelle der Bauordnung zu. Aber unter
§ 62 Bauanzeige – und für alle, die das Gesetz nicht so gut kennen, es
geht hier um den Einbau oder die Abänderung von Badezimmern, Loggien,
Verglasungen und den Austausch von Fenstern – steht beim Abs 3, dass nach
Vorlage der vollständigen Unterlagen bei Bauführungen gemäß Absatz Sowieso in
Schutzzonen einen Monat nach Anzeige des Baubeginns mit der Bauführung begonnen
werden kann. Und das ist wirklich eine Beschleunigung und wäre sehr
begrüßenswert, würde nicht im nächsten Absatz stehen: Ergibt die Prüfung der
Angaben in Bauplänen, dass die zur Anzeige gebrachten Baumaßnahmen nicht den
gesetzlichen Erfordernissen entsprechen oder einer Baubewilligung bedürfen, kann
die Behörde binnen sechs Wochen ab tatsächlicher Vorlage der Unterlagen mit
schriftlichem Bescheid die Ausführung untersagen.
Und da würde ich doch bitten, dass man das für die
Zukunft noch einmal überlegt, weil ein Badezimmer ist schneller als in sechs
Wochen eingebaut, und erst dann kriegt der Betroffene unter Umständen einen
Bescheid, dass die Unterlagen nicht entsprechen und er das gar nicht machen
hätte können. Jetzt einfach dann zu sagen, da muss er abreißen, das belebt die
Wirtschaft. Aber ich glaube nicht, dass das im Sinne von uns allen ist, und
daher bitte ich noch einmal, das vielleicht für die Zukunft zu überdenken. (Beifall
bei der FPÖ.)
Präsidentin
Mag Heidemarie Unterreiner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht
vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem
Berichterstatter das
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