Landtag,
30. Sitzung vom 23.05.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 56 von 64
Jetzt ist das keine Katastrophe, aber ich will Sie
nur darauf aufmerksam machen: Ich verstehe das nicht, ich halte es für falsch.
Die Parteistellung der Wiener Umweltanwaltschaft wird in diesem Gesetz nur mehr
darauf beschränkt – Moment, da muss ich genau vorlesen, damit ich keinen
rechtlichen Fehler mache: „Die Parteistellung der Wiener Umweltanwaltschaft
soll nun auf die Geltendmachung der Einhaltung von Umweltschutzrichtlinien
beschränkt werden."
Bisher gab es eine unbegrenzte Parteistellung der
Umweltanwaltschaft. - Jetzt kann man sagen: Na bitte, welche großen Kraftwerke
werden in Wien gebaut?, und: Darauf wird es jetzt nicht ankommen! - Tatsache
ist: Es wird eingeschränkt.
Ich sehe jetzt als grüne Oppositionspartei – ich habe
auch keine Pressekonferenz dazu gemacht – nicht einen Anlass für eine große
Kampagne in dieser Sache, aber ich verstehe den Tenor nicht. Stattdessen sollte
man sagen: Es wird, in welcher Form auch immer, weitere Kraftwerke geben, und
es gibt eine Richtung, die lautet: Parteistellung durchaus verstärken!
Dass es Sinn macht, sieht man beim Biomassekraftwerk,
wo es auch Einwände gibt. Aber durchaus im Dialog mit der Bevölkerung gibt es
dort - einen Konsens, das ist zu viel gesagt - eine Akzeptanz, warum man da
restriktiv sein muss. Dafür gibt es keinen Grund, und das ist ein Grund, warum
wir diesem Absatz des Gesetzes nicht zustimmen.
Wie wir grundsätzlich damit umgehen, dass wir
rechtliche Rahmenbedingungen brauchen, um eine wachsende Nachfrage nach
Energiedienstleistungen zu befriedigen, und ob das wirklich nur Kraftwerke sein
können und müssen - lassen Sie mich vielleicht diese Zahl abschließend noch
nennen, die auch bei der Grundsteinlegung, beim Spatenstich zum
Biomassekraftwerk genannt wurde: Das wirklich große, tolle Biomassekraftwerk in
Simmering deckt den Stromverbrauchszuwachs in Österreich von sechs Wochen! Das
sage ich als totaler Vertreter dieses Kraftwerkes. Was wir da umwelt- und
energiepolitisch noch vor uns haben, ist also gewaltig.
Ich verstehe - und das ist, noch einmal, der Grund
der Ablehnung - die Einschränkung der Parteistellung der Umweltanwaltschaft
nicht. Darum können wir dieser Vorlage nicht zustimmen. - Danke schön. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Serles. Ich erteile ihm das
Wort.
Abg Dr Wilfried Serles (Bündnis
Zukunft Wien - Die Stadtpartei): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Wir haben im letzten Gemeinderat einen Antrag auf
Strom- und Gaspreissenkung eingebracht, und ich halte fest: Wir könnten heute
den gleichen Antrag noch einmal einbringen. An der Aktualität dieses Themas hat
sich nichts geändert, dieser Antrag ist goldrichtig, eine Strompreissenkung in
Wien ist das Gebot der Stunde. Wir haben unseren politischen Willen im
Gemeinderat erklärt, daher erübrigt es sich heute, den gleichen Antrag mit
gleichem Wortlaut noch einmal einzubringen.
Faktum ist aber - und das ist auch politisch
festzuhalten -, dass in Wien die große Masse der Haushaltskunden, die große
Masse derjenigen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, von denen
Sie auch behaupten, dass Sie sie politisch vertreten, einen Strompreis zahlt,
der einfach zu hoch ist. Ich frage mich, meine sehr geehrten Damen und Herren
von der SPÖ, warum Sie eigentlich vor der politischen Herausforderung, den
Strompreis gerade für die Haushaltskunden in Wien zu senken, für die vielen
kleinen Leute, von denen Sie behaupten, dass Sie sie politisch vertreten, für
die vielen Mieter und Mieterinnen in Wien, warum Sie vor dieser politischen
Aufgabe schon längst kapituliert haben und von Ihnen so gut wie keine Signale
ausgehen, die in Richtung einer Reduktion des Strompreises gerade für dieses
Kundensegment in Wien hindeuten würden.
Wir haben heute bereits zu Beginn des Tages in der
Fragestunde des Landtages Gelegenheit gehabt, energiepolitische Ausführungen
vom Herrn Vizebürgermeister zu hören. Interessanterweise hat ihm gerade der
Kollege Juznic mit seiner Anfrage die Plattform dafür geboten. Der Herr
Vizebürgermeister hat heute Morgen auch behauptet, dass von dem Landesgesetz,
das jetzt zur Beschlussfassung vorliegt und das unter anderem die Voraussetzung
für ein “Unbundling“ enthält, wichtige energiepolitische Impulse in Richtung
einer Liberalisierung des Strommarktes für Wien ausgehen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ!
Herr Vizebürgermeister! Davon kann einfach nicht die Rede sein. Das Wiener
Elektrizitätswirtschaftsgesetz ist sozusagen eine reine Pflichtübung, weil das
ElWOG auf Bundesebene beschlossen wurde, das ElWOG in diesem Bereich eine
Grundsatzgesetzgebung darstellt und die Ausführungsgesetze auf Länderebene zu
fassen sind. Daher ist, wenn Sie so wollen, das Wiener E-Wirtschaftsgesetz eine
rein legistische Pflichtübung.
Das Entscheidende für uns ist - und darauf möchte ich jetzt meinen besonderen Fokus richten -, dass sich durch diese Novelle zum E-Wirtschaftsgesetz für die Wiener Haushaltskunden an der täglichen, traurigen Realität ihres Konsumentendaseins nichts ändert; nämlich geradezu überhaupt nichts ändert. Der Hauptgrund dafür ist die Marktmacht von Wien Energie und die daraus abgeleitete, äußerst geringe Wechselrate im Bereich der Haushaltskunden, die dazu führt, dass Haushaltskunden de facto leider bereit sind - oder ich möchte es anders sagen, bereit sein müssen -, jeden Strompreis zu zahlen, der ihnen auf ihrer Stromrechnung, die ihnen regelmäßig ins Haus flattert, vorgeschrieben wird.
Das ist deswegen besonders
problematisch, weil wir in Wien zuletzt im November 2004 eine ganz
eklatante Preiserhöhung, vor allem für die Haushaltskunden, zu verzeichnen
hatten. Wien Energie hat nämlich den Energiepreis für dieses Kundensegment im
November 2004 um sage und schreibe mehr als 23 Prozent erhöht. Wien
zählt damit zu den Bundesländern, in denen Haushaltskunden den mit Abstand
höchsten Strompreis zahlen. Und alle Argumente der Stromversorgungsunternehmen,
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