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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 93

 

Ordnung.

 

Ich darf im Zusammenhang mit dem Wunsch nach einem Konvent daran erinnern, dass es etwas Ähnliches schon gegeben hat - das ist nachzulesen in einer riesig dicken Publikation -, wo man sich viele Gedanken gemacht hat, kontroversieller Natur - die Für und Wider abgewogen -, im Hinblick auf eine Veränderung der Wiener Stadtverfassung. Es ist dort alles auch nachzulesen. Ich habe persönlich überhaupt nichts dagegen - eher alles dafür -, dass man eine neuerliche Diskussion über eine Veränderung der Wiener Stadtverfassung führt.

 

Da muss man natürlich auch darauf aufmerksam machen, dass es dazu – so wie auch im Bundeskonvent - eine ganze Menge unterschiedlicher Auffassungen gibt, und das wird auch der Wiener Landeshauptmann nicht ausräumen und nicht ausräumen können, so wie das der Bundeskanzler im Hinblick auf den Bundeskonvent über die Reform der Verfassung nicht konnte. Also wird am Ende des Tages das bleiben, was die parlamentarische Demokratie so nett macht, nämlich dass man dabei zu einer zumindest verfassungskonformen Einigung kommt.

 

Das kann ich mir durchaus vorstellen, würde ich mir wünschen, aber ist nicht mein Job.

 

Präsident Johann Hatzl: Die 5. Anfrage (FSP - 03146-2005/0001 - KBZ/LM) wurde von Frau Abg Schmalenberg gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Durch welche Maßnahmen werden Sie sicherstellen, dass die derzeit existierenden Schutzzonen im Bereich des Karlsplatzes und der Diefenbachgasse ohne Unterbrechung weitergeführt werden?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zunächst möchte ich einleitend darauf hinweisen, dass die Stadt Wien keine Schutzzonen errichtet, sondern dass dies die Bundespolizeidirektion gemacht hat. Und selbst auf die Gefahr hin, dass ich mich wieder dem Vorwurf aussetze, ich schiebe hier Verantwortung auf den Bund ab: "Bundespolizeidirektion" hat nicht umsonst "Bundes-" vorangestellt, es ist daher eine ausschließliche Angelegenheit des Bundes, und die Frage wäre eigentlich im Nationalrat zu stellen, sowohl was die zeitlichen, als auch was die räumlichen Begrenzungen dazu betrifft.

 

Aber ich will mich diesbezüglich gar nicht so sehr auf diesen formalen Standpunkt zurückziehen. Sie wissen, dass ich der Einrichtung von Schutzzonen nicht negativ gegenübergestanden bin und selbstverständlich die Auffassung vertrete, das ist eine Maßnahme, die es verdient, dass sie erprobt wird, entsprechend valorisiert wird, und dann werden und können wir feststellen: Macht dies Sinn im Sinne des Schutzes unserer Kinder oder macht es keinen Sinn?

 

Persönlich sind jene Erfahrungen, die mir bisher auch vermittelt wurden, so, dass ich denke: Wenn man davon ausgeht, dass Drogenkonsum im öffentlichen Raum etwas ist, was nicht nur nicht zu goutieren, sondern zu verhindern ist, dann ist es zweifelsohne eine Maßnahme, die sich eher bewährt.

 

Präsident Johann Hatzl: 1. Zusatzfrage: Frau Abg Mag Schmalenberg, bitte.

 

Abg Mag Heidrun Schmalenberg (Bündnis Zukunft Wien – die Stadtpartei): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Mir ist bewusst, dass der Bund die Schutzzonen eingerichtet hat, dennoch: Das Wort, die Meinung und der Wunsch des Wiener Landeshauptmanns haben sicher großes Gewicht, wenn es um die Frage geht: Sollen die Schutzzonen verlängert werden oder nicht? - In einer früheren Anfrage haben Sie gemeint, nach der Evaluierung dieser ersten Phase wird man weiter sehen, und Sie werden dann entscheiden, ob Sie sich dafür einsetzen werden oder nicht. Deshalb ist meine Frage eben erstens gewesen, ob Sie sich dafür einsetzen werden, und zweitens, ob Sie der Meinung sind, dass diese Schutzzonen auch ausgeweitet werden können, etwa auf den Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel.

 

Präsident Johann Hatzl: Da es nur eine Frage gibt, versteht der Herr Landeshauptmann beide Fragen als eine; ich bitte, das zu beachten. - Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Präsident, ich werde mich in diesem Sinne bemühen.

 

Zunächst einmal: Die Valorisierung ist ja noch nicht erfolgt, und daher kann ich auch diese Frage nicht mit jener Klarheit beantworten, die man normalerweise hier aufwenden müsste. Aber: Schutzzonen - das weiß man heute mit absoluter Sicherheit - ergeben dann Sinn, wenn sie eingebettet sind in ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Drogen und der Drogenkriminalität und des Drogenkonsums. Wenn man diese Maßnahme für sich alleine genommen sieht, dann wird sie zweifelsohne scheitern und scheitern müssen. Denn was ich hier tendenziell in der Überbietung von Vorschlägen - wer ist der bessere Drogenbekämpfer? - gelesen und gehört habe, wird ja teilweise schon leicht skurril, muss ich ganz offen sagen. Denn: Vor jeder Schule, in jeder Straßenbahn eine Schutzzone, jede Straßenbahn-Haltestelle, jede Stadtbahn-Haltestelle, jedes Kindertagesheim als Schutzzone – das wird wohl am Ende des Tages eine etwas schwierige Angelegenheit sein.

 

Daher weise ich hier noch einmal und in aller für eine Fragestunde gebotenen Kürze - aber wenn Sie das wünschen, kann ich das tagelang erläutern - doch darauf hin, dass die erste und wichtigste Maßnahme jene der Aufklärung, der Prävention ist. Hier hat die Stadt Wien zu leisten, und das tun wir auch. Wer selber Kinder in der Schule hat oder gehabt hat, der weiß, was hier an Präventionsprogrammen, an Aufklärungsprogrammen in den Schulen läuft und auf welch hohem Niveau diese Aufklärung und diese Programme durchgeführt werden. Ich halte das für sehr, sehr gut. Auch in den Kindergärten gibt es interessante und sehr nachvollziehbare und, wie ich glaube, auch sehr gute Ansätze dazu.

 

Von vornherein darauf aufmerksam zu machen, was dies am Ende des Tages bedeutet, halte ich für unendlich wichtig, für das wichtigste wahrscheinlich von allem.

 

Die zweite Aufgabe, die die Stadt hier auch hat, ist, dass sie den Kranken hilft. Es ist nicht jeder Konsument

 

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