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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 93

 

ist auch mein Verständnis von Pflichterfüllung und Gewissensfreiheit, ich kann mich da entscheiden.

 

Dieselben, die das damals in die Medien gebracht haben - in ein der ÖVP nicht sehr fern stehendes Blatt, wissend, dass es dieses Disziplinarverfahren gar nicht gegeben hat, weil es noch in der Sekunde eingestellt wurde, weil es gar nicht sein konnte, weil alles durch das Gesetz gedeckt war -, dieselben haben den Brief des Bundesministers in die Medien gebracht, und dieselben waren mit daran beteiligt, dass es kein Disziplinarverfahren gegen ihn gibt. Wenn es daher eine politische Verantwortung für solche Sachen gibt, dann sollten sich einige in diesem Haus dazu auch noch etwas anderes überlegen. (Beifall beim BZW.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Ing RUDOLPH. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Ing Herbert RUDOLPH (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Frau Berichterstatterin! Hoher Landtag!

 

Es gibt wahrlich erfreulichere Anlässe, um sich hier im Wiener Landtag zu Wort zu melden. Es gibt interessantere Anlässe, um sich hier im Wiener Landtag zu Wort zu melden. Ich hatte an sich schon die Hoffnung, dass dieses Haus, nachdem es sich mit dieser Frage - vielleicht nicht dieses Gremium, aber dieses Haus - ja schon inhaltlich auseinander gesetzt hat, und zwar sich nicht nur inhaltlich auseinander gesetzt hat, sondern auch eine sehr klar, eindeutige, nämlich einstimmige Willenskundgebung vorgenommen hat, dass dieses Haus sich mit dieser Thematik und mit dieser Person in dieser Form nicht weiter befassen muss. Es kam anders.

 

Die Wiener Freiheitlichen haben immer dann, wenn es um die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten geht und das zur Diskussion steht, dies natürlich eingehend diskutiert und sich den § 130 Wiener Stadtverfassung genau angesehen. Das Ergebnis ist bekannt: Wir werden den Anträgen zustimmen, und nach uns sind die Rechtsbehörden am Zug. Ein Gericht wird über Schuld oder Unschuld urteilen, nicht der Wiener Landtag, und das ist gut so. Damit, meine ich, kann man hier diesen Vorgang eigentlich auch schon in der Debatte beenden und ihn der Abstimmung zuführen.

 

Ich glaube, man tut hier, wenn man etwas Gutes meint, in Wahrheit auch etwas, was gar nicht so gut ist, indem man einer Person zu viel an Aufmerksamkeit widmet, eine lange Debatte hält, diese Debatte prominent reiht - Auslieferungsanträge sind überwiegend am Schluss der Tagesordnung eines Landtages verhandelt worden -, also diese Debatte prominent reiht und dann auch noch eine namentliche Abstimmung herbeiführt. Ich glaube, dass das in Wahrheit von der Dimension her nicht berechtigt ist. Der Wiener Landtag wird einen einstimmigen Beschluss fällen, der klar und eindeutig ist. Es gibt inhaltlich keine Zweifel daran, daher kann man hier auch schon zum Ende kommen.

 

Ich möchte aber auf eine Nuance der Debatte, nämlich des Debattenbeitrages meines Vorredners Kollegen Barnet eingehen. Und zwar möchte ich auf jene Passage eingehen, in der sich auch aufkeimender Unmut im Auditorium zeigte, aufkeimende Unterstellungen.

 

Ich meine tatsächlich, dass der Wiener Landtag mit der Öffentlichkeit, die er hier hat, und angesichts der Tatsache, dass es darum geht, durchaus in sehr klaren und eindeutigen Formen politische Aussagen zu treffen, mit Sicherheit genauso wenig wie der Gemeinderat das geeignete Gremium ist, fein nuanciert zu diskutieren, im Dissens und Konsens zu argumentieren und zu neuen Ergebnissen zu kommen. Er ist wahrscheinlich nicht das richtige Gremium, um diesem durchaus verständlichen und nachvollziehbaren Interesse und diesem Wunsch und dieser Anregung zu folgen.

 

Ich glaube, das Thema ist zu wichtig und zu wertvoll, als dass man hier mit, sagen wir einmal, bekannten Zwischenrufen von bekannten Zwischenrufern mit dem Thema umgeht. Ich glaube, deshalb sollten wir uns aber nicht von der politischen Diskussion absentieren. Es sollten durchaus Mitglieder des Wiener Landtages dieses Thema weiter diskutieren, ob die vorhandenen Rechtsmittel im Umgang etwa mit Holocaust-Leugnern tatsächlich noch wirklich die zeitgemäßen sind. Wie tun das andere Länder, wie tut das die Bundesrepublik, wie tut das beispielsweise Schweden, wo ich zu meiner großen Verwunderung immer Fernsehbilder sehe, wo Neonazi-Horden aufmarschieren, mit Hakenkreuzfahnen zu sehen sind? In diesen Ländern geht man offensichtlich anders damit um, was gerade in der Bundesrepublik Deutschland ein für mich absolut unerklärliches Phänomen ist.

 

Also offenbar haben unterschiedliche Länder mit ein und derselben historischen Zeit, mit ein und derselben historischen Periode und durchaus derselben Involviertheit in der Frage von Schuld und Beteiligung, wie das natürlich auch von Österreich aus zu sehen ist, andere Zugänge. Und dies zu diskutieren, ist zweifelsohne interessant. Keine Frage.

 

Ist das Verbotsgesetz heute tatsächlich noch das geeignete Mittel? Erfüllt es tatsächlich noch das, was es erfüllen soll? Muss man es verschärfen, muss man es anders fassen oder gibt es andere Mittel und Möglichkeiten? Dies ist zweifelsohne eine wichtige, interessante politische Diskussion. Ich meine nur, dass das Forum des Wiener Landtages dafür nicht nur das formal nicht geeignete ist, sondern ich glaube, es ist auch inhaltlich nicht geeignet.

 

Das, was ich hoffe – damit komme ich zum Schluss –, ist, dass sich aus dieser Debatte heraus eine fraktionsübergreifende Diskussion entwickelt, genau zu diesem Thema, wo man sich unbeobachtet von den Medien und von der Öffentlichkeit dem Diskurs stellen kann. Es geht nicht um die Frage, ob etwas historisch erwiesen ist oder nicht – in dieser Frage gibt es, glaube ich, einen weiten politischen Konsens; was alles historisch erwiesen ist, ist hier nicht zu diskutieren –, aber eben auf der Basis dessen, was unstrittig ist, weitere Entwicklungsschritte im politischen Diskurs zu machen, das halte ich durchaus für wünschenswert. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.

 

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