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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 93

 

Also vielleicht wäre es doch sinnvoll, da gehe ich ein wenig d'accord mit Herrn Kollegen Dr Ulm, dass man sagt, man hätte es sich überlegen und einen Schritt setzen können, Verhandlungen mit der Polizei zu führen, wieweit es sinnvoll ist, manche Aufgaben an Tierschutzorgane zu übertragen. Aber da bin ich auch Ihrer Meinung: Wenn man sich so etwas hält, dann ist auch die Frage, ob ich ordentlich bezahle und nicht nur ehrenamtliche Tätigkeit in Anspruch nehme. Aber, wie gesagt, es ist bis jetzt nicht gemacht worden.

 

Vielleicht kann man das in Zukunft machen, vielleicht kann man da sozusagen offensiv Gespräche führen, wie man in Zukunft eine sinnvolle Aufteilung machen kann. Vielleicht lässt das Innenministerium mit sich verhandeln, dass man sagt, okay, wenn die Stadt versucht, einen Teil der Aufgaben zu übernehmen, wird das Innenministerium beziehungsweise die Polizei doch einen Teil durchführen. Aber das ist meiner Meinung nach etwas, was natürlich einige Zeit dauert, denn da muss erst einmal festgestellt werden, wer sind diese Organe, dann müssen sie natürlich geschult sein und entsprechende Ausbildung haben, um diese quasi sicherheitspolizeiähnliche Tätigkeit übernehmen zu können.

 

Das ist etwas, was sicherlich dieser Landtag nicht mehr umsetzen kann, und daher, finde ich, sollten wir dem Gesetz dennoch zustimmen in der jetzt vorliegenden Form, in dieser abgeänderten Form.

 

Was wir weiter auch heute noch beschließen könnten, das wären zwei Initiativen, die das BZW zu diesem Thema einbringen wird. Das eine betrifft die Erfassung von Hunden. In Wien leben wesentlich mehr Hunde, als dem Magistrat gemeldet sind. Der Stadt entgeht daher ein beträchtlicher Betrag an Hundeabgabe. Die Kosten von Einrichtungen wie Hundezonen und so weiter werden dadurch auf die Allgemeinheit abgewälzt. Ich darf jetzt zu der Begründung noch ergänzen, es ist vielleicht auch einfacher, denn diese verpflichtenden Vorschriften, wie zum Beispiel Versicherung und so weiter, kann ich besser kontrollieren, je mehr Hunde tatsächlich angemeldet sind, weil ich über die Meldung ja besser Zugriff habe zu kontrollieren, ob eine Versicherung vorliegt.

 

Die gefertigten Landtagsabgeordneten stellen daher folgenden Antrag:

 

„Der Wiener Landtag wolle beschließen, die zuständigen Stellen haben daher gezielte Maßnahmen zu setzen, um möglichst alle in Wien lebenden Hunde zu erfassen und dafür Sorge zu tragen, dass für sie Hundeabgabe entrichtet wird.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.“ (Beifall beim BZW.)

 

Der zweite Antrag betrifft die Zweckbindung der Hundeabgabe. Fragt man die Wiener Bevölkerung, was sie in Wien stört, ist eine der häufigsten Antworten: Hundekot. Eine Reihe von Vorschriften normiert die Verpflichtung der Hundehalter zur Beseitigung des Hundekots. Dennoch meinen viele Hundebesitzer, wenn man sie dann darauf anspricht, dass sie durch die Entrichtung der Hundeabgabe auch die Reinigung bezahlt hätten.

 

Eine Zweckbindung der Hundeabgabe zugunsten von Einrichtungen wie Hundeklos, Hundeauslaufzonen oder die Aufstellung von Geräten zur Entsorgung des Hundekots hätten aus unserer Sicht zweierlei Nutzen: Zum Ersten eine Serviceeinrichtung für die Hundehalter bei der Umsetzung ihrer Verpflichtung, also wenn sie den Zugriff hätten zum Sackerl und dann auch die entsprechenden Container, wo sie die Sackerl mit dem Inhalt wieder loswerden. Und das Zweite: Es wäre auch eine eindeutige Klarstellung, wenn ich sage, die Hundeabgabe ist für Punkt Punkt Punkt, dann ist es klargestellt für alle, die das Gesetz beziehungsweise die sonstigen Vorschriften nicht kennen wollen, wofür die Hundeabgabe verwendet wird und wofür sicher nicht.

 

Aus diesem Grund stellen wir folgenden Beschlussantrag:

 

„Der Wiener Landtag wolle beschließen, die Hundeabgabe zur Einrichtung von Hundeauslaufzonen, Hundeklos und zur Aufstellung von Einrichtungen zur Entsorgung von Hundekot, Automaten mit Beutel, Müllbehälter und so weiter zu verwenden.

 

Hier verlangen wir auch die sofortige Abstimmung.“ (Beifall beim BZW.)

 

Wie gesagt, dem Gesetz und auch dem Abänderungsantrag werden wir natürlich zustimmen. (Beifall beim BZW.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Blind.

 

Abg Kurth-Bodo Blind (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Vorsitzender! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Frau Stadträtin! Es freut mich, dass wir hier nach dem Gentechnikgesetz, wo wir einen gemeinsamen Antrag eingebracht haben, auch diesem Gesetz vollinhaltlich beistimmen können. Im Ausschuss war auch die ÖVP noch ganz dafür.

 

Der Abänderungsantrag der SPÖ ist kein schlechtes Gewissen der SPÖ, sondern eine Notwendigkeit, trotz Einwendung des Innenministeriums, der Innenministerin Liesl Prokop, das Gesetz zum Wohle Wiens und der Wiener durchzubringen.

 

Der ÖVP möchte ich schon raten, statt der LAbgen Parzer und Klucsarits doch den Abg Ulm in den Umweltausschuss zu entsenden, weil dort war die ÖVP zu 100 Prozent dafür, und jetzt ist sie so ganz dagegen. Das ist mir als Oppositionspartei hier in Wien auch im Wahlkampf viel zu billig. So möchte ich eigentlich hier in diesem Haus nicht verhandeln, das gefällt mir nicht.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch die letzte Novelle zum Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz wurden die tierschutzrechtlichen Vorschriften aufgehoben. Der Tierschutz ist nun Bundessache, und die Tierhaltung bleibt Landessache. Es blieben daher lediglich die Bestimmungen sicherheitspolizeilicher Natur in Kraft.

 

Der zersplitterte Gesetzestext, und das ist gut so mit diesem Gesetz, soll wieder neu und verständlich geordnet werden. Das ist etwas Positives, und wir werden diesem Gesetz zustimmen. Den Grundsätzen eines Verwaltungsverfahrens entspricht, dass das gelindeste

 

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