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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 93

 

zurückgreifen auf die Aussendung als Bezirksparteiobmann, der die gentechnische Untersuchung verlangt. Also wenn man so weit gehen würde, dass man gleichzeitig koppelt mit der gentechnischen Untersuchung des Hundekots, dann sind es drei Jahre.

 

Aber so ist das System nicht, und wir wollten eigentlich normal eine Aufgabe der Polizei übertragen, die sie schon die ganze Zeit tut. Wir wollten ihr mehr Mittel in die Hand geben. Dass es unangenehm ist für denjenigen, egal wer es macht, diese Aufgabe zu übernehmen, das ist schon klar. Denn oft ist es so, dass ein kleiner Anlass große Wirkung hat. Denn die Einsicht der wenigen Hundebesitzer, und es sind ja sehr wenige, ist ja nicht gerade gegeben. Da kommt oft nach einer Abmahnung das nächste Mittel, die Anzeige, und dann die Festnahme. Und das Ganze nur, weil sie gesagt hat, leinen sie Ihren Hund an, und die Diskussion ist losgebrochen. Das ist schon klar. Hundehalter gehen quer durch die Bevölkerung, der Durchschnitt spiegelt sich sozusagen wider, ob er im Auto sitzt oder ob er einen Hund nicht an der Leine hat.

 

Aber wenn hier auch noch angemerkt wird, die Erfassung von Hunden und die Versicherung zu koppeln, ist das sicher eine gute Idee, das geht aber nur, wenn man es bundesweit macht. Denn wie stelle ich den ordentlichen Wohnsitz eines Hundes fest, bitte? Wo steht das festgeschrieben? Also wenn ich meinen Hund, den ich gekauft habe, meiner Schwiegermutter borge, die angenommenerweise in Niederösterreich leben würde, oder ich bin der Eigentümer, sie ist die Besitzerin, also wie exekutiere ich so was? Es ist ganz einfach so, dass der Bund hier wirklich gefragt ist, und da schieben wir jetzt gar nichts ab auf den Bund, weil es irgendwie bequem ist, sondern es geht Verschiedenes nur, wenn der Bund grundsätzlich hier Regelungen trifft.

 

Das Gleiche gilt natürlich auch für die Zwangsmaßnahme. Daher ist es äußerst klug, dass die Bundespolizei eine solche ausspricht. Denn wenn wir hier in Wien einen Hund beanstanden würden, dass man zum Hundebesitzer sagt, und Sie werden jetzt auf eine verpflichtende Ausbildung gehen, dann können wir die Antwort bekommen: Reden können Sie lange, aber ich bin Kärntner, Niederösterreicher, Oberösterreicher. Wenn die Bundespolizei hier tätig wird, dann muss er halt in Kärnten so einen Nachweis bringen, auch wenn er in Wien auffällig geworden ist. Das heißt, der Durchgriff der Behörde ist dann gegeben, wenn es die Bundesbehörde ist. Ich glaube, genau so ist das auch zu verstehen.

 

Ich nehme an, dass der 10. Juni verabsäumt wurde, weil ganz einfach die Personalnot auf Grund der Reformmaßnahmen des Bundes so groß ist, dass der zuständige Sachbearbeiter keine Zeit fand und erst am 14. seine Stellungnahme abgegeben hat. Daher möge das so sein wie es ist. Die Reaktion darauf, wo wir versuchen, hier das Beste daraus zu machen, uns dann noch anzukreiden, finde ich natürlich etwas eigenartig.

 

Auf die Anmerkung der Kollegin Sommer-Smolik, dass es nicht weitgehend genug ist, bin ich, glaube ich, indirekt eingegangen. Uns ist es auch nicht weitgehend genug, wir würden gerne mehr haben. Wir müssen uns aber ein bisserl nach der Decke strecken, und größer ist die Decke nicht, die wir haben. Es liegt nicht am Wiener Landtag, sondern es liegt eigentlich an der Bereitschaft des Bundes, hier für landesgrenzenübergreifende Maßnahmen zur Verfügung zu stehen. Das Ganze ist dieser zu beachtende Hinweis vice versa, wie gerade erwähnt.

 

Daher tut es uns zwar sehr Leid, aber wir werden euren Antrag in diesem Fall ablehnen.

 

Ich glaube, ich brauche nicht näher zu begründen, warum wir den ÖVP-Antrag ablehnen werden. Er geht irgendwie am Thema vorbei für uns und ist eher populistisch, in welcher Hinsicht auch immer, aber es ist eben euer Antrag, und ihr müsst damit leben.

 

Den Antrag der Kollegin Reinberger kennen wir nicht. Was wir zumindest erfassen, dafür sind wir, aber das muss man bundesweit machen, das kann ein Bundesland allein nicht machen, weil die Möglichkeiten zum Ausweichen zu groß sind.

 

Dass die Hundesteuer zweckgebunden verwendet werden soll, ist wieder so eine Sache. Die, die sich nicht daran halten, beziehungsweise die, die einpendeln, was ist mit denen? Sie wissen ganz genau, dass fast die halbe Hundeschar in Wien entweder noch nicht gemeldet ist oder sozusagen gemeldet ist außerhalb von Wien. Ich möchte das nicht ins Lächerliche ziehen, weil es ein, ja, Generalthema der ÖVP ist, und ich möchte es mir nicht aneignen, aber Hundekot soll damit abgegolten werden. Wie machen Sie das mit dem Größenverhältnis eigentlich? Für eine Dogge zahlt man das Gleiche wie für einen Dackel? Und das soll gegengerechnet werden? Oder wie soll das funktionieren? Man kann natürlich beides, das gebe ich schon zu. Aber ich glaube, eine solche Steuer zweckzubinden, ist nicht angesagt. Ich denke, wenn man so einen Antrag stellt, sollte man vorher vielleicht darüber diskutieren. In diesem Fall werden wir auch diesen Antrag ablehnen. Wir haben aber sicher Gelegenheit, bei den nächsten Sitzungen darüber zu diskutieren.

 

Ich darf jetzt unseren Abänderungsantrag überreichen und bitte, diesem zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Gestatten Sie mir abschließend noch ein paar Bemerkungen.

 

Herrn Abg Ulm möchte ich nur in Erinnerung rufen die Übertragungsverordnung aus dem Jahr 1968, wo eben die örtlichen sicherheitspolizeilichen Aufgaben an die Bundespolizei übertragen werden. Auch wenn das sozusagen nicht mehr so angenehm ist und man sich vielleicht nicht mehr so gerne daran erinnert, das ist ein Faktum. Das ist ein Faktum, das wir haben. Und ich persönlich finde es wirklich sehr schade, dass Sie sich hier vom Bund zurückpfeifen lassen. Ehrlich gesagt, mir wäre es als Fraktion peinlich, noch vor wenigen Tagen

 

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