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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 71 von 93

 

muss vorher schon etwas gemacht haben. Meistens handelt es sich bei den Personen, die weggewiesen werden - und die Erläuterungen zum Gesetz weisen auch darauf hin -, insbesondere um Personen, die bereits einmal strafbare Handlungen im Drogenbereich getätigt haben.

 

Also noch einmal an die Adresse derjenigen, die dort eine Freigängerzone ausrufen, wo es an und für sich darum geht, Dealer wegzuweisen: Das ist ein Bärendienst an der Bekämpfung der Drogenkriminalität. Nicht die Freiheit, die Meinungsfreiheit und die Äußerungsfreiheit wird dadurch geschützt, sondern die Drogendealer werden dadurch geschützt. Das lehnen wir ganz entschieden ab! (Beifall beim BZW.)

 

Die Schutzzonen am Karlsplatz und in der Diefenbachgasse haben sich also bewährt, und der Herr Bürgermeister hat das heute in der Fragestunde genauso gesehen. Eine Maßnahme, die sich bewährt hat, sollte fortgesetzt und ausgeweitet werden, auch auf weitere örtliche Bereiche. Der Bereich um die Schulen sollte sachlich klar sein, ebenso der Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel. Diese und Haltestellenbereiche, insbesondere U-Bahnen sowie U-Bahn-Stationen, wurden in den letzten Jahren immer mehr zum Drogenhandel missbraucht.

 

Das Muster ist uns bekannt: Die Dealer halten sich im Stationsbereich auf, oder sie fahren in der U-Bahn spazieren. Sie werden von den Konsumenten erkannt, sie nehmen Kontakt mit den Konsumenten auf, man fahrt ein paar Stationen weiter, man steigt aus und begibt sich zu dem Ort, an dem das Gift gebunkert ist, und dort wird die Übergabe durchgeführt. Es ist ganz egal, ob sich das entlang der U1 abspielt, ob sich das entlang der U6 abspielt oder ob das in Zukunft an der U2 der Fall sein wird. Die Möglichkeiten für die Dealer, ihr schmutziges Geschäft durchzuführen, sind dort sehr groß.

 

Einmal, wie gesagt, sind die Hot Spots im 1. Bezirk, entlang der Achse Kärntner Straße/Rotenturmstraße, ein anderes Mal ist es wieder die U6 zwischen Hauptbibliothek und Gumpendorfer Straße. Überall auf diesen Wiener Linien bewegen sich in einem überproportionalen Anteil Jugendliche, denn die sind ja auf die öffentlichen Verkehrsmittel in dieser Stadt angewiesen. Deswegen sollten diese Bereiche auch zu Schutzzonen erklärt werden.

 

Es geht jetzt nicht darum - weil das heute so großartig diskutiert wurde und darauf hingewiesen wurde, und da es hier einen Zwischenruf gegeben hat -, es geht jetzt nicht darum, an jedem dieser Punkte einen Polizisten aufzustellen oder einen Polizisten patrouillieren zu lassen, womöglich schwer bewaffnet. Das wäre natürlich wirklich unsinnig. Aber es geht darum, dass diejenigen Polizisten, die Tatbestände nach § 36a Sicherheitspolizeigesetz an diesem Ort feststellen, sofort handeln können, und das heißt, die Möglichkeit haben, sofort wegzuweisen und zu bestrafen.

 

Ein Rechtssystem mit Geboten und Verboten funktioniert ja nicht deswegen, weil die Einhaltung jedes einzelnen Paragraphen ständig überprüft wird, das wäre ja absurd. Dann müsste man hinter jeden Verkehrsteilnehmer einen Polizisten stellen, dann müsste man bei jedem rechtsrelevanten Akt einen Richter dabei haben, einen Staatsanwalt und einen Rechtsanwalt, und hinter jeden Steuerzahler müsste man einen Finanzbeamten stellen. Das ist natürlich vollkommener Unsinn, denn so viele Finanzbeamte, so viele Polizisten, so viele Richter, Staatsanwälte und Juristen gibt es in ganz Österreich nicht, wie es Rechtsunterworfene gibt. Da würden wir unser Land aufteilen: 8 Millionen Einwohner, 4 Millionen Aufpasser und 4 Millionen, auf die aufgepasst wird.

 

Nein, das Rechtssystem funktioniert deshalb, weil es festlegt, in welcher Weise man sich zu verhalten hat, und weil es bei Zuwiderhandeln gegen dieses rechtlich gewünschte Handeln Sanktionen gibt. Genau so funktioniert das Sicherheitspolizeigesetz, und genau so funktioniert auch der § 36a Sicherheitspolizeigesetz, in dem es um Platzverbot und Schutzzone geht. Weil die Szene so rasch auf behördliche Maßnahmen reagiert und neue Plätze für ihr Treiben sucht und findet, muss eines von vornherein klar sein, für jeden, der sich dort bewegt, für jeden Dealer und für jeden anderen, der dort sein schmutziges Drogengeschäft durchführen will. Es muss klar sein: Wenn du dort von der Polizei angetroffen wirst und wenn nur der Verdacht besteht, dass du derartige Maßnahmen setzen willst, dann kannst du von dort weggewiesen werden, und dann kann der Polizist, der dort einschreitet, dich auch strafen, und du kannst eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgebrummt bekommen. Ich denke, das ist gut so. (Beifall beim BZW.)

 

Das heißt, uns geht es bei der Einrichtung dieser Schutzzonen nicht um Panikmache, wie behauptet wurde, sondern es geht uns um das ehrliche Bemühen, im Interesse unserer Kinder den schmutzigen Drogenhandel zu bekämpfen und den Sicherheitsbehörden ein weiteres wirksames und bewährtes Instrument in die Hand zu geben, um dieses Ziel zu verfolgen. Ich hoffe, dass wir mit diesem Bemühen in diesem Hause nicht alleine bleiben, und bitte daher alle in diesem Hause vertretenen Parteien und Personen, unserem Antrag zuzustimmen. (Beifall beim BZW.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Jerusalem. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Stadtpartei BZW!

 

Fast bin ich Ihnen zu Dank verpflichtet. Wir haben in den letzten Tagen nicht viel zum Lachen gehabt, es waren schon sehr anstrengende Tage, aber das ist jetzt der durchgeknallteste Antrag der gesamten Legislaturperiode, und ich bin wirklich froh, dass er jetzt endlich da liegt. (Heiterkeit bei den GRÜNEN und der SPÖ.) Ich werde dem zwar nicht zustimmen, aber ich kann Ihnen versprechen, ich werde etwas tun für die Verbreitung dieses Antrages und werde ihn einigen Kabarettisten zur gefälligen Benutzung zur Verfügung stellen. Denn das ist jetzt wirklich toll! (Abg Godwin Schuster: Wir haben mit der Straßenbahn eine Lösung...! - Zwischenruf von Abg Gerold Saßmann.) Na, es wird immer besser!

 

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