Landtag,
4. Sitzung vom 30.03.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 42
der Bestimmungen im Sinne eines bundeseinheitlichen
Jugendschutzgesetzes?)
Ich bitte um die Beantwortung.
LhptmStin Grete Laska: Ja, einiges ist
schon gesagt worden. Ich wiederhole auch hier noch einmal ganz kurz
zusammenfassend und vielleicht als zusätzliche Information, dass wir entlang
der Richtlinien, die von der EU vorgegeben sind, gerade eine Novelle zum Wiener
Jugendschutzgesetz vorbereiten und sie demnächst dem Landtag vorlegen werden,
in der die Bestimmungen aufgenommen werden, die vor allem das Abgabeverbot von
Alkohol und Nikotin regeln. Das heißt, wir sind auch hier wieder auf dem Weg,
gemeinsam mit den beiden anderen Bundesländern die Vereinheitlichung
herzustellen. Ich glaube, dass wir auch auf Bundesebene durch die Einsetzung der Arbeitsgruppe und unter
Hintanstellung allfälliger Scheindiskussionen auf einem guten Weg sind. Wenn
die Zielsetzung der Vereinheitlichung im Vordergrund steht, dann bin ich davon
überzeugt, dass auch ein Weg gefunden wird, diese umzusetzen.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg
Gudenus hat die 1. Zusatzfrage.
Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub
der Wiener Freiheitlichen): Ja, sehr geehrte Frau Stadtrat! Dass hier zwei
Fragen fast ident gestellt wurden, zeigt das Interesse der Jugendvertreter an einer
baldigen Vereinheitlichung des Jugendschutzgesetzes.
Meine Frage lautet dahin gehend: Sie haben davon
gesprochen, es soll eine Novelle des Wiener Jugendschutzgesetzes vorgeschlagen
werden und meine Frage lautet, ob sie auch Werbeverbote beziehungsweise
Beschränkungen, was Alkohol und Tabak betrifft, enthalten soll.
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin!
LhptmStin Grete Laska: Ich habe den
letzten Punkt nicht verstanden, Alkohol und? (Abg Claudia Smolik: Tabak! Tabak!)
Im Jugendschutzgesetz ist das zu regeln, was das
Jugendschutzgesetz regeln kann. Daher werden wir selbstverständlicherweise in
dieser Novelle die Punkte aufnehmen, die einen Regelungsbedarf haben. Da geht
es um die Einführung eines Abgabeverbotes von alkoholischen Getränken und Tabakwaren
an junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Das ist in
dieser Novelle vorgesehen. Es geht um ein generelles Verbot des Konsums von
alkoholischen Getränken und Tabakwaren in Schulen. Es geht auch darum - und das
ist ein Punkt, den wir sicherlich auch noch diskutieren werden -, dass wir
klarstellen wollen, dass Softguns und Waffenimitate an junge Menschen bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres nicht abgegeben werden dürfen. Auch das
ist mir eine ganz wichtige Regelung und auch das werden wir in diese Novelle
aufnehmen, wo ich hoffe, dass es eine breite Zustimmung gibt.
Präsident Johann Hatzl: Frau Abg
Smolik.
Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im
Rathaus): Ja, wir haben ja oft das Problem, dass Jugendliche oder manche
nicht wirklich gut Bescheid wissen, wie es jetzt mit den Regelungen ausschaut.
Jetzt haben wir den Vorschlag gemacht, dass man Auszüge aus dem Wiener
Jugendschutzgesetz auf den SchülerInnenausweis draufdrucken hätte können, weil
es jetzt ja nur Folder und Flyer gibt, die da zusätzlich informieren.
Was halten Sie von dieser Idee und glauben Sie, dass
in Wien genug gemacht wird, dass die Jugendlichen über ihre Rechte Bescheid
wissen?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin!
LhptmStin Grete Laska: Ich glaube, man
kann nie genug machen. Ich halte die Geschichte mit dem Schülerausweis für eine
insofern problematische, als im Moment ja eigentlich eine neue Form des
Schülerausweises in Form einer kleinen Karte im Vormarsch ist. Nun gehe ich
nicht von meiner Sehfähigkeit sondern von der junger Menschen aus. Trotzdem
glaube ich, dass das bei dem Platz, der auf einer solchen Karte zur Verfügung
steht, bei einer intensiveren Information wahrscheinlich die Größe eines
Strichcodes haben und schwer lesbar sein wird. Worauf wir aber setzen, ist -
und Sie kennen das ja -, dass wir hier auch an alle 14-Jährigen sehr viel
Informationsmaterial weitergeben, auch in Form des Mediums, das Jugendliche
intensiv nutzen, nämlich des Internets. In den Informationen, die die
Jugendlichen hier bekommen, sind natürlich die Jugendschutzbestimmungen
enthalten. Das ist flächendeckend immer ein Jahrgang. So gesehen sind sie
aufsteigend informiert. Aber wenn uns trotzdem zusätzlich noch Möglichkeiten
einfallen, nämlich auch immer die nächsten heranwachsenden Generationen und
deren Eltern zu informieren, dann werden wir das selbstverständlicherweise tun.
Ich denke mir, dass wir schon allein dadurch, dass in dem seinerzeitigen
Prozess ungefähr 19 000 Jugendliche involviert waren, eine Breite
erreicht haben, die wir vorher nie hatten. Aber man kann mit Information nie
aufhören, ganz im Gegenteil, man muss sie fortsetzen.
Präsident Johann Hatzl: Frau Abg
Anger-Koch.
Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Ich habe auch noch eine Frage und zwar: Es geht
ja darum, dass auch immer mehr Gewalt in den Schulen ist und die Jugendlichen
auch immer mehr Probleme im Elternhaus haben. Der Kinder- und
Jugendanwaltschaftsbericht zeigt, dass ja diese Schulmediationen in den Schulen
an und für sich sehr gut laufen.
Jetzt habe ich die Frage, ob Sie das befürworten,
dass in den Schulen ein flächendeckendes Angebot, was diese Schulmediationen
betrifft, auf ganz Wien ausgeweitet werden kann?
Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin!
LhptmStin Grete Laska:
Nun, wir werden diese Frage, nehme ich an, beim Tagesordnungspunkt 3 noch
ausführlich diskutieren. Ich halte viel davon, dass man zur Kenntnis nimmt,
dass Schule nicht nur einen reinen Wissensvermittlungsauftrag hat, sondern auch
einen Erziehungsauftrag. Das ist im § 1 geregelt. Die Ausbildung der
Lehrerinnen und Lehrer, vor allem im Pflichtschulbereich, aber natürlich auch
im Bereich der weiterführenden Schulen und der allgemein bildenden höheren
Schulen, ist eine, die auch Elemente der Psychologie
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