Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 84
Aufgabe, was den Punkt 8 betrifft, nicht erfüllt. Das muss man einfach auch so feststellen und auch, dass man dann einen Vorschlag zur Güte macht in Analogie zu einer Lösung, die in Deutschland getroffen wurde, die nicht dieselbe ist, die für Österreich getroffen wurde, ich sage das immer wieder, und dass man versucht, auf diese Art und Weise weiter zu arbeiten.
Es hat eine diesbezügliche Initiative seitens Wiens
auch in der Landeshauptleutekonferenz gegeben und ich muss auch gleich
dazusagen, dass die Bereitschaft der anderen Bundesländer keine extrem hohe
war. Aus zwei Gründen, aus zwei guten Gründen: Erstens hat die österreichische
Landeshauptleutekonferenz ihrerseits in einer Sondervereinbarung mit der
Kultusgemeinde auch eine Sonderzahlung vereinbart, die bis zum Jahr 2010 -
wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe - auszuzahlen gewesen wäre, aber gerade
auch in der letzten Landeshauptleutekonferenz ein weiteres Vorziehen der Auszahlung
dieser Summe an die IKG beschlossen wurde und dies auch eine
Sonderfinanzierung, eine Sonderleistung ist, zu der eben dann die Länder, die
Bundesländer durch nichts verpflichtet gewesen wären.
Und zum Zweiten wird natürlich seitens der
Kolleginnen und Kollegen Landeshauptleute darauf hingewiesen, dass in der
gemeinsamen Washingtoner Erklärung sehr dezidiert festgelegt wurde, wer wofür
verantwortlich ist und daher einmal der Beifall zu diesem Vorschlag ein enden
wollender gewesen ist, mit einer weiteren freiwilligen Leistung seitens der
Bundesländer dem Bund eine Verpflichtung abzunehmen, um dieses Problem zu
lösen.
Ich kann daher da nur sagen, ähnlich wie es in
anderen Bereichen gegangen ist, zum Beispiel in der Frage der Auszahlung, der
Restitutionen, wird es wahrscheinlich auch hier durch eine öffentliche
Diskussion notwendig sein, de facto zu erzwingen, dass man Verträge, gerade
internationale Verträge, die man eingegangen ist, auch auf Punkt und Beistrich
einhält, so wie wir das in Wien mit den von uns eingegangenen Verpflichtungen
auch getan haben.
Präsident Heinz Hufnagl:
Danke schön, Herr Landeshauptmann.
Die 2. Zusatzfrage sollte Abg Dr Wolf stellen,
er hat aber leider den Saal verlassen. Wir kommen daher zur
3. Zusatzfrage, gestellt von Herrn Mag Ebinger und ich bitte ihn darum.
Abg Mag Gerald Ebinger
(Klub der Wiener Freiheitlichen):
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Wir nehmen das Thema Pflege der Totenstätten sehr
ernst. Sie haben zuerst mehr oder weniger dem Bund wieder die Schuld gegeben,
dass der jüdische Friedhof in Währing nicht gepflegt und nicht erhalten wird.
Ich habe mir da herausgesucht von der MA 42 etwas zum St Marxer
Friedhof, Kultur- und Erholungsstätte, Friedhofgedenkstätte, Kulturdenkmal und
Parkanlage.
Jetzt wissen Sie sicher genauso gut wie ich, dass
unter Josef II. in gewissen Friedhöfen, über die Wälle hinaus, überhaupt keine
Toten mehr innerhalb des Walles begraben werden durften. Zweieinhalb dieser
Friedhöfe sind mittlerweile Parkanlagen und es wurden in der Zwischenkriegszeit
die Gräber und die Grabsteine entfernt, so beim Haydnpark, Waldmüllerpark,
Währinger Park. Erhalten geblieben von diesen Friedhöfen, die eben nur bis zum
Zentralfriedhof in Betrieb waren, sind sozusagen der St Marxer Friedhof
und der jüdische Friedhof in Währing. Der St Marxer Friedhof ist seit 1937
denkmalgeschützt, ist ein Kulturdenkmal und gilt als einer der bedeutendsten
Friedhöfe der Welt und wird seit 1943 vom Stadtgartenamt gepflegt. Der jüdische
Friedhof, mit Sicherheit ein vergleichbares Kulturdenkmal, verfällt. Wie
erklären Sie sich diese Ungleichbehandlung seitens der Stadt Wien.
Präsident Heinz Hufnagl:
Danke schön. Bitte, Herr Landeshauptmann!
Lhptm Dr Michael Häupl:
Das ist eine sehr einfach Geschichte. Ich glaube nicht, dass man im
Jahre 1943 in der Tat ein besonderes Augenmerk dem jüdischen Friedhof
zugewendet hat, weil man wahrscheinlich 1943 mit jüdischen Friedhöfen anders
umgegangen ist.
Aber unabhängig auch davon: Es ist der Friedhof, in
dem Mozart begraben ist und andere, ein Kultur-, und Naturdenkmal, auch
eigentlich ein historischer Ort, den die Stadt Wien vor geraumer Zeit
übernommen hat und der ein Friedhof der Stadt Wien ist. Der Jüdische Friedhof
war immer im Eigentum der Kultusgemeinde, immer, außer 1943, weil es damals
bekanntlich keine Kultusgemeinde gegeben hat. Es hat daher die Stadt Wien immer
auch die Kultusgemeinde unterstützt und für die Erhaltung jüdischer Friedhöfe
Geld gegeben.
Als wir etwa Ende der 80er Jahre hier feststellen
mussten, dass eine Generalsanierung des Jüdischen Friedhofes anstehen würde,
ist die Kultusgemeinde mit uns und der Republik Österreich in Verhandlungen
getreten, um mit dem Gegenwert von etwa 100 Millionen ATS diesen
Friedhof zu sanieren. Es ist natürlich zu Recht auch schon damals die Frage
aufgetaucht, was mit den bisherigen Subventionen in dieser Richtung geschehen
ist, wenn nunmehr eine so große Summe ansteht.
Ich stelle mir vor, wenn beispielsweise irgendein
Kulturverein kommt, der über Jahre hinweg Subventionen bekommt und dann sagt,
ich brauche aber jetzt 100 Millionen ATS zum Errichten oder zum
Herrichten von irgendetwas, wie da die Diskussionen laufen würden. Wir wollten
bei Gelegenheit im Lichte dieser gemeinsamen Washingtoner Erklärung, also
dieser gemeinsamen Bemühungen und Anstrengungen zur Wiedergutmachung, natürlich
auch dieses Problem lösen.
Ein Problem, wo man ebenso sagen könnte, dass es
lange verschleppt wurde, ist das Problem des Hakoah-Sportplatzes. Ich habe mich
schon als Sportstadtrat bemüht, diese Fragestellung zu lösen, es wurde ebenso
freiwilligerweise von uns übernommen und ist in dieses Paket hineingekommen.
Es gibt die Lösung heute auch für
die Sanierung des Währinger Jüdischen Friedhofs. Es kann nur durchgeführt
werden, wenn man den Vertrag, den man hier abgeschlossen hat, auch ernst nimmt
und ihn mit Leben erfüllen will. Pacta sunt servanda: Was man von uns zu Recht
verlangt und was wir zu Recht auch einhalten, das
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