Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 84
Ich ersuche Sie um Zustimmung zum vorliegenden Poststück.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß §
30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die
Spezialdebatte zusammen zu legen.
Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? –
Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet.
Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Blind. – Ich
erteile ihm das Wort.
Abg Kurth-Bodo Blind (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir sprechen jetzt über den Biosphärenpark
Wienerwald. Vor der Wahl haben, wie wir ganz genau wissen, die Landeshauptleute
Häupl und Pröll versprochen, dass das – wie wir gehofft haben – ein
Nationalpark werden wird. Leider ist es nicht so weit gekommen, dass das ein
Nationalpark Wienerwald wird, jetzt wird es halt ein Biosphärenpark Wienerwald.
Eigentlich bleibt bei diesem Biosphärenpark aber
alles beim Alten, es wird nichts Neues geschehen. In Wien werden die Natur- und
Landschaftsschutzgebiete jetzt mit einem netten internationalen Mascherl
versehen, und dieses Mascherl heißt Biosphärenpark.
Die ARGE Wienerwald wurde gegründet, man hat
Machbarkeitsstudien vorgenommen, man hat ausgelotet, was geht und was nicht
geht und ob es möglich ist, den Wienerwald zum Nationalpark zu machen. Man hat
alles untersucht, und man hat beschlossen, alles beim Alten zu lassen und dem
Ganzen im Prinzip nur einen neuen Namen zu geben.
Verwaltet wird dieser Biosphärenpark durch die
Biosphärenpark-Management-Gesellschaft. Ich habe keine besondere Hoffnung, dass
aus dieser Gesellschaft etwas Besonderes werden wird und dass Innovationen
kommen werden. Wir haben das auch bei der Nationalpark-Gesellschaft Donauauen
gesehen: Dort, wo Wien und Niederösterreich drinnen sind, kommt im Prinzip
nicht allzu viel heraus. Wien geht meist einen anderen Weg als
Niederösterreich, ob dieser besser oder schlechter ist, kann ich nicht wirklich
beurteilen, aber es schaut halt, wie gesagt, trotz einer gemeinsamen Verwaltung
nicht besonders viel heraus außer neue Posten, wie es eben bei einer
Management-Gesellschaft zu sein pflegt.
Der Entwurf des Gesetzes wurde einer Begutachtung
unterzogen. Im Begutachtungsverfahren wurden von der Wirtschaftskammer, von der
Landwirtschaftskammer und vom Stift Schotten dort Einsprüche erhoben, wo die
forstwirtschaftliche Nutzung in Kernzonen irgendwie möglich wäre. Das heißt,
dort, wo ein bisschen Naturschutz möglich ist, wurde von ÖVP-Seite Einspruch
erhoben und Einhalt geboten. Aber keine Angst: Es wird überhaupt nichts
geschehen und eh alles beim Alten bleiben!
Ziel des Gesetzes, über das wir jetzt abstimmen, ist
es, den Biosphärenpark Wienerwald so zu errichten und zu erhalten, dass
internationale Anerkennung durch die UNESCO erlangt und dauerhaft
aufrechterhalten wird. Es nützt dem Landschafts- und Naturschutz eigentlich im
Prinzip nichts, ob eine internationale Gesellschaft ihr Okay gibt oder nicht.
Das Gesetz ist aber ein Instrument zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und
zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen. Das hat der jetzige
Landschaft- und Naturschutz in Wien auch schon geschafft! Unser
Landschaftsschutz und Naturschutz ist sicherlich vorbildlich und gut. Weiters
ist das Gesetz ein Beitrag zur Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten
und genetischer Vielfalt. – Das war unser Landschaftsschutz und
Naturschutz bis jetzt auch schon. Da gibt es also nichts Neues, aber warum
sollte man dagegen sein, wenn es jetzt “neu“ heißt?
Wie soll das Management erfolgen? – Die
Verwaltung des Biosphärenparks Wienerwald erfolgt durch die
Biosphärenpark-Wienerwald-Management-Gesellschaft. Was kann und was tut diese
Gesellschaft? – Die Aufgaben der Gesellschaft sind nicht berauschend. Sie
beinhalten die Erstellung eines Leitbildes für den Biosphärenpark Wienerwald
unter – und jetzt kommt es! – Berücksichtigung vorhandener Stadt- und
Regionalentwicklungspläne. Das heißt, der Bürgermeister von Purkersdorf – wir
kennen ihn alle, es ist Bgm Schlögl – darf weiterhin brav in den
Wienerwald, wenn es in Purkersdorf ist, hinein bauen, und es wird durch diese
Biosphärenpark-Gesellschaft gar nichts anderes bewirkt werden.
Aufgabe der Gesellschaft ist die Koordinierung des Naturraummanagements
und erforderlichenfalls die Erstellung eines Konzepts. Nicht einmal ein Konzept
ist also für diesen Biosphärenpark notwendig. Ich bin gespannt, was diese
Biosphärenpark-Gesellschaft wirklich bewirken kann, wenn nicht einmal ein Konzept
notwendig ist!
Weil in diesem Gesetz nichts beschlossen wird, gibt
es auch keine Strafen. Die einzigen Strafen sind für diejenigen vorgesehen, die
in der Kernzone eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung entgegen § 3
Abs 3 vornehmen. Wie gesagt: Die Kernzone kommt einem Nationalpark gleich,
und darum haben wir vor der Wahl gefordert, dass ein Nationalpark geschaffen
wird. Bgm Häupl und Lhptm Pröll haben vor der Wahl gesagt: Das machen
wir schon! Nach der Wahl ist sich das aber nicht ganz ausgegangen.
In Punkt 2 der Strafbestimmungen geht es um die
Personen, die den mit den Aufgaben der Gesellschaft betrauten Personen oder
Organen des Magistrats den Zutritt zum Grundstücken nicht gewähren. Die
Grundstücke sind näher beschrieben, Hausgärten sind damit aber nicht gemeint.
Es ist das also nichts Neues. Ein Punkt dabei ist
sicherlich nicht schlecht für Wien, für Werbezwecke durchaus anerkennenswert,
und es ist auch international von Nutzen, wenn wir das machen: Die
Bundeshauptstadt Wien ist berechtigt. die Bezeichnung “Biosphärenpark-Gemeinde“
zu führen. Das ist sicherlich für die Werbung gut, und da müssen wir natürlich
mitgehen.
In den erläuternden Bemerkungen
steht: Ziel dabei war, dass der Biosphärenpark nicht mehr ausschließlich reine
Naturschutzkonzepte beinhalten sollte, mit dem
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