Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 84
das, was noch an Versatzstücken Ihrer
Rechnungsabschlussrede übrig geblieben ist, deponieren, dann kann es nichts
werden. Da tun Sie sich unterm Strich am Ende des Tages und am Ende Ihrer Rede
schwer, warum Sie eigentlich für das Gesetz sind. Sie sagen, da ist nichts
dran, da ist nichts drinnen. Wenn es Sie nicht geben würde, dann könnte man
nicht einmal ein Pünktchen Positives finden, und dann stimmen Sie am Ende des
Tages zu, obwohl das alles so schlecht ist, obwohl die Interessen, die Sie als
so wesentlich gefunden hätten, nicht berücksichtigt sind. Ich denke mir, das
ist auch der Grund, weshalb Sie bei den letzten Wahlen nicht die Zustimmung
bekommen haben, die Sie sich erhofft haben, weil einfach auch Ihre Begründung
dorthin gehen sollte, dass die Wienerinnen und Wiener Ihnen nicht vertrauen
können, genauso wie die Vertreter der Weinbäuerinnen und Weinbauern in Wien
eher zum Wiener Bürgermeister als zu Ihnen gehen. Das ist gut so! Die wissen
den richtigen Weg! Die wissen, dass die Interessen Wiens bei der
Sozialdemokratie gut verwaltet sind! (Beifall
bei der SPÖ.)
Wenn Sie das niederösterreichische Gesetz
heranziehen, denke ich mir, wird offenkundig, dass das, was Sie vorweg gesagt
haben und beweinen, dass angeblich immer weniger Grün in der Stadt zu finden
ist, im Übrigen falsch ist, wie wir anlässlich des Jubiläums des Wienerwalds
nachweisen konnten. Wir verwalten nicht nur das, was wir bekommen haben,
sondern wir kaufen Jahr für Jahr auch Grundstücke dazu, um den Wald- und
Wiesengürtel zu stärken, zu avancieren. Wenn das wirklich so gewesen wäre, wie
Sie sagen, dann weiß ich nicht, warum Sie das niederösterreichische Gesetz
wollen, weil das niederösterreichische Gesetz macht eine Gleichwertigkeit
zwischen Eigentum und öffentlichem Interesse. Wir sagen schon, die
Regierungsverantwortung muss ernst genommen werden. Wir sagen schon, die
absolute Mehrheit ist uns vom Souverän in Wahlen übertragen worden. Wir sagen
schon, die öffentliche Interessenslage ist eine wichtigere als das private
Eigentum, wiewohl das private Eigentum ein schützenswertes Rechtsgut ist. Aber
wir sagen, Allgemeinnutzen steht vor dem individuellen Nutzen, und das ist auch
gut so, meine Damen und Herren!
Wenn, meine Damen und Herren, ich mir ansehe, was dieses
niederösterreichische Gesetz kann, dann sage ich, es ist ein
Befindlichkeitsgesetz, wo die Rechtsabfolge, diese Wertigkeit, gesellschaftlich
gegeben wird und wo wir uns auch ernsthaft fragen werden müssen, ob dieses
Gesetz einer Prüfung standhalten wird. Wir sind uns sicher, das Wiener Gesetz
ist richtig. Es sichert gleichermaßen den Wienerwald für die Nutzerinnen und
Nutzer, für die, die Erholung suchen, für die, die die Natur geschützt haben
wollen, gleichermaßen wie für die, die ihn im Kulturlandbereich bewirtschaftet
haben möchten.
Wenn ich mir die weitere Kritik ansehe, dann denke
ich mir, zum Kollegen Blind gesagt, 408 Werdungen von Biosphärenparks,
wenn das wirklich nichts wäre, wenn das keine Auswirkungen hätte, dann irren
sich doch sehr viele. Vor die Alternative gestellt, weltweiter Irrtum oder
Irrtum des Herrn Blind, denke ich mir doch, wir sind auf der sicheren Seite,
wenn wir uns denken, die 408 Landschaften weltweit haben Recht gehabt und
nicht der Herr Blind! Sie werden es mir verzeihen, aber ich denke mir, auch
diese Richtigstellung sei heute hier gesagt!
Wenn wir uns ansehen, was die Ausgangslage eines
Biosphärenparks ist, mit den Menschen gemeinsam, die dort leben, die im Übrigen
im Wienerwald seit Jahrhunderten, seit Jahrtausenden, seit der Römerzeit
beispielsweise, Weinbau betreiben, dann ist das Bewahren der Kulturlandschaft,
das Bewahren dieses auch von Menschen geschaffenen Juwels in der Stadt und
jenseits der Stadtgrenze unserer Heimatstadt etwas sehr Sinnvolles. Das soll
dieses Biosphärenparkgesetz mit bewirken. Wir unterscheiden, es wurde bereits
gesagt, Kernzonen, Pflegezonen, Entwicklungszonen, gut abgestimmt, die
Maßnahmen auch sinnvoll dimensioniert.
Ich verstehe bis zu einem gewissen Grad, und damit
der Kritik der GRÜNEN, dem Kollegen Maresch, zugewandt, die Kritik des Kollegen
Maresch am allermeisten, weil sie ist im Gegensatz zu den anderen eine in sich
schlüssige. Es ist da in sich, im Gegensatz zu den anderen, intellektuell
folgend, kann uns folgen und man kann sich damit auseinander setzen, wiewohl
wir aus einer Analyse unterschiedliche Meinungen, unterschiedliche Strategien
ableiten. (Abg Kurth-Bodo Blind: Ich
mache nicht einmal mehr einen Zwischenruf! Ein Zwischenruf ist sinnlos!) Es
war halt eben nicht so, dass hier ein Mäuschen geboren worden ist, wie du es
gesagt hast, sondern es ist unter Einhaltung der bestehenden Interessenslagen,
wie man es durchaus auch bei der UNESCO sieht, als sehr schützenswert zu sehen.
Auch Kulturlandschaften sind sehr schützenswert. Es ist in der historischen
Situation und der Tatsache, welche Funktionalitäten auch in dieser Region, der
Region Wienerwald, zugeordnet sind, die Wahl, die Findung und die Entschließung
zum Biosphärenpark das einzig Sinnvolle. (Abg
Mag Rüdiger Maresch: In Wirklichkeit haben es zum Beispiel die
niederösterreichischen Waldbesitzer bei den größeren Kernzonen in
Niederösterreich verhindert!) - Man muss dazusagen, und das möchte ich
durchaus anmerken, dass der Wille, Naturschutz zu betreiben, wie man es auch im
Landesgesetz und der Unterschiedlichkeit der Einstufung des Landesgesetzes in
den Möglichkeiten sieht, in Wien ein sicherlich nachhaltigerer ist, wiewohl wir
Richtung Bauern sagen müssen, in der Kernzone kann nur gemeinsam mit
Ablösemaßnahmen und vertraglicher Einigung etwas erfolgen. Aber der Wille, da
hast du durchaus Recht, und dazu bekennen wir uns auch mit Stolz, nachhaltig
eine Natur- und Kulturlandschaft zu schützen, ist in Wien ausgeprägter als in
Niederösterreich. Darauf sind wir stolz! Wir haben auch andere
Mehrheitsverhältnisse und das Wort Natur hat einen anderen Stellenwert in Wien
als in Niederösterreich. Das ist durchaus programmatisch verständlich. Darauf
sind wir als Sozialdemokraten sehr stolz!
Nächste und letzte Bemerkung zum Gesetz: Es ist
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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