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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 84

 

Hilfe angeboten werden kann.

 

Der Bericht selbst, der ja an den Landtag gerichtet wurde, enthält grundsätzliche Wahrnehmungen und exemplarische Darstellungen einzelner Fälle. Die Volksanwaltschaft übt die öffentliche Kontrolle im Dienst des Rechtstaats und der Demokratie aus. Auf diese Weise ergänzt sie sowohl die politische, rechtliche und finanzielle Kontrolle, und sie ist schlichtweg auch dazu da, die Verfahrensverzögerungen zu prüfen, wenn welche vorhanden sind.

 

Sie agiert nach der Verfassung unabhängig, nach den Grundsätzen des Rechts und den Geboten einer fairen, bürgerfreundlichen und wirksamen Verwaltung der Stadt. Ihre Aufgabe ist es, durch ihre Kontrollen die Qualität der Verwaltung zu verbessern. Das Ziel soll nicht sein, dass jemand Einzelinteressen durchsetzt, sondern ihr Ziel ist es schlichtweg, dass Dinge ordnungsgemäß behandelt werden und dass im Sinne des Gesetzes vorgegangen wird.

 

Ich möchte jetzt noch ganz kurz auf meine Vorrednerinnen und Vorredner eingehen.

 

Herr Mag Stefan! Der Besuch in dieser Abtreibungsklinik ist nicht illegal, und auch die Abtreibung in dieser Zeit - und Sie haben es in Ihrer tatsächlichen Berichtigung gesagt - ist nicht illegal. (Abg Mag Harald STEFAN: Rechtswidrig!) Das möchte ich so nicht im Raum stehen lassen. (Beifall bei der SPÖ und den GRÜNEN. - Abg Mag Harald STEFAN: Es wird nicht bestraft, aber es ist rechtswidrig! - Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 

Betreffend Übertragung der Grabstellen, die Sie als zweites Beispiel angeführt haben, möchte ich Ihnen nur sagen: 1,6 Millionen Verstorbene in 600 000 Grabstellen, da kann es durchaus vorkommen, dass einmal Fehler passieren. Es ist in dieser Form sehr unangenehm, da gebe ich Ihnen schon Recht, aber ich denke, dass es in guter Zusammenarbeit mit der Volkanwaltschaft gelungen ist, auch hier zu einer Lösung zu kommen.

 

Frau Kollegin Praniess-Kastner! Was Ihr Beispiel mit den Kindern betrifft, die in Kindergärten oder in Schulen medizinische Betreuung brauchen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dies eine freiwillige Sache der Pädagoginnen und Pädagogen, der Assistentinnen und Assistenten ist, unter Anleitung eines Arztes, wobei wirklich Vorsorge getroffen wird und dies auch freiwillig von den Menschen durchgeführt wird, ohne dafür wirklich medizinisch befugt zu sein. Schlimm wird es dann, wenn einmal ein Fehler passiert, weil dann die Sache zu laufen beginnt - und wem schieben wir dann die Schuld in die Schuhe? Da würde ich schon sagen, es ist ein wichtiger und ein guter Aspekt, dass es durchgeführt wird, und das sollte man meines Erachtens nicht an den Pranger stellen.

 

Ich möchte aber gleichzeitig noch zu dem Antrag der ÖVP, den anschließend, nehme ich an, Frau Mag Anger-Koch einbringen wird, kurz Stellung nehmen. Es geht darin um die Subventionierung von privat angebotenen Besuchsdiensten. In dem einen Punkt gebe ich Ihnen Recht, dass im Prinzip seit der Schaffung des Kindschaftsrechtsgesetzes 2001, das ein Bundesgesetz ist, immer mehr Gerichte das zum Anlass nehmen, diese Besuchsdienste zu verordnen.

 

Es haben die MA 11, die Sozialämter und die Ämter für Jugend und Familie in ihren Regionalstellen so genannte Besuchscafés, in denen dieser Kontaktbesuchsdienst auch gratis angeboten wird. Es ist richtig, dadurch, dass die Anzahl sehr stark steigt, muss man sich überlegen: Wie kann man das zusätzlich unterstützen? Wobei die Ämter für Jugend und Familie bereits den Folder mit dem Titel "Besuchscafé" vom Bundesministerium für Soziales ausgeben, den Sie sicherlich kennen, wobei es dann noch vier zusätzliche Institutionen gibt, die diese Besuchsdienste anbieten.

 

Es ist aber meines Erachtens nicht richtig, dies wieder, obwohl das Kindschaftsrechtsänderungsgesetz ein Bundesgesetz ist, von der Stadt zu verlangen. Sie treten in Ihrem Beschlussantrag wieder an die Stadträtin für Bildung, Jugend und Information heran, um Gelder dafür zu lukrieren. Es ist ein Bundesgesetz, daher ist auch seitens der Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass dieses Gesetz ausreichend finanziert wird! Es ist seitens des Bundesministeriums für Justiz, in dessen Geschäftsbereich die Gerichte ja angesiedelt sind, auch noch keine Antwort an die Volksanwaltschaft gekommen, dies zusätzlich zu unterstützen.

 

Ich gebe Ihnen aber Recht in der allgemeinen Hinsicht, dass es vermehrt unterstützt gehört und dass man darüber reden muss. Deshalb werden wir auch Ihrem Antrag auf Zuweisung zustimmen.

 

Abschließend möchte ich mich bei Ihnen beiden, stellvertretend im Namen meiner Fraktion und stellvertretend bei Ihnen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Erstellung des 27. Berichtes der Volksanwaltschaft recht herzlich bedanken. Ich denke, dass es eine gute Zusammenarbeit und eine sehr gute Ergänzung ist, im Sinne der Verwaltung der Stadt Wien und im Sinne der Wienerinnen und Wiener. Dafür ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Volksanwältin Rosemarie Bauer hat sich zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

Volksanwältin Rosemarie Bauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete!

 

Da sich der Herr Vorsitzende entschuldigt hat, ist es mir als stellvertretender Vorsitzender ein besonderes Anliegen, mit einem herzlichen Dankeschön zu beginnen. Vor knapp einer Woche hatten wir sehr, sehr viele Gäste, es war nämlich die europäische Ombudsmannkonferenz zu Gast in Wien. Wir möchten uns hier bei der Stadt Wien für die wirklich großzügige Unterstützung sehr, sehr herzlich bedanken.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich noch zu meinem Geschäftsbereich kommen. Es sind zwei Punkte, die mich besonders berühren, und es sind auch zwei Dinge, die sich berichten lassen, Erfreuliches und eher Unerfreuliches.

 

Erfreulich ist, dass die Zahl jener Fälle, in denen ich der Beschwerde Berechtigung zuerkennen musste, mit

 

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