Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 63 von 84
niemand soll die österreichischen Behörden abhalten, Recht zu finden und Recht zu sprechen. Das ist aber mit Sicherheit nicht unsere Angelegenheit.
Zu den Fragen 3 und 4 kann ich Ihnen nur sagen:
Mir ist zur Stunde nichts bekannt. Diese beiden durchaus wichtigen Fragen sind
aber im Prüfauftrag an das Kontrollamt enthalten, und sohin ist das vom
Kontrollamt wie immer uneingeschränkt festzustellen.
Zu den Fragen 5 bis 7 und 20: Ein Service für
Kundinnen und Kunden, die in der Präsidialabteilung der Magistratsdirektion
vorstellig werden, gehört zu der Betreuung, die wir zu bieten haben. Zu meinen
Mitarbeitern kommen jene Fälle, die als nachgerade unmöglich gelten. Die
Anliegen der normalen Petenten – ich sage viel lieber: KundInnen –
werden auf der Ebene der Magistratischen Bezirksämter und der Abteilungen
erledigt, und in sehr vielen Fällen zufriedenstellend erledigt. Wenn es
kompliziertere Fälle gibt, dann werden diese an die Büros der Stadträte
weitergeleitet. Und wenn es ganz komplizierte beziehungsweise nahezu unmögliche
Fälle sind, dann kommen sie ins Büro des Bürgermeisters. Es sind dies sehr
viele, und selbstverständlich berichten mir die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter nicht über Einzelfälle, denn sonst hätte ich den ganzen Tag nichts
anderes zu tun. Es ist aber die Aufgabe meiner Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, Fälle, die vorgelegt werden und bei denen über längere Zeit hinweg
ein Verfahren läuft, entsprechend zu beschleunigen und zum Abschluss zu
bringen.
Im gegenständlichen Fall ist es aus meiner Sicht und
bei meinem heutigen Wissen selbstverständlich, dass sich Herr Ing Polak,
der, wie ich wiederholen möchte, B-Beamter in meinem Büro und nicht
Obersenatsrat ist, bemüht hat, das Verfahren nach rund vier Jahren so oder so
zu einem Ende zu bringen. Mag sein, dass die eine oder andere Formulierung
übereifrig war. Sein Bemühen ist aber zweifelsohne in die Richtung gegangen,
ein Verfahren, von dem Sie unter anderen Umständen mit Sicherheit behaupten
würden, dass es bürokratisch langwierig ist, entsprechend zu erledigen.
Aber selbst wenn der B-Beamte in der
Präsidialabteilung des Bürgermeisters gesagt hätte: Gebt ihm die
Staatsbürgerschaft, hat das eine Nullauswirkung auf das reale
Behördenverfahren, denn selbstverständlich ist der B-Beamte in der
Präsidialabteilung in einem Verfahren nicht weisungsberechtigt und hebt
selbstverständlich auch keine Rechtsgrundlagen auf. Wenn der behördenführende
Beamte die Auffassung vertritt, dass ein Ansuchen auf Grund der Rechtslage
abzulehnen ist, dann hat er dies, unabhängig von der Anordnung dazu,
selbstverständlich auch zu tun. Er hat aber im gegenständlichen Fall keine
Anordnung gegeben, und zwar im Wissen, dass er dazu nicht befugt ist.
Zur Frage 8: Die Volksanwaltschaft hat einen
Missstand festgestellt und keine Missstände. Mir war vor dem Tätigwerden der
Volksanwaltschaft dieser Missstand – unter Anführungszeichen –
insofern bekannt, als wir selbstverständlich mit entsprechenden Untersuchungen
im Zusammenhang mit dem Erscheinen des entsprechenden Artikels in der
“Kronen Zeitung“ reagiert haben. Denn auch in der Präsidialabteilung liest
man Zeitung und reagiert selbstverständlich entsprechend. Sonst hätte es ja
keinen entsprechenden Akt gegeben, der dann der Volksanwaltschaft auf
Anforderung übergeben werden konnte, was ja leicht nachvollziehbar ist.
Zu den Punkten 9 bis 12 und 15 bis 19: Die Rechte und Pflichten von
Beamtinnen und Beamten sind gesetzlich geregelt. Fragen der Geschenkannahme
unterliegen dem Strafrecht und sind von den Strafbehörden zu klären. Die im
Raum stehenden Behauptungen wurden selbstverständlich hinterfragt und die
entsprechenden Protokolle der Staatsanwaltschaft übermittelt. Ich gehe daher
davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ihre Schlüsse daraus zu ziehen hat und
ihre Schlüsse daraus ziehen wird. Nach meinen Informationen besteht keine
Veranlassung, heute zu entsprechenden Maßnahmen zu greifen, denn die Behauptung
der Geschenkannahme der Uhr wird bestritten. Im Übrigen halte ich in diesem
Zusammenhang, weil bestimmte Behauptungen hier wie feststehende Tatsachen
wiedergegeben wurden, fest, dass die Unschuldsvermutung einen wichtigen
Grundsatz unserer Rechtsordnung darstellt und ich daher – und das sage ich
auch in aller Offenheit – den Aussagen meines Mitarbeiters eher glaube als
den Behauptungen eines möglicherweise Kriminellen.
Zu den Punkten 13, 14, 24 und 25: Staatsbürgerschaftsverfahren wurden
bereits stichprobenartig überprüft. Diese Erhebungen haben keine
Verdachtsmomente ergeben. Falls es sich auf Grund anderer Erkenntnisse als
notwendig erweisen sollte, eine neuerliche Überprüfung durchzuführen, wird dies
selbstverständlich erfolgen.
Zu Punkt 21: Ich kann diese Frage heute nicht beantworten. Sie wird
durch den Kontrollamtsbericht, der auf Grund des Prüfauftrags erstellt wird,
beantwortet werden.
Zu Punkt 22: Die Klärung von Kriminalfällen ist Aufgabe der Sicherheitsbehörden
und der Strafjustiz, nicht aber des Kontrollamtes. Selbstverständlich werde ich
aber, wie immer, alles tun, um das Kontrollamt bei der Ausübung seiner Aufgabe
zu unterstützen, und seine Aufgabe wird es zweifelsohne auch sein zu klären, ob
all die Dinge, die wir bisher feststellen konnten und die im Akt, der der
Volksanwaltschaft übermittelt wurde, enthalten sind, korrekt und in Ordnung
sind.
Ich will mich jetzt nicht auf die fehlerhafte Punktierung einlassen. Ich
meine, dass die wahrscheinlich wichtigste und eine die Dringlichkeit durchaus
begründende Frage jene ist: „Wurde das Staatsbürgerschaftsverfahren neu
aufgerollt?“ – Jawohl, es wurde das Staatsbürgerschaftsverfahren neu
aufgerollt, weil die Möglichkeit besteht, dass Dokumente, die zur Entscheidung
der verfahrensführenden Behörde, nämlich der MA 61, geführt haben,
gefälscht wurden, sodass diese Staatsbürgerschaft also unredlich erschwindelt
sein könnte. Es bestehen Verdachtsmomente dazu, und deswegen wurde das
Verfahren zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft neu aufgenommen.
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