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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 84

 

beruflichen Integration. In Belgien beträgt – um ein krasses Gegenstück dazu zu nennen – die Mindestaufenthaltsdauer für die Beantragung der Staatsbürgerschaft drei Jahre – ich wiederhole: Drei Jahre. In Irland beträgt diese Mindestaufenthaltsdauer als Bedingung für die Beantragung der Staatsbürgerschaft vier Jahre, in Luxemburg, Frankreich, den Niederlanden, Schweden und Großbritannien jeweils fünf Jahre und in Norwegen sieben Jahre. Und selbst in Deutschland, das jahrzehntelang eines der restriktivsten Staatsbürgerschaftsrechte in Europa gehabt hat, beträgt die Mindestaufenthaltsdauer, um eine Staatsbürgerschaft zu beantragen, lediglich acht Jahre. Ganz zu schweigen von den klassischen Einwanderungsländern, wo man, wenn man legal im Land ist, schon nach zwei Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen kann, das ist beispielsweise der Fall in Australien, in Kanada sind es drei Jahre, und in den USA sind es fünf Jahre.

 

Zum Abschluss möchte ich noch erwähnen, dass in Österreich, wie Sie wissen, im Regelfall auch die Doppelstaatsbürgerschaft nicht zulässig ist. Letztere wird nur in ganz wenigen Fällen zugelassen. Auch diesbezüglich lohnt sich ein Blick über den Tellerrand, also über die nationale Grenze, wie es in anderen Ländern ausschaut: Während in Österreich die Doppelstaatsbürgerschaft verboten ist, ist sie in der Schweiz, in Italien, in Frankreich, in Belgien, in Schweden, in Großbritannien, in Portugal, in Irland, in Australien, in Kanada und in den USA zugelassen.

 

Ich meine, diese Beispiele zeigen recht deutlich, dass das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht eines der restriktivsten weltweit ist; es ist sicherlich keine Übertreibung, das so zu formulieren. – Nichtsdestotrotz sagen wir: Wenn es Regeln gibt, dann haben sich alle an diese Regeln zu halten, und die Stadt Wien muss das auch so vollziehen.

 

Abschließend möchte ich noch einmal betonten: Ich hoffe, dass die Wiener Sozialdemokratie begriffen hat, dass es vor allem im Interesse der Stadt Wien und auch im Interesse der Wiener SPÖ liegt, dass dieser Fall bis ins letzte Detail aufgeklärt wird und dass die Verantwortlichen beziehungsweise die Schuldigen, so es welche gibt, auch wirklich zur Verantwortung gezogen werden. Dass das teilweise beziehungsweise großteils Aufgabe der Justiz ist, liegt auf der Hand. Wir sind sehr gespannt auf die Ergebnisse der Kontrollamtsüberprüfung und auch auf die Ergebnisse der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. – Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Abg Dr Ulm. Auch für ihn gilt die 20-minütige Redezeit. – Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich gleich zu Anfang an Herrn Kollegen Strache wenden, weil er uns seine Fraktion in diesem Rahmen quasi als die Superopposition dargestellt und den anderen Oppositionsparteien irgendwie ihre Oppositionsrolle abgesprochen und diese als Mehrheitsbeschaffer bezeichnet hat: Es dürfte Ihnen wohl nicht wirklich entgangen sein, dass die SPÖ hier mit einer absoluten Mehrheit ausgestattet ist!

 

Aber dort, wo es wirklich um Mehrheitsbeschaffung geht, wenn man nämlich ein Verfassungsgesetz beschließen muss, was in Wien selten genug vorkommt, dann ist es ja Ihre Partei, die diesen Mehrheitsbeschaffer spielt! Ich erinnere an das Disziplinarrecht im UVS und an das doch etwas zwiespältige und schwierige Verhältnis zwischen Magistrat und UVS: Es ist dort zu einer Verschärfung des Disziplinarrechtes gekommen, weil Sie die notwendige Zweidrittelmehrheit beschafft haben! (Abg Heinz-Christian Strache: Das ist doch inhaltlich und sachlich gut!)

 

Ich möchte jetzt gar nicht auf die höchst hinterfragungswürdigen Dotationen an den Bohmann und Compress Verlag zu sprechen kommen, sondern möchte nur auf Ihren Generalsekretär Vilimsky aufmerksam machen: Es ist das schon ein einzigartiger Fall, dass ein Generalsekretär einer Oppositionspartei von der Stadt Wien, um nicht zu sagen, vom Bürgermeister, bezahlt wird! (Beifall bei der ÖVP. – Abg Heinz-Christian Strache: Was Sie da sagen, ist unrichtig!)

 

Um auf die Sache zurückzukommen. Der Inhalt ihrer Dringlichen Anfrage beschäftigt sich mit Sachverhalten, die in der Tat möglicherweise von Strafgerichten zu prüfen sein werden. Ein Strafverfahren gibt es, dieses wurde unterbrochen, und ob es ein weiteres geben wird, wird man sehen. Jedenfalls wird aber aus dieser Diskussion betreffend die strafrechtliche Beurteilung wahrscheinlich kein sehr großer Nutzen zu ziehen sein. Wichtig ist aber allemal, dass es den Bericht der Volksanwaltschaft gibt, und wichtig ist auch, dass das Kontrollamt die Angelegenheit überprüfen wird.

 

Weniger wichtig und weniger sinnvoll ist Ihr Antrag, Zigtausende Staatsbürgerschaftsverfahren zu überprüfen. Sie haben uns die genaue Zahl nicht genannt. Da es aber in drei Jahren österreichweit ungefähr 120 000 Einbürgerungen gibt, kann man sich in etwa den Anteil von Wien ausrechnen: Einige Zigtausend werden es wohl sein, und ich frage mich, in welcher Art und Weise und von wem das geprüft werden und wie darüber berichtet werden soll. All das bleibt in diesem nebulosen Antrag völlig offen, und wir werden diesem daher nicht zustimmen.

 

Wir freuen uns aber auf die Untersuchung durch das Kontrollamt, das dann ja auch einen entsprechenden Bericht für die Gemeinderäte liefern wird.

 

Wichtig ist der Bericht der Volksanwaltschaft auch deshalb, weil die Stadträtin auf aufgezeigte Missstände reagieren konnte. Es ist nun festgehalten, dass Dokumente vollständig und rechtzeitig vorliegen müssen und dass die Akten in einer Art und Weise geordnet sein müssen, dass jederzeit die Nachvollziehbarkeit gegeben ist. Wichtig ist auch, dass ab sofort Auskünfte von Sicherheitsbehörden und Finanzämtern nur noch eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten haben sollen. Für ganz wichtig halte ich auch die Ansätze, wie man in Hinkunft sowohl mit dem Finanzministerium als auch mit

 

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