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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 75 von 84

 

Ich habe daher die erste Stellungnahme von Dr Vogt, die ich natürlich auch gelesen habe, als reichlich emotionell empfunden, wenn er sagt, die SPÖ wolle ihn loswerden, weil er Kritik übt. Die SPÖ hätte ihn gar nicht berufen brauchen, wenn wir ihn nicht gewollt hätten! Das muss man auch dazu sagen. Niemand hat uns dazu gezwungen oder hätte uns dazu zwingen können! Wir haben ihn uns geholt, und ich habe dem damaligen Vorschlag der damaligen Stadträtin auch ausdrücklich zugestimmt, weil wir zutiefst überzeugt davon waren, dass Dr Vogt uns auch helfen kann. Für mich ist es daher nur emotionell nachvollziehbar, dass er sagt, dass er nicht beabsichtigt, sich für diese Stelle zu bewerben. – Ich sage dazu: Das würde mir sehr Leid tun! Es kann aber niemand von uns davon ausgehen, dass er auf Lebenszeit bestellt ist. Auch wenn wir ausschließlich die Einrichtung eines Pflegeanwalts oder der Pflegeanwältin geschaffen hätten, hätte man das natürlich ausschreiben müssen, wenn wir dies rechtlich verankern. Ich kann daher nur hoffen – und ich entnehme dem Interview, das Sie natürlich nicht zitiert haben, nämlich dem heutigen “KURIER“-Interview des Herrn Dr Vogt, dass er seine Emotionen entsprechend überwunden hat und sich doch bewirbt.

 

Ich betone: Es geht uns nicht darum, Kritik zu verhindern, sondern es geht uns darum, vernünftige Strukturen zu schaffen!

 

Und ich darf jetzt noch jemanden zitieren, der am 29.11.2005 sagte: „Die Position des derzeitigen Pflegeombudsmanns Werner Vogt bedarf einer Rechtsgrundlage, die über die Person hinaus geht. Bisher hängt alles sehr an der Autorität von Vogt selbst.“ – Dieses Zitat stammt von Ihnen! Und genau das tun wir: Wir schaffen Strukturen, in denen Herr Dr Vogt selbstverständlich herzlich willkommen ist, wenn er sich bewirbt und diesen Bewerbungsmodus entsprechend bestreitet.

 

Es ist aber mit Sicherheit nicht so, wie Sie es darstellen, dass sich da jemand kränkt und wir ihn daher bestellen müssen. Ich will wirklich nicht polemisieren, aber mir fiele jetzt viel ein, was man dazu sagen kann, wenn man sich bemüht, Strukturen zu schaffen, und einem entgegnet wird, dass es da jemanden gibt, den das kränkt. – Es ist schade, aber ich glaube, das muss man überwinden! Wir wollen hier eine einheitliche Rechtsgrundlage schaffen, und Herr Dr Vogt ist für die Mitarbeit und Zusammenarbeit ebenso willkommen, wie er es auch 2003 war. Und ich sage noch einmal: Wir hätten ihn nicht holen müssen, sondern er wurde dazu eingeladen und war uns willkommen. Und ich lade ihn wieder ein, sich zu bewerben und mitzuarbeiten!

 

Zu Frage 2: Die weitere Verbesserung der Betreuung von älteren Menschen ist der Stadt Wien ein großes Anliegen. Dazu leistet der Wiener Krankenanstaltenverbund mit seinen derzeit knapp 4 000 Betten im Pflegebereich einen wichtigen Beitrag, und wie die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, ist es umso wichtiger, dass dieser Bereich im Wiener Krankenanstaltenverbund durch eine eigene Teilunternehmung geführt und repräsentiert wird. Dabei ist auf Grund der zahlreichen Nahtstellen zwischen Pflege- und Gesundheitsbereich eine enge Kooperation zwischen der Teilunternehmung 1 und der Teilunternehmung 4 notwendig. Dies erfolgt unter anderem unter dem Dach des Wiener Krankenanstaltenverbundes.

 

Um die Kompetenzen eindeutiger abzugrenzen und noch stärker herauszuarbeiten – wie gesagt, immer unter dem Dach des Wiener Krankenanstaltenverbundes –, werden die Geriatriezentren aus den sozialmedizinischen Zentren bis Ende dieses Jahres in die Teilunternehmung 4 integriert.

 

Weiters sei noch angeführt, dass der Wiener Krankenanstaltenverbund über ein zentrales Beschwerdenmanagement für die Teilunternehmungen 1 und 4 verfügt. Eine gestärkte Kontrolle im Gesundheits- und Pflegebereich ist somit ein wichtiger Faktor im Wiener Gesundheitswesen und eine große Bereicherung für die weitere Qualitätsverbesserung im Sinne der Patientinnen und Patienten.

 

Ich bitte Sie, wirklich zur Kenntnis zu nehmen, dass wir in diesem Bereich effiziente Strukturen schaffen und nicht einen Ungeliebten abschießen wollen! Dr Vogt ist ein Geliebter. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt.

 

Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage gibt es Wortmeldungen. Ich bemerke, dass die Redezeit bei den Wortmeldung bekanntlich mit 20 Minuten begrenzt ist.

 

Als Erste gelangt Frau Abg Antonov zu Wort.

 

Abg Mag Waltraut Antonov (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte versuchen, mich auf einer weniger persönlichen und sachlicheren Ebene der Frage zu widmen, warum aus unserer Sicht eine Trennung zwischen Patientenanwaltschaft und Pflegeanwaltschaft sehr notwendig ist.

 

Nach dem Wiener Patientenanwaltschaftsgesetz wäre der Patientenanwalt auch für die Wiener Pflegeheime zuständig. Bereits 2003 hat sich herausgestellt, dass bei der Patientenanwaltschaft kaum Beschwerden aus Pflegeheimen eintreffen. Trotz der offensichtlichen Probleme in den Pflegeheimen, die auch in den Medien breit behandelt wurden, war der Patientenanwalt damit nicht befasst oder aber er hat sich damit nicht befasst. Das kann einen guten Grund haben: Während nämlich Patienten aus Krankenhausaufenthalten in der Regel selbst den Patientenanwalt aufsuchen können, können das viele Pflegebedürftige aus nahe liegenden Gründen nicht tun. Pflegebedürftige sind oft darauf angewiesen, dass jemand zu ihnen kommt und aktiv auf sie zugeht.

 

Als Reaktion auf die vielen Probleme, die letzten Endes nicht unter den Tisch gekehrt werden konnten, erfolgte die Einrichtung der Pflegeombudsstelle im Jahr 2003. Zum damaligen Zeitpunkt sah auch der Patientenanwalt darin kein Problem, und er sah keine Differenzen zwischen Patientenanwaltschaft und Pflegeombudsstelle. Und Aufgabe der Pflegeombudsstelle ist es, nicht auf

 

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