Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 80 von 84
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Mit Einrichtung einer Wiener Patienten- und
Pflegeanwaltschaft wird die Kontrolle im Spitals- und Pflegebereich gestärkt
und die gesetzliche Verankerung eines Pflegeanwalts sichergestellt. Dieser
Gesetzesentwurf sieht vor, dass die derzeitige Wiener Patientenanwaltschaft und
die derzeitige Wiener Pflegeombudsstelle organisatorisch in einer
Organisationseinheit zusammengefasst werden. Es geht einfach darum, dass es in
Wien zukünftig eine unabhängige und weisungsfreie Kontrollinstanz für alle
Anliegen im gesamten Gesundheitsbereich geben soll. Die Anwaltschaft soll für
den Bereich der Akutspitäler und den Pflegebereich gestärkt werden, damit für
Beschwerden, für Verbesserungsmöglichkeiten, aber auch für Missstände eine
kompetente Anlaufstelle vorhanden ist und schnell, wirkungsvoll sowie auch
nachhaltig Maßnahmen gesetzt werden können.
Aktuelle Zahlen zeigen das Optimierungspotential im
Detail auf, wenn auf der einen Seite im Bereich der Patientenanwaltschaft rund
8 000 Interventionen jährlich zu vermerken sind, während 2005 im
Bereich der Pflegeombudsstelle ganze 720 Interventionen eingegangen sind.
Herr Dr Vogt hat bei seiner Definition der Intervention auch immer besonderen
Wert darauf gelegt, dass Lob und Anerkennung als Intervention in die Statistik
aufgenommen werden.
Wenn man sich dann einerseits den Bericht über die
Wiener Patientenanwaltschaft im Detail ansieht, wo die Aufgaben und die
Zielvorgabe, nämlich die Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen der
Patienten in den Bereichen des Gesundheitswesens in Wien, beschrieben sind,
aber auch im § 2 des Gesetzes über die Wiener Patientenanwaltschaft ganz
klar die Aufgaben definiert sind, nämlich die Behandlung von Beschwerden von
Patienten und deren Angehörigen, die Aufklärung von Mängeln oder Missständen,
die Erteilung von Auskünften genauso wie die Prüfung von Anregungen und Abgabe
von Empfehlungen, und auf der anderen Seite beispielsweise für das
Jahr 2004 1 636 Fälle dokumentiert wurden, wobei dann
letztendlich in 596 Fällen Schäden durch Behandlungsfehler behauptet
wurden, heißt das, allein die Differenz zur Gesamtanzahl der Interventionen
zeigt bereits eindrucksvoll, dass sich die Wiener Patientenanwaltschaft nicht
nur um die Frage von Entschädigungen, sondern auch um viele Bereiche des
Gesundheitswesens, eben entsprechend dem Gesetz über die Wiener
Patientenanwaltschaft, gekümmert hat. Das heißt, die Parallelität von zwei Einrichtungen
mit unterschiedlichen Rechten und Handlungsmöglichkeiten, die wir in den
letzten Monaten hier immer wieder diskutiert haben, wird damit aufgehoben. Es
wird eine Institution eingerichtet, was überhaupt nichts Ungewöhnliches,
sondern in vielen anderen Bundesländern bereits Praxis ist. Dies zur Wahrung
und Sicherung der Rechte und Interessen von Personen in den Bereichen des
Gesundheits- und Pflegewesens.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Wiener Patienten- und Pflegeanwaltschaft
wird beim Amt der Wiener Landesregierung eingerichtet, nochmals, als
weisungsfreie und unabhängige Institution. Zur Leitung dieser Institution wird
eine Wiener Patienten- und Pflegeanwältin oder ein Wiener Patienten- und
Pflegeanwalt nach einer öffentlichen Ausschreibung bestellt. Hier war ich
einigermaßen von der Wortmeldung der Kollegin Antonov erstaunt, die sich für
eine Verlängerung der Verträge anstelle einer öffentlichen Ausschreibung
ausgesprochen hat. Das ist fast auch ein Widerspruch zur gestrigen Diskussion.
Wir sind der Meinung, hier soll eine öffentliche Ausschreibung für jeweils fünf
Jahre stattfinden. Es steht jeder Person frei, sich darum zu bewerben. Jeder
kann an dieser Ausschreibung teilnehmen. Es kann auch der bisherige Patientenanwalt
Dr Dohr daran teilnehmen. Der bisherige Pflegeombudsmann Dr Vogt kann ebenso
daran teilnehmen, obwohl er, wie wir wissen, in einem Medium bereits
angekündigt hat, dass er sich nicht bewerben wird.
Zum Vorschlag der Kollegin Korosec, der heute ansatzweise, aber in den
letzten Tagen immer wieder angesprochen wurde, eine Konstruktion analog der
Struktur der Volksanwaltschaft zu schaffen, meine ich, dass das weder
praktikabel noch durchdacht ist. (Abg
Dkfm Dr Fritz Aichinger: Warum?) Das sage ich Ihnen gerade, wenn Sie
zuhören! Weil es mit der Volksanwaltschaft in keinster Weise vergleichbar ist.
Es gibt nicht nur unterschiedliche Zuständigkeiten mit unterschiedlichen
Themenkreisen und dies für ganz Österreich.
Aber es geht gar nicht, und vielleicht sollte das auch der Ansatz in der
Diskussion sein, um Personen. Es geht auch nicht um die Person des Dr Vogt.
Herr Dr Vogt soll nicht alles in der Diskussion immer auf sich beziehen!
Möglicherweise macht er es auch gar nicht, sondern die Rednerinnen und Redner
vor mir, denn er wird weder abgeschafft noch befördert und schon gar nicht, wie
die Frau Kollegin Pilz gemeint hat, beseitigt. Im Gegenteil, selbst die Frau
Kollegin Pilz, und das Zitat ist heute bereits einmal erwähnt worden, hat schon
im November 2005 gegenüber der APA darauf hingewiesen, dass die
Rechtsgrundlage eine sein müsste, die über die Person des Herrn Dr Vogt
hinausreicht, weil eben bisher alles an seiner Autorität hängt. Ich meine,
genau darum geht es.
Welche Position die Freiheitlichen in der Gesundheitspolitik vertreten,
ist aus meiner Sicht derzeit nicht erkennbar.
Kollege Ebinger hat zwar nach der Präsentation des Gesetzesentwurfs in
einer Aussendung diese Zusammenlegung der beiden Institutionen in einer
Organisationseinheit begrüßt, dies auch gestern in einer Wortmeldung begründet,
weil ganz klar erkennbar ist, dass diese neue Kontrollinstanz die
Patientenrechte stärkt.
Kollege Lasar hat heute
ansatzweise dazu Stellung genommen, wobei ich meine, dass der Inhalt schwer zu
kommentieren ist, weil viele Bereiche vermengt wurden, wenn er die
Pflegemilliarde angesprochen hat, wo immer davon die Rede war, das es sich um
Investitionen bis zum Jahr 2010 handelt und daher die Gesamtbilanz
frühestens zu diesem Zeitpunkt, und nicht früher, erstellt
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