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Landtag, 6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 90

 

Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Dr Dohr! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Vorsitzende!

 

Vielen Dank, Herr Dr Dohr, für den ausführlichen Bericht! Bitte geben Sie auch Ihrem gesamten Team den Dank meiner Fraktion weiter! Herzlichen Dank! Ich denke, die Vielfalt der Beschwerden, die im Bericht angeführt sind, zeigt die Wichtigkeit dieser Patientenanwaltschaft, die eine unabhängige Anlaufstelle für die Patienten und Patientinnen in dieser Stadt ist.

 

Meine Damen und Herren! Ich möchte den Bericht zum Anlass nehmen, wieder einmal darauf hinzuweisen, dass die Mühlen im Wiener Gesundheitssystem leider oft sehr langsam mahlen. Ich möchte das anhand zweier Themenbereiche, die im Bericht angeführt sind, darlegen: Einerseits geht es um die viel zitierten und oft angesprochenen Wartezeiten auf Operationstermine und andererseits um die Befund-Urgenzen wegen zu langer Wartezeit auf Befundungen.

 

Ich möchte zunächst ein Beispiel aus dem Bericht anführen, welches die Dramatik um die Wartezeiten im Operationsbereich aufzeigt: Ein Patient brauchte einen Operationstermin für einen neurochirurgischen Eingriff. Auf Grund von Akutfällen konnte diese Operation nicht sofort durchgeführt werden, und der Patient wurde gebeten, in den folgenden Wochen jeden Tag anzurufen und nach einem möglichen Operationstermin zu fragen. Seitens des Spitals wurde die Vorgehensweise gegenüber der Patientenanwaltschaft damit begründet, dass die vorhandenen Operationskapazitäten zu gering seien und zu wenig Intensivbetten für eine mögliche nachoperative Betreuung zur Verfügung stehen. – Die Wiener Patientenanwaltschaft hat schon mehrfach auf die zu geringe Kapazität im Bereich der Neurochirurgie hingewiesen und festgestellt, dass es dadurch für viele Patienten zu einer sehr belastenden Situation kommt. An dieser belastenden Situation für die Patienten hat sich aber leider nichts geändert. Wörtlich heißt es im Bericht: „Dieser Fall beweist einmal mehr, dass Operationen mehrfach aus Kapazitätsgründen verschoben werden müssen.“

 

Meine Damen und Herren! Bereits seit 2002 wurde auf den Engpass bei Herzoperationen hingewiesen und dringend empfohlen, diese langen Wartezeiten auf Herzoperationen zu verkürzen. Die Patientenanwaltschaft stellt auch für diesen Bereich fest, dass dieser Empfehlung noch nicht ausreichend entsprochen wurde und diese daher aufrecht bleibt.

 

Erstaunlich in diesem Zusammenhang ist, dass diese unzumutbaren Wartezeiten auf Operationen in Wiener Spitälern sowohl der zuständigen StRin Brauner als auch dem Herrn Bürgermeister völlig neu zu sein scheinen und großes Erstaunen ausgelöst haben. PatientInnen, die eine Zusatzversicherung haben, können am selben Tag ein Spitalsbett bekommen, und auch ein allfälliger Operationstermin wird sofort in Aussicht gestellt. All das hat die Wiener Stadtregierung angeblich noch nicht gehört! Dazu meine ich: Entweder werden die Berichte der Patientenanwaltschaft nicht sorgfältig und zur Gänze gelesen, wie wir Oppositionsparteien das tun, oder die Berichte werden nicht ernst genommen. Anders kann man dieses Erstaunen leider nicht deuten! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Weiters sind im vorliegenden Bericht Grundsatzprobleme angesprochen, die bereits im letzten Bericht 2004 festgestellt wurden und leider noch immer bestehen. Im Bericht 2004 hieß es zum Thema Jugendpsychiatrie: „Die Behandlung jugendlicher psychiatrischer Patienten in Wien ist nach wie vor ein großes Problem. Die räumlichen Bedingungen der Jugendpsychiatrie, insbesondere im AKH, entsprechen weiterhin weder den tatsächlichen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten noch den Vorgaben des Unterbringungsgesetzes."

 

Meine Damen und Herren! Ich denke, die Zunahme der psychiatrischen Erkrankungen bei Jugendlichen erfordert den sofortigen Ausbau der stationären und ambulanten jugendpsychiatrischen Einrichtungen in Wien. Ich bitte Sie, dieses Thema entsprechend ernst zu nehmen und rasch Abhilfe im Sinne der Betroffenen zu schaffen! (Beifall bei der ÖVP.)

 

An dieser Stelle möchte ich noch auf einen tragischen Fall, der im Patientenbericht angeführt ist, und auf die damit im Zusammenhang stehende unzureichende Personalausstattung der Wiener Spitäler hinweisen. Es geht um die Sterbebegleitung und im vorliegenden Fall um nicht ausreichende Schmerzmedikamentation für einen sterbenden Patienten. – Ein Krebspatient lag in einer chirurgischen Abteilung eines städtischen Spitals am Wochenende im Sterben. Die Angehörigen waren bei ihm. Trotz mehrmaligen Ersuchens der Angehörigen und Interventionen des Pflegepersonals kam stundenlang kein Arzt zum sterbenden Patienten, der an starken Schmerzen litt. Telefonisch konnte nach langem Warten die ärztliche Anordnung zur Erhöhung der Opiatdosis erreicht werden. Als endlich ein Arzt zum Patienten kam, konnte dieser nur mehr den Tod feststellen.

 

Das Krankenhaus wies in der Stellungnahme darauf hin, dass eine Turnusärztin zum Dienst eingeteilt war, aber in einer Nachbarstation mit der Aufnahme eines anderen Patienten beschäftigt war und somit nicht rechtzeitig erreicht werden konnte. Das Krankenhaus gab das als Entschuldigungsgrund an, dass kein Arzt beim sterbenden Patienten sein konnte. Die Wiener Patientenanwaltschaft konnte sich dieser Sichtweise aber nicht anschließen. Eine Turnusärztin in Ausbildung zum Arzt der Allgemeinmedizin ist nach Ansicht der Wiener Patientenanwaltschaft mit der Entscheidung über eine hohe Schmerzmedikamentation in der Sterbephase überfordert. Ein Facharzt der Abteilung hätte den Patienten und den Angehörigen rasch zur Verfügung stehen müssen. Die Wiener Patientenanwaltschaft hat daher angeregt, die ärztliche Personalausstattung aus operativen Fächern insbesondere am Wochenende zu überdenken. Denn das Recht des Patienten auf möglichst schmerzarme Behandlung, würdevolles Sterben und Sterbebegleitung wiegt mehr als die Bedachtnahme auf die Kosten für Personal.

 

Angeregt wird auch, in jenen Krankenhäusern, die keine Palliativstation aufweisen, ein Palliativkernteam zu

 

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