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Landtag, 6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 82 von 90

 

Polizeieinsätze die Situation gebessert, aber vor allem in der Mariahilfer Straße kann man wirklich noch an vielen Ecken - an jeder, wäre zuviel gesagt - diese Aktivitäten von Banden beobachten. Die Mariahilfer Straße ist ja die größte Einkaufsstraße Wiens und mit Problemen durchaus beladen, beginnend mit einer aggressiven Bettelei sondergleichen, mit aggressiven Werbemethoden von diesen Werbeständen aus, die auch überhand nehmen, und natürlich auch mit dem Punkerunwesen, das sich natürlich immer wieder darstellt, verbunden außerdem mit einer Welle von Dauerdemonstrationen in der schönen Jahreszeit, die für die Geschäftsleute hier eine echte Belastung darstellen.

 

Und dazu kommt eben dieses Hütchenspiel als wirklich bedeutende Gefahrenquelle für die vorbeigehende Bevölkerung und für einzelne Personen. In einem solchen Team, meist aus Osteuropa kommend, befinden sich zumeist bis zu 12 Personen, bestehend aus einem Spielleiter, aus Animatoren - es wird mit getarnten Spielern gearbeitet - und Sperrpersonen, die einen Riegel um diese ganze Szene bilden und Aufpassern, die schauen, dass die Polizei sie nicht überrascht.

 

Der Einsatz mit 50 EUR, finde ich, ist ungemein hoch und ich finde es immer überraschend, wenn man da vorbeigeht und sieht, wie groß das Interesse ist, das Geld dort abzuliefern. 50 EUR Einsatz, der sofort weg ist, und die Verluste der geschädigten Bürger gehen ja bei Gott in kürzester Zeit, in Minutenschnelle teilweise, in die Hunderte Euro.

 

Daher ist das Verbot der Hütchenspiele, mit der Novelle 2005 eingeleitet, ein wesentlicher Faktor gewesen, man hat aber natürlich damals die Sache selbst nicht in den Griff bekommen, das muss man auch dazu sagen. Auch die Höchststrafe von 7 000 EUR ist offensichtlich angesichts der Einnahmensituation dieser Banden etwas, was offensichtlich nicht wirklich abschreckt. Seit diesem Jahr 2005, seit der Novelle, sind 1 060 Anzeigen erstattet worden, zumindest laut einem Bericht des Magazins “Öffentliche Sicherheit“, das vom Bundesministerium für Inneres herausgegeben wird. Hier differenziert die Zahl, sie ist etwas höher als die in der Aktenlage angegebene.

 

Und der Personenkreis, der betreten wird, ist aber fast immer der gleiche. Es geht um zirka 140 Personen, die also immer irgendwo aufgegriffen werden und die also hier hoffentlich in Bälde aus dem Spiel genommen werden können. Das ist also durchaus erfolgreich gewesen, aber nur ein erster Schritt. Der zweite Schritt - in der Novelle 2006 ist er ebenfalls ein wichtiger Punkt -, der also vor allem, was den § 32 Abs 2 1c betrifft, ganz wichtig ist, wo nach einer zweimaligen rechtskräftigen Verurteilung auch bereits ein Primärarrest verhängt werden kann, eben eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen.

 

Es werden daher die Zukunft und die Rechtsprechungsgestaltung zeigen, welcher Weg dabei begangen wird, ob die Geldstrafe oder eben der Primärarrest im Mittelpunkt stehen wird. Grundsätzlich ist das positiv.

 

Ich glaube aber doch, dass man sagen wird müssen, es wird mit Sicherheit das Problem mildern, aber noch lange nicht lösen. Die EUR 7 000, das erzählen Polizeibeamte, sind, wie gesagt, offensichtlich - obwohl das viel Geld ist - kein Betrag, der die Banden wirklich abschreckt. Die Strafen werden interessanterweise teilweise so mit der Linken bezahlt, so dass man den Eindruck hat, für diese Banden ist das vielleicht weniger eine Strafe, zumindest also kein Übel, sondern eine schlichte Platzgebühr, die, was weiß ich, am Christkindlmarkt von Marktstandeln auch zu entrichten ist, was aber natürlich in ganz anderem Zusammenhang steht.

 

Das heißt also, sie haben keinen abschreckenden Charakter. Die Möglichkeit der Verurteilung wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung nach dem StGB ist ja leider durch ein Wiener Gerichtsurteil ziemlich verbaut worden, wonach hier der Richter von Geschicklichkeit sprach, sich das angeschaut und daraufhin attestiert hat, dass das Opfer nicht vorsätzlich hinters Licht geführt wurde. Die Angeklagten wurden freigesprochen, ein für mich reichlich unverständliches Urteil. Ein ertappter Trickbetrüger zum Beispiel, der mit seinem Geld, seinem Geschäft oder seiner Bank agiert, wird also, glaube ich zumindest, mit Sicherheit nicht mit solchem richterlichen Wohlwollen zu rechnen haben.

 

Daher ist die Frage zu stellen - und es wäre interessant -, welche Möglichkeiten über das Verwaltungsstrafrecht hinaus gegeben sind, auch wenn die Strafverhängung von sechs Monaten in diesem von mir zitierten § 1 c vom Strafbezirksgericht bereits verhängt wird.

 

Es gibt da einige Dinge, die interessant sind: Das Bundesministerium für Justiz in der Person von Roland Miklau, ich glaube, Sektionschef ist er, hat den § 168 StGB, das ist organisiertes verbotenes Glücksspiel, in Erwägung gezogen und sieht darin die Chance einer Verurteilung dieser Form der organisierten Kriminalität im Rahmen des Strafgesetzbuches, was wichtig wäre. Und etwas ganz Interessantes: Ein rechtskräftiges Urteil wurde durch das Amtsgericht Tiergarten in Berlin verhängt. Es ist rechtskräftig, und die Richterin hat die Begründung übernommen, die der Auffassung der Polizei entspricht. Sie formuliert, und ich darf das zitieren: „Ausreichend für die Erfüllung des Tatbestandes des Betruges ist es bereits, dass der Hütchenspieler dem Opfer eine Gewinnchance vorspiegelt, die er aber nicht haben wird, weil es der einzige Zweck dieses Spieles ist, das Opfer um sein Geld zu erleichtern.“ Es gilt also nicht die Frage Überprüfung der Geschicklichkeit oder sonstiger Umstände, sondern ein genereller Tatbestand oder ein Tatbestandsmerkmal wird hier angeführt, und das muss ausreichen, um eine generelle Verurteilung nach dem Strafgesetz wegen Betruges zu erreichen, was eine hoch interessante Möglichkeit wäre, deutlich und eindeutig diese Banden von Wien weg zu halten.

 

Vielleicht ist so etwas im Wiener Prozesswesen auch möglich. Das hängt natürlich nicht mit dem Landtag zusammen, ich weiß es schon, aber es wäre ein interessanter Hinweis.

 

Wie gesagt, ich glaube, mit Verwaltungsstrafverfahren wird dieses Problem nicht voll in den Griff zu

 

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