Landtag,
7. Sitzung vom 23.11.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 61
Extremsituationen entstehen.
Ein weiterer Punkt der Expertenmeinung ist, dass
gerade im Bereich von Jugendlichen eine sehr wichtige Maßnahme das Einsetzen
von so genannten Peargroups und Mediation auch unter den Betroffenen ist.
Wichtig ist daher auch die Ausbildung von Jugendlichen im Bereich von
Mediation, im Bereich von Peargroups, weil gerade das Miteinander und auch die
Glaubwürdigkeit leichter in altersadäquaten Gruppen als im Verhältnis
Erwachsener – Jugendlicher zu finden ist.
Ich glaube daher, dass wir auch in diesem Feld, zu
dem Sie Ihre Frage gestellt haben, die unterschiedlichsten Lösungsansätze
suchen und finden müssen. Wir haben hier gute Modelle in den Wiener Schulen, sowohl
in den Pflichtschulen als auch vor allem im Bereich der Sekundarstufe zwei.
Daher glaube ich, dass wir dort ansetzen sollten, dort weitermachen sollten und
mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller in diesem Feld Beteiligten, sowohl
der Eltern als auch der Schülerinnen und Schüler als auch aller im
außerschulischen Jugendbereich Tätigen und vor allem auch, so wie es jetzt
gestartet wurde, in einem noch engeren Zusammenhang mit Schulpsychologen,
Ärzten, aber auch der Polizei Wege zu gehen, damit letztendlich ein
gesellschaftliches Problem, das da ist, nämlich Gewalt als
Konfliktlösungsmittel zu sehen, vielleicht nach und nach entspannt werden kann.
Präsident Johann Hatzl:
Herr Abg Gudenus.
Abg Mag Johann Gudenus, MAIS
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister!
Ich habe eine Verständnisfrage bezüglich der
Auslegung des Jugendwohlfahrtsgesetzes, nämlich bezüglich der Begriffe
Pflegeeltern und Pflegepersonen, vor allem vor dem Hintergrund der Tatsache,
dass homosexuelle Paare Kinder in Obsorge – der Begriff ist veraltet, ich weiß
– nehmen können. Worunter werden die subsumiert? Unter den Begriff
Pflegepersonen oder unter den Begriff Pflegeeltern? Ich gehe davon aus, dass
Pflegepersonen Einzelpersonen sind, während Eltern laut Definition die direkten
Vorfahren einer Person sind und Vater und Mutter zusammen Eltern darstellen,
das heißt, dass Pflegeeltern dieser Situation nahekommende Eltern sind. Also
unter welchen Begriff werden diese homosexuellen Pflegeeltern subsumiert?
Präsident Johann Hatzl:
Frau Stadträtin.
LhptmStin Grete Laska:
Der Begriff Pflegepersonen ist vor allem deshalb gewählt, weil, wie Sie es ja
schon richtig analysiert haben, da ein Unterschied besteht. Da gibt es
Pflegepersonen, die Kinder für einen bestimmten Zeitraum übernehmen, aber nicht
deren Obsorge übernehmen. Die Obsorge hat in dem Fall, vom Gericht
zugesprochen, der öffentliche Jugendwohlfahrtsträger, das ist der große
Unterschied zwischen den verschiedenen Möglichkeiten, in welchen Formen Kinder,
die in ihren Ursprungsfamilien oder von ihren Ursprungsmüttern und -vätern
nicht betreut werden können, ihr Leben weiter aufbauen können. Da gibt es
weiters die Form der Adoption, über die wir gestern schon gesprochen haben.
Hier ist vom Bundesgesetz her eindeutig definiert, wie vorzugehen ist. Und auf
der anderen Seite gibt es in unserem System der Jugendwohlfahrt einerseits die
Krisenzentren, die abklären in bestimmten Situationen, wie Kinder weiter
betreut werden sollen. Dazu muss es die gerichtliche Abklärung geben, ob die
Obsorge bei den leiblichen Eltern, Vater, Mutter bleibt oder nicht oder
jemandem anderen übertragen wird, oder ob der öffentliche
Jugendwohlfahrtsträger die Obsorge zu übernehmen hat.
Und dann gibt es die Möglichkeit der unterschiedlichen
Unterbringungsformen. Eine davon ist die bei Pflegepersonen, wobei hier
durchaus Einzelpersonen die Pflege übertragen bekommen können; sowohl für die
Kurzzeitunterbringung als auch natürlich für einen längeren Zeitraum. Daher –
auch das habe ich gestern schon gesagt – ist diese Regelung keine neue
Regelung, sondern ist eine, die schon seit mehr als zehn Jahren existiert und
daher ist auch das die Auflösung Ihrer Frage.
Präsident Johann Hatzl:
Frau Abg Smolik.
Abg Claudia Smolik
(Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!
Im Jugendwohlfahrtsgesetz sind ja die Leistungen der
Jugendwohlfahrt beziehungsweise die Arten der sozialen Dienste sehr umfangreich
aufgelistet und definiert, nur spiegelt das ja nicht ganz die Realität wider,
denn es fehlt massiv an Personal und Ressourcen in der stationären und
ambulanten Unterbringen bei den sozialen Diensten und auch bei der
Rechtsvertretung, wie es ja jetzt nach dem neuen Gesetz heißt.
Werden Sie dafür sorgen, dass in Zukunft genug
Ressourcen und Personal zur Verfügung stehen, damit die soziale Arbeit in dem
massiven Umfang auch wirklich machbar ist?
Präsident Johann Hatzl:
Bitte um Beantwortung.
LhptmStin Grete Laska:
Um Ihre Frage beantworten zu können, müssen wir uns wahrscheinlich darüber
unterhalten, was Sie unter „genug" verstehen oder wie man „genug"
definiert. Sicher ist, dass in der Fülle der Angebote gerade im Bereich des
Amtes für Jugend und Familie von der Prävention bis zur tatsächlichen Übernahme
der Obsorge – um jetzt einmal im Spektrum zu bleiben – die unterschiedlichsten
Angebote bestehen und damit auch die unterschiedlichsten Professionen tätig
sind, um zunächst einmal prophylaktisch zu arbeiten, also vor allem mit
Beratung und Information, wobei ich sehr stolz darauf bin, dass wir in Wien ein
System haben, das in Wirklichkeit schon vor der Geburt ansetzt und begleitet
mit all den Maßnahmen, um zu verhindern, dass unter Umständen Kleinigkeiten,
die an und für sich bei der Veränderung einer familiären Situation durch die
Geburt eines Kindes selbstverständlich sind, durch Unsicherheit dazu führen,
dass es zu wirklichen Problemen kommt.
Das heißt, gerade diese prophylaktische Arbeit ist mir
unendlich wichtig. Die passiert sehr intensiv, auch in Kooperation mit anderen
Einrichtungen, mit denen die Stadt zusammenarbeitet, und geht dann über zu
allen Formen, die Sie angesprochen haben, wobei sicherlich ein besonderer
Schwerpunkt in Trennungs- und Scheidungsfällen zu sehen ist, wo es gilt, vor
allem die Kinder zu schützen und hier dafür zu sorgen, dass Konflikte, die
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular