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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 98

 

schieben, also passend zum Zuweisungsgesetz. Ich denke mir, bei der nächsten Landeskonferenz brauchen Sie einfach nur „kein" wegzulassen, und dann heißt es: „Menschen sind ein Spielzeug". Es ist passend, wenn Sie diesem Zuweisungsgesetz zustimmen.

 

Darum werden wir diesen Abänderungsantrag, bei dem Sie zusammen in der Landeskonferenz mitgestimmt haben, einbringen.

 

Dieses Zuckerl hat eben einen Sinn, denken wir uns. Jetzt können Sie bei diesen folgenden Beschluss- und Resolutionsanträgen Farbe bekennen und einmal schauen, wie Sie diesen Anträgen zustimmen, weil wir denken, dass Sie massive Ausgliederungen planen. Die Begründung lautet:

 

Das Wiener Zuweisungsgesetz ist Rechtsgrundlage für die Zuweisung von Bediensteten der Stadt Wien für sämtliche zukünftige Ausgliederungen der Stadt Wien. Die politische Kontrolle durch den Landtag droht mittels dieser Generalermächtigung daher in diesem Bereich endgültig verloren zu gehen. Es gibt aber viele Bereiche, die zwar nicht zur Hoheitsverwaltung zählen, wo es aber aus sozialen oder demokratiepolitischen Gründen sehr wichtig ist, dass die Aufgaben von der Gemeindeverwaltung wahrgenommen werden. Dazu zählt auch das Angebot der städtischen Kindergärten zum Beispiel.

 

Und: Wir wollen, dass der Landtag sich gegen diese Ausgliederung im Bereich der MA 10, Wiener Kindergärten, ausspricht.

 

Dasselbe betreffend Nein zur geplanten Ausgliederung und Abbau in der Verwaltung MA 10, Kindergarten.

 

Dann betreffend Nein zur geplanten Ausgliederung und Abbau in der Verwaltung MA 13, Büchereien.

 

Dann betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und Abbau in der Verwaltung Jugendzahnklinik, Schließung.

 

Dann betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und Abbau in der Verwaltung Jugendzahnklinik, Ausgliederung.

 

Dann betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und Abbau in der Verwaltung Bezirksgesundheitsämter bezüglich Ausgliederung.

 

Betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und Abbau in der Verwaltung Bezirksgesundheitsämter bezüglich Schließung.

 

Betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und Abbau in der Verwaltung Impfstelle für Auslandsreisende, Schließung.

 

Betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und Abbau in der Verwaltung Impfstelle für Auslandsreisende betreffend Ausgliederung.

 

Betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und Abbau in der Verwaltung MA 15, Referat IV/1, Gesundheitsvorsorge, Ausgliederung.

 

Betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und Abbau in der Verwaltung MA 15, Referat IV/1, Gesundheitsvorsorge, Schließung.

 

Und betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und Abbau in der Verwaltung MA 15, Referat IV/2, Gesundheitsvorsorge für Mutter und Kind, Ausgliederung.

 

Und betreffend Nein zu geplanten Ausgliederungen und Abbau in der Verwaltung MA 15, Referat IV/2, Gesundheitsvorsorge für Mutter und Kind. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Abschließend: Wenn Sie diesen Beschlussanträgen zustimmen, dann heißt das, keine Ausgliederung, bekennen Sie auch Farbe, und wir nehmen an, es werden keine Ausgliederungen vonstatten gehen. Oder wenn Sie diesen nicht zustimmen, dann weiß man ohnehin, wo es langgeht. Es ist eh wurscht, was Sie machen, weil die Ausgliederungen sowieso kommen. Denn sonst würden Sie dieses Zuweisungsgesetz in dieser Form nicht machen. (Abg Christian Oxonitsch: Das ist ein bisschen zu durchsichtig!)

 

Meine Damen und Herren! Diesem Gesetz, das wirklich rund 80 000 Bedienstete der Stadt Wien betrifft, können wir nicht zustimmen, können wir eben nur in zwei Punkten zustimmen, weil es ein Gesetz ist, das der SPÖ-Stadtregierung eine Generalermächtigung und freie Hand für Ausgliederungen, Privatisierung und Personalabbau gibt, ein Gesetz, das ohne zeitliche Beschränkung schnell und ohne Mitsprache der Personalvertretung Bedienstete zuweisen kann, nicht nur an ausgegliederte Unternehmen, sondern an alle privaten und sonstigen Unternehmen.

 

Wir können eben einem Gesetz nicht zustimmen, das die individuellen Rechte der Bediensteten bei Überlassung an andere Arbeitgeber schmälert, einem Gesetz, das durch eine Änderung des Wiener Personalvertretungsgesetzes ergänzt wird. Die Folge ist ein Abbau von Mitwirkungsrechten der Personalvertretung. Der Personalvertretung wird zudem lediglich ein Recht auf Kenntnisnahme zugestanden, wogegen aber die Gewerkschaftsführung nicht einmal einen Aufschrei macht, sondern nur einen Klammerausdruck entfernen lassen will. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Ich habe jetzt eine Verständnisfrage. Ist das richtig, dass nur zwei Abänderungsanträge von den GRÜNEN eingebracht wurden? (Abg Ingrid Puller: Ja!) Oder ist der dritte auch für mich gedacht? (Abg Ingrid Puller: Der dritte ist mir wieder zurückgegeben worden!) Wird der jetzt eingebracht oder nicht? Ja. (Abg Ingrid Puller: Kann ja vorkommen!) Deswegen stelle ich es richtig. (Abg Ingrid Puller: Danke!) - Danke schön. (Abg Kurth-Bodo Blind: Jetzt war er großzügig!)

 

Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Ing Meidlinger. Ich erteile es ihm.

 

Abg Ing Christian Meidlinger (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren!

 

Lassen Sie mich gleich zu Beginn feststellen: Keine Sorge, ich betreibe keine Fahnenflucht! Ich stelle mich hier einem guten Gesetz, das wir hier heute beschließen werden, und ich werde das auch ausreichend begründen, warum und weshalb. Daher möchte ich mich gleich jetzt entschuldigen, wenn es in manchen Ausführungen vielleicht ein bisschen länger wird. Aber ich glaube, in einigen Fragen ist es ganz gut, wenn man

 

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