Landtag,
14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 55
ihnen eine Schulung geben wollen, wie Gewalt wirkt
und wie sie mit ihren Aggressionen umgehen. Wir wollen ihnen vermitteln, dass
Gewalt an Frauen tabu ist, und das in einer sehr jugendgerechten Form gemeinsam
mit der WEGA. Ich denke mir, dass eine Kooperation zwischen Jugendzentren, der
Polizei und der Stadt Wien sehr gut ist. Ich meine nämlich, wie schon erwähnt,
dass präventive Arbeit, aber auch Bewusstseinsarbeit ganz wichtig ist.
White Ribbon leistet einen guten Beitrag, wenn
prominente Fußballer, Schauspieler und Politiker sagen: Wir stehen gemeinsam
auf gegen die Gewalt an Frauen! Das soll meiner Meinung nach immer wieder
unterstützt werden, und ich denke, wir sind da in Wien auf einem sehr guten
Weg.
Die „16 Tage gegen Gewalt“ sind eine Aktionszeit,
in der es intensive Bemühungen gibt, entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu
betreiben. Letztendlich lohnt es sich aber für uns Politikerinnen und
Politiker, egal, welcher Couleur, Tag für Tag gegen die Gewalt an Frauen zu
kämpfen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Die
5. Frage (FSP - 05368-2007/0001 - KFP/LM) wurde von Herrn Abg Mag
Ebinger gestellt und ist an die Frau Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit
und Soziales gerichtet. (Medienberichten zufolge plant die EU-Kommission
eine neue Richtlinie, die vorsieht, dass alle EU-Bürger sich in einem
beliebigen EU-Land behandeln lassen dürfen und nur jene Behandlungskosten
ersetzt werden, die auch im Herkunftsland des Patienten anfallen würden. Welche
Auswirkungen hat diese Richtlinie für das Land Wien?)
Frau Stadträtin! Ich bitte um die Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr
geehrter Herr Abgeordneter!
Sie fragen, welche Auswirkungen die geplante
EU-Richtlinie im Gesundheitsbereich auf Wien hat. – Die Europäische Kommission
hat für Ende 2007 den Richtlinienvorschlag zu Gesundheitsdiensten angekündigt.
Allerdings liegt dieser noch nicht vor, weshalb zu den Auswirkungen dieses zu
erwartenden Vorschlags für das Land Wien noch keine konkreten Stellungnahmen
abgegeben werden können.
Grundsätzlich können wir aber schon sagen, dass die
Mechanismen des Binnenmarktes auch im Gesundheitsbereich nach dem Wunsch der
Europäischen Kommission stärker Einzug halten sollen und dass das Land Wien
diesen Entwicklungen sehr kritisch gegenüber steht. Meines Erachtens sind
nämlich Gesundheitsdienstleistungen nicht zu vergleichen mit anderen
Dienstleistungen, die nach Marktregeln funktionieren. Außerdem meine ich, dass
der hohe medizinische und auch rechtliche Standard der österreichischen
Gesundheitsversorgung nicht durch Regelungen der freien Marktwirtschaft
unterlaufen werden darf.
Für das Land Wien hat eine qualitativ hochwertige
gesundheitliche Versorgung aller Wienerinnen und Wiener die oberste Priorität.
Ein gleicher und gerechter Zugang zu den öffentlichen
Gesundheitsdienstleistungen ist daher auch in Zukunft sicherzustellen.
Voraussetzung dafür ist aber auch, dass der Markt hier nicht Einzug hält.
Entsprechend der österreichischen und Wiener
Gesundheitspolitik müsste daher die Richtlinie zu grenzüberschreitenden
Gesundheitsdiensten die Mobilität der Patienten und auch der Fachkräfte
regulieren, um Ungleichgewichte in der Gesundheitsversorgung und Belastungen zu
verhindern. Ich gehe davon aus, dass die Republik Österreich, die dafür
Ansprechpartnerin ist, dementsprechend reagieren und agieren wird, wenn die
Richtlinie vorliegt.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.
Die 1. Zusatzfrage kommt von Herrn Mag Ebinger. – Ich bitte darum.
Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Landesrätin!
Sie haben schon ausgeführt, dass Wien – sogar
laut Studie – österreichweit führend in der Gesundheitsversorgung ist. Wir
können also zu Recht stolz auf dieses Gesundheitssystem sein!
Mir ist klar, dass die Diskussion über die Richtlinie
jetzt ein bisschen früh ist. Mit Ende des Jahres wird ein Entwurf für die
Richtlinie verabschiedet. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Richtlinie
verabschiedet wird. Und wenn sie verabschiedet ist, muss man sie auch noch umsetzen,
das weiß ich schon.
Allerdings ist das wirklich ein Thema von gewaltiger
Dimension. Das Ganze kann nämlich speziell in dem Fall, dass man eine
international renommierte Gesundheitsversorgung hat, auch gewaltige finanzielle
Dimensionen haben. So weit ich nämlich der Gemeindezeitung und den
Tageszeitungen entnehmen kann, würde das, zumindest wie es jetzt vorgesehen
ist, bedeuten, dass sich jeder Bürger der Europäischen Union hier zu den Kosten
behandeln lassen kann, die seine Sozialversicherung tragen würde.
Sie werden sich sicherlich schon mit Ihren Experten
damit beschäftigt haben. Daher meine Frage: Gibt es schon Schätzungen, was im
Extremfall an Mehrpatienten auf Wien zukommen kann?
Präsident Heinz Hufnagl:
Bitte Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Die Richtlinie liegt,
wie gesagt, noch nicht vor, ist aber bereits in Diskussion, und ich bin Ihnen
insofern sehr dankbar für die Frage, weil ich es für ganz wichtig halte, dass
wir über Prozesse in der Europäischen Union nicht erst dann reden, wenn sie da
sind und damit schon erledigt sind, sondern bereits zu dem Zeitpunkt, wenn der
Prozess beginnt. Daher habe ich mich auch schon sehr eingehend damit
beschäftigt.
Das, was von der Kommission geplant ist, ist die Umsetzung dessen, was
derzeit Rechtsprechung des EuGH ist, und die Rechtsprechung des EuGH besagt,
dass die ambulante Versorgung in Mitgliedsstaaten ohne vorherige Genehmigung
des anderen Mitgliedsstaats in Anspruch genommen werden kann, die stationäre
Versorgung hingegen nur nach vorheriger Genehmigung. Sowohl die Kommission als
auch der EuGH in seinen Erkenntnissen gehen davon aus, dass die Patienten- und
Patientinnenmobilität sehr gering ist und nur 1 Prozent
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