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Landtag, 14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 55

 

dieses System mit der eidesstattlichen Erklärung schon eine gewisse Absicherung dafür, dass das geheime Wahlrecht weiterhin ausgeübt wird.

 

In der Abwägung, dass dieses Element insgesamt mit dazu beitragen kann, dass die Wahlbeteiligung steigt, haben wir uns - jetzt die Sozialdemokratie auf Bundesebene - dazu durchgerungen, dieses Paket als Ganzes zu akzeptieren. Wir in Wien vollziehen es jetzt nach, und es ist so, dass es in Summe als Paket etwas Begrüßenswertes ist.

 

Ich sage ganz deutlich dazu, für mich als Demokraten ist es fundamental wichtig, dass der normale Vorgang einer Wahl so ist, man steht in der Früh auf, man geht hin zur Wahl in den Schulen oder wo immer das stattfindet, man geht hinein, man holt seinen Ausweis heraus, wenn man nicht persönlich bekannt ist, man gibt das dort eben den Mitgliedern der Wahlkommission, die sind demokratisch zusammengesetzt, die prüfen das alles, die geben einem eben den Wahlzettel, man geht hinein in die Wahlzelle, man macht in geheimer Wahl sein Kreuzerl, geht wieder hinaus und wirft das in die Urne hinein.

 

Das Ganze hat auch einen gewissen prozeduralen, ich würde sogar sagen, feierlichen Charakter, der unserer Demokratie inhärent ist und ich bin dafür, dass das im Prinzip als Normalfall auf jeden Fall so bleibt, und in Zukunft auch so ist. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Die anderen Formen sind Ausnahmen, die wir hinnehmen, weil es eben insgesamt auch dazu beiträgt, dass vielleicht doch mehr Menschen an den Wahlen teilnehmen als es der Fall wäre, wenn es nur die absolut einzige Wahlmöglichkeit, nämlich das Hingehen in eine Wahlzelle, gäbe.

 

Aber etwas möchte ich schon ganz deutlich ausdrücken, und vielleicht noch deutlicher, als es der Herr Bürgermeister gesagt hat. Ein E-Voting kann ich mir zumindest auf absehbare Zeit - und das ist eine längere Frist, diese absehbare Zeit - bei Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern und gesetzgebenden Körperschaften nicht vorstellen, weil das ist etwas, was absolut unausgereift ist, wo sicher der Manipulation Tür und Tor geöffnet würde, wo nicht nur das geheime Wahlrecht nicht mehr gewahrt ist, sondern darüber hinaus man ja auch nicht weiß, was mit der Stimme passiert, was gibt es da für Manipulationsmöglichkeiten, denn ein ganz wesentlicher Bestandteil der Demokratie und von Wahlen besteht auch darin, dass derjenige, der sich für eine Partei entscheidet, sicher gehen kann, dass im Endeffekt das auch wirklich dieser Partei zugerechnet wird und nicht durch Manipulation verfälscht wird. Deshalb ein klares Ablehnen von E-Voting bei Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern.

 

Zum Weiteren, das noch angesprochen worden ist, nämlich das Auslandsösterreicherwahlrecht, kann ich nur auf das verweisen, was der Herr Landeshauptmann am Vormittag gesagt hat, dass wir keinen Zwang zur Umsetzung haben, dass für Wien das aber, würden wir es umsetzen, auf Grund der Ermächtigung bedeuten würde, dass nicht nur der Landtag, sondern auch der Gemeinderat diesem Wahlrecht unterliegen würde. Damit wäre Wien das einzige Bundesland, in welchem der Gemeinderat danach gewählt würde, und in den anderen Ländern wäre das nicht möglich. Und schon auch deshalb meine ich, wäre das nicht sehr sinnvoll.

 

Was den Nebenwohnsitz betrifft, würde ich nicht sagen, dass das für alle Zeiten unmöglich ist, und so sind auch die Zitate zu verstehen, die Sie gebracht haben. Aber ich glaube, bei der gegenwärtigen Rechtslage, die wir beim Meldewesen haben, wäre es wirklich ganz einfach nicht sinnvoll. Es ist nicht sinnvoll, dass sich einer an fünf Orten - und das gibt es - einen Nebenwohnsitz anmeldet. Wo soll der jetzt wählen, wie oft darf er wählen, wo wird das zugerechnet. Das sind so viele offenen Fragen, dass man wirklich derzeit auf ein Nebenwohnsitzwahlrecht verzichten sollte, weil es eben deutlich mehr Nachteile als Vorteile bringen würde.

 

Aber was wirklich schade ist - und da schaue ich natürlich zur ÖVP – das ist, dass man nicht das Zuwandererwahlrecht eingeführt hat, dass erstens einmal ihr das angefochten habt beim Verfassungsgerichtshof, zweitens, dass ihr nicht bereit wart, im Gegensatz zu eurem vorigen Standpunkt, dann wenigstens auf Bundesebene über den Bundes-Verfassungsgesetzgeber einer Lösung zuzustimmen, die eben ein Zuwandererwahlrecht für länger in Wien oder Österreich aufhältige Bürger bringen würde, denn der Bundes-Verfassungsgesetzgeber könnte das natürlich, das ist ja unbestritten.

 

Und leider ist das nicht der Fall. Meiner Ansicht nach wäre es wichtiger, dass Leute, die seit fünf, sechs, sieben, acht, neun Jahren hier wohnen, auf kommunaler Ebene mitbestimmen dürfen, als dass beispielsweise jemand, der vor neun Jahren nach Paraguay oder Indonesien ausgewandert ist, noch immer bei kommunalen Wahlen mitstimmen darf.

 

Also, das eine scheint mir schon wichtiger als das andere, und in dem Sinn finde ich es nach wie vor schade von der ÖVP und hoffe, dass da irgendwann einmal ein Umdenken erfolgen wird.

 

Als letzter Punkt: Zum Abänderungsantrag betreffend den Zuständigkeitsübergang von der Landesregierung auf das Amt der Landesregierung meine ich, es ist keine sehr weltbewegende Sache, was ja auch Kollege Ulm zugesteht. Aber fix ist, dass die Berufungsentscheidung in der vorigen Form und auch in der neuen Form beim Verfassungsgerichtshof anfechtbar ist, und damit ja auch weiterhin höchste Rechtsklarheit gegeben ist, und dass es vielleicht auch wenig ökonomisch wäre, eine Sitzung der Landesregierung einzuberufen, um in zweiter Instanz darüber zu entscheiden, dass eine Person wegen Nichterreichens des 16. Lebensjahres oder fehlender österreichischer Staatsbürgerschaft oder anderer Punkte wegen ein Volksbegehren nicht unterstützen darf. Das sind, glaube ich, ganz praktische Gründe, und deshalb hat man das eben so gemacht.

 

Zusammenfassend darf ich sagen, das Wahlrecht das wir heute beschließen, bringt wieder ein Stück verbesserte Demokratie. Demokratie muss immer wieder weiter verbessert werden, man ist da nie am

 

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