Landtag,
14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 28 von 55
dieses System mit der eidesstattlichen Erklärung schon eine gewisse Absicherung dafür, dass das geheime Wahlrecht weiterhin ausgeübt wird.
In der Abwägung, dass dieses Element insgesamt mit
dazu beitragen kann, dass die Wahlbeteiligung steigt, haben wir uns - jetzt die
Sozialdemokratie auf Bundesebene - dazu durchgerungen, dieses Paket als Ganzes
zu akzeptieren. Wir in Wien vollziehen es jetzt nach, und es ist so, dass es in
Summe als Paket etwas Begrüßenswertes ist.
Ich sage ganz deutlich dazu, für mich als Demokraten
ist es fundamental wichtig, dass der normale Vorgang einer Wahl so ist, man
steht in der Früh auf, man geht hin zur Wahl in den Schulen oder wo immer das
stattfindet, man geht hinein, man holt seinen Ausweis heraus, wenn man nicht
persönlich bekannt ist, man gibt das dort eben den Mitgliedern der
Wahlkommission, die sind demokratisch zusammengesetzt, die prüfen das alles,
die geben einem eben den Wahlzettel, man geht hinein in die Wahlzelle, man
macht in geheimer Wahl sein Kreuzerl, geht wieder hinaus und wirft das in die
Urne hinein.
Das Ganze hat auch einen gewissen prozeduralen, ich
würde sogar sagen, feierlichen Charakter, der unserer Demokratie inhärent ist
und ich bin dafür, dass das im Prinzip als Normalfall auf jeden Fall so bleibt,
und in Zukunft auch so ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Die anderen Formen sind Ausnahmen, die wir hinnehmen,
weil es eben insgesamt auch dazu beiträgt, dass vielleicht doch mehr Menschen
an den Wahlen teilnehmen als es der Fall wäre, wenn es nur die absolut einzige
Wahlmöglichkeit, nämlich das Hingehen in eine Wahlzelle, gäbe.
Aber etwas möchte ich schon ganz deutlich ausdrücken,
und vielleicht noch deutlicher, als es der Herr Bürgermeister gesagt hat. Ein
E-Voting kann ich mir zumindest auf absehbare Zeit - und das ist eine längere
Frist, diese absehbare Zeit - bei Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern und
gesetzgebenden Körperschaften nicht vorstellen, weil das ist etwas, was absolut
unausgereift ist, wo sicher der Manipulation Tür und Tor geöffnet würde, wo
nicht nur das geheime Wahlrecht nicht mehr gewahrt ist, sondern darüber hinaus
man ja auch nicht weiß, was mit der Stimme passiert, was gibt es da für
Manipulationsmöglichkeiten, denn ein ganz wesentlicher Bestandteil der
Demokratie und von Wahlen besteht auch darin, dass derjenige, der sich für eine
Partei entscheidet, sicher gehen kann, dass im Endeffekt das auch wirklich
dieser Partei zugerechnet wird und nicht durch Manipulation verfälscht wird.
Deshalb ein klares Ablehnen von E-Voting bei Wahlen zu allgemeinen
Vertretungskörpern.
Zum Weiteren, das noch angesprochen worden ist,
nämlich das Auslandsösterreicherwahlrecht, kann ich nur auf das verweisen, was
der Herr Landeshauptmann am Vormittag gesagt hat, dass wir keinen Zwang zur
Umsetzung haben, dass für Wien das aber, würden wir es umsetzen, auf Grund der
Ermächtigung bedeuten würde, dass nicht nur der Landtag, sondern auch der
Gemeinderat diesem Wahlrecht unterliegen würde. Damit wäre Wien das einzige
Bundesland, in welchem der Gemeinderat danach gewählt würde, und in den anderen
Ländern wäre das nicht möglich. Und schon auch deshalb meine ich, wäre das
nicht sehr sinnvoll.
Was den Nebenwohnsitz betrifft, würde ich nicht
sagen, dass das für alle Zeiten unmöglich ist, und so sind auch die Zitate zu
verstehen, die Sie gebracht haben. Aber ich glaube, bei der gegenwärtigen
Rechtslage, die wir beim Meldewesen haben, wäre es wirklich ganz einfach nicht
sinnvoll. Es ist nicht sinnvoll, dass sich einer an fünf Orten - und das gibt
es - einen Nebenwohnsitz anmeldet. Wo soll der jetzt wählen, wie oft darf er
wählen, wo wird das zugerechnet. Das sind so viele offenen Fragen, dass man
wirklich derzeit auf ein Nebenwohnsitzwahlrecht verzichten sollte, weil es eben
deutlich mehr Nachteile als Vorteile bringen würde.
Aber was wirklich schade ist - und da schaue ich
natürlich zur ÖVP – das ist, dass man nicht das Zuwandererwahlrecht eingeführt
hat, dass erstens einmal ihr das angefochten habt beim Verfassungsgerichtshof,
zweitens, dass ihr nicht bereit wart, im Gegensatz zu eurem vorigen Standpunkt,
dann wenigstens auf Bundesebene über den Bundes-Verfassungsgesetzgeber einer
Lösung zuzustimmen, die eben ein Zuwandererwahlrecht für länger in Wien oder
Österreich aufhältige Bürger bringen würde, denn der
Bundes-Verfassungsgesetzgeber könnte das natürlich, das ist ja unbestritten.
Und leider ist das nicht der Fall. Meiner Ansicht
nach wäre es wichtiger, dass Leute, die seit fünf, sechs, sieben, acht, neun
Jahren hier wohnen, auf kommunaler Ebene mitbestimmen dürfen, als dass
beispielsweise jemand, der vor neun Jahren nach Paraguay oder Indonesien
ausgewandert ist, noch immer bei kommunalen Wahlen mitstimmen darf.
Also, das eine scheint mir schon wichtiger als das
andere, und in dem Sinn finde ich es nach wie vor schade von der ÖVP und hoffe,
dass da irgendwann einmal ein Umdenken erfolgen wird.
Als letzter Punkt: Zum Abänderungsantrag betreffend
den Zuständigkeitsübergang von der Landesregierung auf das Amt der
Landesregierung meine ich, es ist keine sehr weltbewegende Sache, was ja auch
Kollege Ulm zugesteht. Aber fix ist, dass die Berufungsentscheidung in der
vorigen Form und auch in der neuen Form beim Verfassungsgerichtshof anfechtbar
ist, und damit ja auch weiterhin höchste Rechtsklarheit gegeben ist, und dass
es vielleicht auch wenig ökonomisch wäre, eine Sitzung der Landesregierung
einzuberufen, um in zweiter Instanz darüber zu entscheiden, dass eine Person
wegen Nichterreichens des 16. Lebensjahres oder fehlender österreichischer
Staatsbürgerschaft oder anderer Punkte wegen ein Volksbegehren nicht
unterstützen darf. Das sind, glaube ich, ganz praktische Gründe, und deshalb
hat man das eben so gemacht.
Zusammenfassend darf ich sagen, das Wahlrecht das wir heute beschließen,
bringt wieder ein Stück verbesserte Demokratie. Demokratie muss immer wieder
weiter verbessert werden, man ist da nie am
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