Landtag,
15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 67
Wirklichkeit! Denn wir müssen uns immer nur vorstellen - jetzt reden wir aber von Pflegestufe 3 -, meines Erachtens sind das Leute, die nicht außer Haus gehen können, die für die Toilette jemand brauchen, die fürs Baden jemand brauchen, die fürs Essen jemand brauchen.
Da steht jetzt also drin: Bundesministerium für
Finanzen. Die Lohnsteuer ist bei jeder Lohnzahlung selbst zu berechnen,
einzubehalten und ans zuständige Finanzamt - Wohnsitz der betreuten Person -
bis zum 15. des Kalendermonats abzuführen. Der Betreuungsperson ist monatlich
eine Lohnabrechnung auszustellen. Für die Betreuungsperson ist ein Lohnkonto zu
führen. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin - also der Pflegling - haftet für die
Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer.
Sofern die Betreuungskraft nicht den
Rechtsvorschriften in der Sozialversicherung eines anderen Staates unterliegt,
hat der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin an das zuständige Finanzamt den
Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds zu entrichten, wenn die
Summe der monatlichen Bezüge aus dem Dienstverhältnis 1 095 EUR
übersteigt. Für die Bereitstellung von Kost und Quartier ist ein Sachbezugswert
für die volle freie Station in Höhe von 196,20 EUR im Monat
beziehungsweise 98,10 EUR für einen halben Monat beziehungsweise
6,54 EUR für einen Tag dem Arbeitslohn hinzuzurechnen. Der Arbeitgeber/die
Arbeitgeberin hat nach Ablauf des Kalenderjahres bis Ende Jänner, bei
elektronischer Übermittlung bis Ende Februar, den Jahreslohnzettel an das
Finanzamt zu schicken.
Jeder, der das liest, weiß: Das ist völlig weltfremd!
Das sind Vorschriften, so kann ich das nicht lösen, das kann keiner dieser
Pfleglinge erfüllen. Es ist eine Perfidie, so etwas zu schaffen und dann davon
auszugehen, dass sich jetzt alle legalisieren lassen und diese Vorschriften
erfüllen sollen. Das wird in der Praxis nicht möglich sein. Das können schon
normale Menschen nicht alles wunderbar machen, was das Finanzamt vorschreibt;
aber einem Pflegling in Pflegestufe 3 oder mehr zuzumuten, solche Dinge zu
tun, ist in meinen Augen eine wirkliche Perfidie.
Aber es gibt noch viele andere offene Fragen, meine
Damen und Herren! Was passiert mit den Pflegebedürftigen, die sich das nicht
leisten können, also mit den meisten Pflegebedürftigen? Kann man garantieren,
dass die legalisierten Pflegepersonen auch tatsächlich eine entsprechende
Ausbildung haben und diese überprüft wird? Das kann man in meinen Augen
natürlich nicht garantieren. Man sollte sich dafür einsetzen, dass
individuelles Pflege- und Betreuungspersonal - auch Angehörige - einige Wochen
geschult werden, damit die Pflege halbwegs fachgerecht stattfindet.
Wie das dann funktioniert, wenn man Medikamente
verabreichen muss, ob das ein nicht ausgebildeter Pflegling oder ein
Angehöriger überhaupt tun darf oder ob man da wieder eine Krankenschwester
braucht - das muss dann wieder mit dem Fonds Soziales Wien verrechnet werden -,
das alles sind Dinge, die offen sind.
Gefühlsmäßig würde ich sagen, man zwingt die Leute,
immer wieder einmal einen illegalen Weg einzuschlagen, weil der legale Weg so
kompliziert ist, dass dies für die meisten Menschen nicht durchführbar sein
wird.
Irgendwo in den Zeitungen ist auch diskutiert worden,
ob die jetzt illegalen und dann legalen Pfleger, wenn sie gleichgesetzt werden,
nicht für die vorhergehenden Jahre auch einen Anspruch auf Pension haben. Dann
kommt irgendein Rechtskundiger zu dem Schluss, es kann höchstens einen Regress
beim Pflegling geben, das heißt, im privatrechtlichen Verhältnis. Also steht
der auch noch unter der Gefahr, wenn einer einen Musterprozess macht, dass er
dann im Nachhinein die Pensionsbeiträge für die illegalen Zeiten zahlen muss.
Wie schaut es mit der jährlichen Valorisierung des
Pflegegeldes aus? Ich weiß, es ist jetzt valorisiert worden, aber weit unter
der Inflationsrate. Warum wird das nicht vorangetrieben?
Was ich vorhin schon erwähnt habe: Die Spanne
zwischen der Beantragung eines Pflegegeldes und dem Zeitpunkt, zu dem
tatsächlich jemand von der Pensionsversicherungsanstalt kommt - der das dann
meinem Gefühl nach nicht immer hundertprozentig objektiv beurteilt, aber bitte
-, kann Monate dauern. Was macht aber ein Pflegling, der wartet? Bis er die
Pflegestufe hat, kann er gar nichts machen. Er braucht ja die Pflege sofort,
daher muss er wieder Geld vorschießen, wenn er eines hat. Wenn nicht - keine
Ahnung, was er dann macht!
Nun kommen wir zu einem ganz grundsätzlichen Problem:
Wie schaut es mit dieser Vermögensgrenze aus? Ist es nicht eine soziale Aufgabe
des Staates? Pflegebedürftige haben ihre Kinder großgezogen - wenn sie Kinder
haben, die Vermögensgrenze betrifft ja auch die - und damit einen
unverzichtbaren Beitrag für unser Sozialsystem geleistet. Es ist nicht sozial,
die Kinder zur Kasse zu bitten und den Leuten das wieder wegzunehmen, nur weil
sie das Unglück haben, ein Pflegefall geworden zu sein, und die Gesellschaft
nicht mehr solidarisch ist.
Deswegen ist uns das ein besonderes Anliegen. Es gibt
ja Musterfälle von Niederösterreich und Vorarlberg, wobei Niederösterreich
diese 7 000 EUR-Grenze abgeschafft hat, aber nicht den Regress für
den Fall, dass man ins Heim kommt. Diesen gibt es in Wien nicht, aber in
Niederösterreich gibt es ihn schon.
Deswegen stelle ich gemeinsam mit Herrn Lasar den
Antrag, die Voraussetzung der Vermögensgrenze von 7 000 EUR für die
Inanspruchnahme der Förderung der 24-Stunden-Pflege in Wien ersatzlos
abzuschaffen. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung des Antrags
verlangt. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Es gibt viele offene Fragen,
aber kein wirkliches Konzept. Jeder macht irgendetwas, wir haben in jedem
Bundesland andere Vorschriften. Es ist eine Materie, die meines Erachtens sehr
gut in diese Stabilitätspaktdebatte hineinpasst. Meiner Meinung nach gibt es
hier nur eine Loch-auf-Loch-zu-Politik. Alle Verantwortlichen haben unserer
Meinung nach schlicht und einfach versagt.
Ich
fordere von hier aus alle Verantwortlichen in Bund und Ländern zu
zukunftsweisenden Maßnahmen
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