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Landtag, 15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 67

 

Wirklichkeit! Denn wir müssen uns immer nur vorstellen - jetzt reden wir aber von Pflegestufe 3 -, meines Erachtens sind das Leute, die nicht außer Haus gehen können, die für die Toilette jemand brauchen, die fürs Baden jemand brauchen, die fürs Essen jemand brauchen.

 

Da steht jetzt also drin: Bundesministerium für Finanzen. Die Lohnsteuer ist bei jeder Lohnzahlung selbst zu berechnen, einzubehalten und ans zuständige Finanzamt - Wohnsitz der betreuten Person - bis zum 15. des Kalendermonats abzuführen. Der Betreuungsperson ist monatlich eine Lohnabrechnung auszustellen. Für die Betreuungsperson ist ein Lohnkonto zu führen. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin - also der Pflegling - haftet für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer.

 

Sofern die Betreuungskraft nicht den Rechtsvorschriften in der Sozialversicherung eines anderen Staates unterliegt, hat der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin an das zuständige Finanzamt den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds zu entrichten, wenn die Summe der monatlichen Bezüge aus dem Dienstverhältnis 1 095 EUR übersteigt. Für die Bereitstellung von Kost und Quartier ist ein Sachbezugswert für die volle freie Station in Höhe von 196,20 EUR im Monat beziehungsweise 98,10 EUR für einen halben Monat beziehungsweise 6,54 EUR für einen Tag dem Arbeitslohn hinzuzurechnen. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin hat nach Ablauf des Kalenderjahres bis Ende Jänner, bei elektronischer Übermittlung bis Ende Februar, den Jahreslohnzettel an das Finanzamt zu schicken.

 

Jeder, der das liest, weiß: Das ist völlig weltfremd! Das sind Vorschriften, so kann ich das nicht lösen, das kann keiner dieser Pfleglinge erfüllen. Es ist eine Perfidie, so etwas zu schaffen und dann davon auszugehen, dass sich jetzt alle legalisieren lassen und diese Vorschriften erfüllen sollen. Das wird in der Praxis nicht möglich sein. Das können schon normale Menschen nicht alles wunderbar machen, was das Finanzamt vorschreibt; aber einem Pflegling in Pflegestufe 3 oder mehr zuzumuten, solche Dinge zu tun, ist in meinen Augen eine wirkliche Perfidie.

 

Aber es gibt noch viele andere offene Fragen, meine Damen und Herren! Was passiert mit den Pflegebedürftigen, die sich das nicht leisten können, also mit den meisten Pflegebedürftigen? Kann man garantieren, dass die legalisierten Pflegepersonen auch tatsächlich eine entsprechende Ausbildung haben und diese überprüft wird? Das kann man in meinen Augen natürlich nicht garantieren. Man sollte sich dafür einsetzen, dass individuelles Pflege- und Betreuungspersonal - auch Angehörige - einige Wochen geschult werden, damit die Pflege halbwegs fachgerecht stattfindet.

 

Wie das dann funktioniert, wenn man Medikamente verabreichen muss, ob das ein nicht ausgebildeter Pflegling oder ein Angehöriger überhaupt tun darf oder ob man da wieder eine Krankenschwester braucht - das muss dann wieder mit dem Fonds Soziales Wien verrechnet werden -, das alles sind Dinge, die offen sind.

 

Gefühlsmäßig würde ich sagen, man zwingt die Leute, immer wieder einmal einen illegalen Weg einzuschlagen, weil der legale Weg so kompliziert ist, dass dies für die meisten Menschen nicht durchführbar sein wird.

 

Irgendwo in den Zeitungen ist auch diskutiert worden, ob die jetzt illegalen und dann legalen Pfleger, wenn sie gleichgesetzt werden, nicht für die vorhergehenden Jahre auch einen Anspruch auf Pension haben. Dann kommt irgendein Rechtskundiger zu dem Schluss, es kann höchstens einen Regress beim Pflegling geben, das heißt, im privatrechtlichen Verhältnis. Also steht der auch noch unter der Gefahr, wenn einer einen Musterprozess macht, dass er dann im Nachhinein die Pensionsbeiträge für die illegalen Zeiten zahlen muss.

 

Wie schaut es mit der jährlichen Valorisierung des Pflegegeldes aus? Ich weiß, es ist jetzt valorisiert worden, aber weit unter der Inflationsrate. Warum wird das nicht vorangetrieben?

 

Was ich vorhin schon erwähnt habe: Die Spanne zwischen der Beantragung eines Pflegegeldes und dem Zeitpunkt, zu dem tatsächlich jemand von der Pensionsversicherungsanstalt kommt - der das dann meinem Gefühl nach nicht immer hundertprozentig objektiv beurteilt, aber bitte -, kann Monate dauern. Was macht aber ein Pflegling, der wartet? Bis er die Pflegestufe hat, kann er gar nichts machen. Er braucht ja die Pflege sofort, daher muss er wieder Geld vorschießen, wenn er eines hat. Wenn nicht - keine Ahnung, was er dann macht!

 

Nun kommen wir zu einem ganz grundsätzlichen Problem: Wie schaut es mit dieser Vermögensgrenze aus? Ist es nicht eine soziale Aufgabe des Staates? Pflegebedürftige haben ihre Kinder großgezogen - wenn sie Kinder haben, die Vermögensgrenze betrifft ja auch die - und damit einen unverzichtbaren Beitrag für unser Sozialsystem geleistet. Es ist nicht sozial, die Kinder zur Kasse zu bitten und den Leuten das wieder wegzunehmen, nur weil sie das Unglück haben, ein Pflegefall geworden zu sein, und die Gesellschaft nicht mehr solidarisch ist.

 

Deswegen ist uns das ein besonderes Anliegen. Es gibt ja Musterfälle von Niederösterreich und Vorarlberg, wobei Niederösterreich diese 7 000 EUR-Grenze abgeschafft hat, aber nicht den Regress für den Fall, dass man ins Heim kommt. Diesen gibt es in Wien nicht, aber in Niederösterreich gibt es ihn schon.

 

Deswegen stelle ich gemeinsam mit Herrn Lasar den Antrag, die Voraussetzung der Vermögensgrenze von 7 000 EUR für die Inanspruchnahme der Förderung der 24-Stunden-Pflege in Wien ersatzlos abzuschaffen. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung des Antrags verlangt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine Damen und Herren! Es gibt viele offene Fragen, aber kein wirkliches Konzept. Jeder macht irgendetwas, wir haben in jedem Bundesland andere Vorschriften. Es ist eine Materie, die meines Erachtens sehr gut in diese Stabilitätspaktdebatte hineinpasst. Meiner Meinung nach gibt es hier nur eine Loch-auf-Loch-zu-Politik. Alle Verantwortlichen haben unserer Meinung nach schlicht und einfach versagt.

 

Ich fordere von hier aus alle Verantwortlichen in Bund und Ländern zu zukunftsweisenden Maßnahmen

 

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