Landtag,
15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 62 von 67
Berichterstattung.
Berichterstatter Amtsf StR Dr Michael Ludwig:
Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich ersuche um Zustimmung zur
Techniknovelle 2007.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Auch zu diesem Tagesordnungspunkt liegt keine Wortmeldung
vor. Wir kommen gleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig in erster Lesung
angenommen. (Abg Christian Oxonitsch: Diese gewaltige Einleitung hat voll
überzeugt!)
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite
Lesung vornehmen lassen. - Es erfolgt kein Widerspruch.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. -
Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 7. Sie betrifft die
erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1994,
die Vertragsbedienstetenordnung 1995, die Pensionsordnung 1995, das
Wiener Bezügegesetz 1995 und das Wiener Verzichtsgesetz geändert werden.
Frau Amtsf StRin Frauenberger, ich bitte um Berichterstattung.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger:
Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Auch zu diesem Gesetz liegt keine Wortmeldung
vor.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung
geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist in erster Lesung
einstimmig angenommen.
Wir kommen gleich zur zweiten Lesung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das
Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen nun zur Postnummer 8. Sie betrifft
die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987
geändert wird. Frau Berichterstatterin Mag Sonja Wehsely, ich bitte um die
Einleitung zu dieser Vorlage.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Präsidentin! Hoher
Landtag!
Der Verfassungsgerichtshof hat im März des letzten Jahres
Teile des Wiener Krankenanstaltengesetzes aufgehoben, weil die Stadt Wien in
einigen Bereichen ihre Dienstrechtskompetenz überschritten hat. Es liegt Ihnen
nun ein Gesetzesentwurf vor, der einerseits diese Verfassungswidrigkeiten
verliert, der es andererseits weiterhin unter klaren und strikten Bedingungen
für Ärztinnen und Ärzte möglich macht, Sonderklassepatientinnen und -patienten
in verfassungsmäßiger Art und Weise zu behandeln und der darüber hinaus weit
mehr Transparenz vorsieht, als es bisher der Fall war und damit auch den
Anforderungen des Rechnungshofes nachkommt, dass es nämlich künftig nur mehr
eine Verrechnungsstelle geben wird, die von Kontrollamt und Rechnungshof zu
prüfen ist. Darüber hinaus, und das ist schon in den letzten Wochen debattiert
worden, sehen wir hier auch auf zivilrechtlicher Basis erstmals in Wien einen
Infrastrukturbeitrag für die honorarberechtigten Ärztinnen und Ärzte im AKH
vor.
Ich ersuche Sie um Zustimmung zu diesem
Gesetzesentwurf.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß
§ 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
die Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung
erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr
Abg Mag Ebinger. Ich bitte ihn zum Rednerpult.
Abg Mag Gerald Ebinger
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren!
Wir haben diesen Tagesordnungspunkt, die Änderung des
Krankenanstaltengesetzes, insbesondere, wie schon die Frau Landesrätin gesagt
hat, auf Grund der Aufhebung des verfassungswidrigen § 45 Abs 3, wo
es um die Handhabung der Abrechnung der Privathonorare geht.
Ich muss dazu ein bisschen ausführen, weil wir
ursprünglich aus bestimmten Gründen skeptisch waren, ob das jetzt wieder
verfassungswidrig ist oder nicht. Ich kann vorwegnehmen, dass wir zustimmen
werden.
Es ist dieser 12-prozentige Infrastrukturbeitrag
grundsätzlich etwas Positives, weil dadurch eine Verfassungssicherheit
herbeigeführt wird. Unsere Bedenken waren dahin gehend, dass wir im AKH
komplizierte Verhältnisse haben. Wir haben einen Dienstgeber, die Medizinische
Universität Wien, mit dem Wissenschaftsminister Hahn als Oberstem und auf der
anderen Seite den Eigentümer Wien. Die möglichen Verfassungskonflikte, die
entstehen könnten und mit denen auch gedroht wird, bestehen darin, dass man als
Eigentümer, aber nicht Dienstgeber, dann andere Dienstverträge mit den dort
beschäftigten Ärzten abschließt. Ich persönlich bin zu dem Schluss gekommen,
wenn es eine privatrechtliche Vereinbarung ist, dass das schon gehen sollte.
Aber wir werden sehen, wie viele Fälle zu Gericht kommen werden und wie das
Gericht entscheiden wird.
Die Problematik im AKH ist auch insofern eine
besondere, weil wir im KAV ein anderes Gehaltsschema als im AKH haben. Es ist
bekannt, dass speziell die Jungärzte im AKH nicht übertrieben gut bezahlt sind.
Die Ärztekammer schreibt nur ganz andere Worte über diese Bezahlung. Ich weiß
aus persönlichen Verwandtschaftsverhältnissen, dass es für einen jungen Arzt
auch nicht einfach ist. Er muss sich im AKH ständig behaupten, wissenschaftlich
arbeiten, bekommt Zwei- oder Dreijahresverträge, weil sonst kriegt er keine.
Bis er 40 ist, hat er keinen fixen Job. Das ist also kein Honiglecken.
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