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Landtag, 15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 62 von 67

 

Berichterstattung.

 

Berichterstatter Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich ersuche um Zustimmung zur Techniknovelle 2007.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Auch zu diesem Tagesordnungspunkt liegt keine Wortmeldung vor. Wir kommen gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig in erster Lesung angenommen. (Abg Christian Oxonitsch: Diese gewaltige Einleitung hat voll überzeugt!)

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite Lesung vornehmen lassen. - Es erfolgt kein Widerspruch.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 7. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, die Pensionsordnung 1995, das Wiener Bezügegesetz 1995 und das Wiener Verzichtsgesetz geändert werden. Frau Amtsf StRin Frauenberger, ich bitte um Berichterstattung.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Auch zu diesem Gesetz liegt keine Wortmeldung vor.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wir kommen gleich zur zweiten Lesung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 8. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 geändert wird. Frau Berichterstatterin Mag Sonja Wehsely, ich bitte um die Einleitung zu dieser Vorlage.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Präsidentin! Hoher Landtag!

 

Der Verfassungsgerichtshof hat im März des letzten Jahres Teile des Wiener Krankenanstaltengesetzes aufgehoben, weil die Stadt Wien in einigen Bereichen ihre Dienstrechtskompetenz überschritten hat. Es liegt Ihnen nun ein Gesetzesentwurf vor, der einerseits diese Verfassungswidrigkeiten verliert, der es andererseits weiterhin unter klaren und strikten Bedingungen für Ärztinnen und Ärzte möglich macht, Sonderklassepatientinnen und -patienten in verfassungsmäßiger Art und Weise zu behandeln und der darüber hinaus weit mehr Transparenz vorsieht, als es bisher der Fall war und damit auch den Anforderungen des Rechnungshofes nachkommt, dass es nämlich künftig nur mehr eine Verrechnungsstelle geben wird, die von Kontrollamt und Rechnungshof zu prüfen ist. Darüber hinaus, und das ist schon in den letzten Wochen debattiert worden, sehen wir hier auch auf zivilrechtlicher Basis erstmals in Wien einen Infrastrukturbeitrag für die honorarberechtigten Ärztinnen und Ärzte im AKH vor.

 

Ich ersuche Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Ebinger. Ich bitte ihn zum Rednerpult.

 

Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren!

 

Wir haben diesen Tagesordnungspunkt, die Änderung des Krankenanstaltengesetzes, insbesondere, wie schon die Frau Landesrätin gesagt hat, auf Grund der Aufhebung des verfassungswidrigen § 45 Abs 3, wo es um die Handhabung der Abrechnung der Privathonorare geht.

 

Ich muss dazu ein bisschen ausführen, weil wir ursprünglich aus bestimmten Gründen skeptisch waren, ob das jetzt wieder verfassungswidrig ist oder nicht. Ich kann vorwegnehmen, dass wir zustimmen werden.

 

Es ist dieser 12-prozentige Infrastrukturbeitrag grundsätzlich etwas Positives, weil dadurch eine Verfassungssicherheit herbeigeführt wird. Unsere Bedenken waren dahin gehend, dass wir im AKH komplizierte Verhältnisse haben. Wir haben einen Dienstgeber, die Medizinische Universität Wien, mit dem Wissenschaftsminister Hahn als Oberstem und auf der anderen Seite den Eigentümer Wien. Die möglichen Verfassungskonflikte, die entstehen könnten und mit denen auch gedroht wird, bestehen darin, dass man als Eigentümer, aber nicht Dienstgeber, dann andere Dienstverträge mit den dort beschäftigten Ärzten abschließt. Ich persönlich bin zu dem Schluss gekommen, wenn es eine privatrechtliche Vereinbarung ist, dass das schon gehen sollte. Aber wir werden sehen, wie viele Fälle zu Gericht kommen werden und wie das Gericht entscheiden wird.

 

Die Problematik im AKH ist auch insofern eine besondere, weil wir im KAV ein anderes Gehaltsschema als im AKH haben. Es ist bekannt, dass speziell die Jungärzte im AKH nicht übertrieben gut bezahlt sind. Die Ärztekammer schreibt nur ganz andere Worte über diese Bezahlung. Ich weiß aus persönlichen Verwandtschaftsverhältnissen, dass es für einen jungen Arzt auch nicht einfach ist. Er muss sich im AKH ständig behaupten, wissenschaftlich arbeiten, bekommt Zwei- oder Dreijahresverträge, weil sonst kriegt er keine. Bis er 40 ist, hat er keinen fixen Job. Das ist also kein Honiglecken.

 

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