Landtag,
15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 64 von 67
aus der Jägerei, den Dackel auf die Jagd tragen. Damit überhaupt irgendjemand etwas tut in Sachen Privathonorare, Sondergebühren, brauchte es einen wiederholten kritischen Rechnungshofbericht. Der hat die Stadt Wien nicht wirklich beeindruckt, man hat sich, auch hier im Hause, mit Schulterzucken auf die Position, dass wir keinen Änderungsbedarf haben, zurückgezogen.
Erst die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof, die
die GRÜNEN, unterstützt von der ÖVP, eingebracht haben, hat Bewegung in die
Sache gebracht. Es ist richtig, der privatrechtliche Anspruch ist nicht in
Frage gestellt, aber das Urteil gibt ein Mondfenster frei, dass man, wenn man
möchte, hier Nägel mit Köpfen macht, dass man hinsichtlich der Sondergebühren
und Privathonorare in den Spitälern Transparenz, Gerechtigkeit, Kontrolle und
faire Verteilung etablieren kann. Nach unserer Ansicht nach ist dieses Fenster
nicht genützt worden. Für uns ist das Glas, um im Bild der Entscheidungen zu
bleiben, zu zwei Drittel leer. Wir können nicht zustimmen, denn relevante
Forderungen des Rechnungshofes wurden nicht berücksichtigt. Wir meinen, angesichts
der Debatten, die wir im Gesundheitsbereich immer wieder haben, angesichts der
kolportierten Summen, um die es da geht - Sie erinnern sich, es kann
unwidersprochen behauptet werden, dass einzelne Spitzenmediziner bis zu
900 000 EUR im Jahr im Spital privat dazuverdienen -, Summen, wo der
Otto Normalbürger und die Eva Normalbürgerin nur schauen können, das kann
nichts mehr mit persönlicher schweißtreibender Leistung zu tun haben, sondern
das hat schlicht und einfach mit dem System zu tun, wo wenige aus absolut jeder
Privatbehandlung, die in ihrem Bereich erledigt wird, ihren Anteil kriegen und
ihn offensichtlich auch ohne weiteres schlechtes Gewissen hinsichtlich der
nachgeordneten Ärzteschaft für sich beanspruchen.
Ein öffentliches Spital ist ein Ort, wo in erster
Linie für den kommunalen Auftrag gearbeitet werden soll. Wenn man darüber
hinaus privat behandeln kann, das ist eingeräumt und weil es die Sonderklasse
gibt, wollen wir uns dagegen auch keinesfalls sperren, soll klar sein, und der
Rechnungshof macht hier einen sehr praktikablen Vorschlag, dass das Visavis des
Patienten/der Patientin der Spitalserhalter ist. Insofern war der Vorschlag des
Rechnungshofes, der nicht in Widerspruch zum Urteil des
Verfassungsgerichtshofes steht, eine Gebühr zu verordnen, dass der
Spitalserhalter selbst sowohl den Anteil für die Hotelkomponente, aber auch das
ärztliche Honorar als Gebühr vereinnahmt und mit der Ärzteschaft abrechnet,
dass die Lösung in jeder Hinsicht einer modernen, transparenten Verwaltung entsprechen
würde.
So gut wir auch finden, das man jetzt die
12 Prozent auch im AKH veranschlagt, wäre es ja noch schöner, wenn man die
Infrastruktur weiterhin gratis zu solchen großen Einkommensmöglichkeiten
benützen kann. Das ist Gott sei Dank zumindest erkannt worden, dass das keine,
auch nicht einmal mehr für Wien, akzeptable Situation darstellt. Aber uns sind
12 Prozent bei Weitem zu wenig. Sie sind uns deshalb zu wenig, weil der
Rechnungshof auch in diesem Punkt sagt, man sollte zumindest 20 Prozent
verlangen. Wir würden 25 Prozent für einen adäquaten Anteil beurteilen.
Wenn man in andere Bundesländer schaut, dann ist es auch so. In Salzburg und
Tirol werden 20 Prozent eingehoben, in Oberösterreich 25 Prozent, in
Vorarlberg 25 Prozent und darüber. Warum also verzichtet man in Wien im
AKH und in den Gemeindespitälern auf so viel Geld? Warum meint man, mit
12 Prozent ein Auslangen finden zu können, wenn es großen
Renovierungsbedarf in den Häusern gibt, damit die Sonderklasse hinsichtlich
ihrer Ausstattung baulich und ansprechend renoviert werden kann, damit man von
diesem kleinen Anteil an 5 oder 6 Prozent wegkommt?
Wir meinen, dass dem Rechnungshof auch in seiner
Forderung, eine Honorarobergrenze einzuführen, recht zu geben ist, denn niemand
muss 900 000 EUR im Spital extra verdienen. Das schafft Ungleichheit,
das schafft Ungerechtigkeit, das schafft Unzufriedenheit.
Ich weiß, Frau StRin Wehsely, Sie werden mir jetzt
antworten, keiner ist gekommen und hat bei Ihnen protestiert. Dafür kann es
zwei Gründe geben: Grund eins, man weiß, mit wem man es sich nicht verderben
darf, und das ist immer der eigene Vorgesetzte. (Abg Dr Herbert Madejski: Das
ist es!) Die Angst in den Spitälern ist groß. Die Hierarchie gibt dem
medizinischen Personal nur die Hoffnung aufs Pilotenspiel. Wenn ich dann einmal
ganz oben bin, dann kriege ich auch viel und bis dahin muss ich schauen, dass
ich durchhalte. Beim Pilotenspiel gewinnen immer nur ganz wenige und so wird es
auch künftighin, ich sage, Gott sei Dank, nur wenige geben, die solche Summen
lukrieren können. Honorarobergrenzen würden viel machen. Sie würden
Gerechtigkeit schaffen, sie würden ungerechtfertigte Einkommensunterschiede,
die nicht mehr durch Leistung so legitim und zu rechtfertigen wären,
abschaffen. Das wäre für das Klima im Spital ein großer Beitrag an
Zufriedenheit.
Wer sich mit dem Thema Korruption beschäftigt, kann
in der Literatur nachlesen, dass Basis für Korruption immer Ungerechtigkeit,
Ungleichheit und das subjektive Gefühl des Benachteiligtseins Voraussetzung
ist. Wir wollen in unseren Spitälern doch nicht, dass frustrierte
Nachwuchsarzte/-ärztinnen, die sozusagen mit 2 500 EUR im Monat die
Last der Patientenversorgung tragen, das Gefühl haben, wenn es oben
900 000 EUR gibt, warum sie sich dann eigentlich an Regeln halten
sollten. Das wollen wir nicht. Ich weiß, dass es das medizinische Personal auch
nicht will. Also geben wir für die Spitäler und insbesondere für das AKH eine
Situation vor, wo jeder/jede sagen kann: „Ich leiste meinen Beitrag und ich kriege
dafür eine gerechte, eine faire Belohnung, ein faires Gehalt. Die Leute, die
mir sozusagen vorgesetzt sind, tun ihres in zeitlicher, in fachlicher Hinsicht
auch und sie werden nicht ohne adäquate Leistung einfach durch das schiere
System an Honorargeldern beteilt, für die sie möglicherweise selber gar nicht
arbeiten müssen."
Aus all diesen Gründen sind wir
nicht zufrieden mit der Lösung, die man jetzt ins Auge fasst. Wenn nun, und die
Frau StRin Wehsely hat das schon in den Medien
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