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Landtag, 16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 78

 

beispielsweise auch Nationalratspräsidentenfunktion innehatten, denen das auch nicht sehr gut gefallen hat und die meinten, dass man da doch auch einmal – sagen wir einmal – einen etwas längeren Diskussionsprozess dazu durchführen sollte.

 

Also ich denke, das ist letztendlich immer auch eine Frage der Ausgewogenheit dessen, was ist für die sachliche Diskussion der Vorbereitung eines Gesetzes notwendig und was ist letztendlich auch notwendig für das Tempo dazu. Das wird immer auch ein bisschen vom politischen Klima abhängen und von den Formen und dem Niveau der Auseinandersetzungen, wie sie öffentlich stattfinden.

 

Was nun diese Frage der Veröffentlichung der Stellungnahme betrifft, so habe ich persönlich überhaupt nichts dagegen. Ich muss zugeben, dass ich relativ selten in die Homepage hineinschaue, weil ich im Regelfall – etwas altmodisch – diese Dinge auch noch in Papierform zu sehen kriege, sofern es sich in der Tat eben um kompliziertere, umfangreichere und inhaltlich zu vertiefende Dinge handelt. Aber ich werde mir das gerne anschauen, wo hier Defizite gegenüber dem Nationalrat bestehen, und ich habe auch gar nichts dagegen, dass man dies entsprechend angleicht.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Blind.

 

Abg Kurth-Bodo Blind (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Bei wichtigen und schwierigen Gesetzen ist es bisweilen durchaus nicht zu vermeiden, dass die Gesetze umfangreich werden. Wien muss aber vermehrt auch EU-Richtlinien umsetzen. Zum Beispiel werden wir im nächsten Landtag ein Kleinfeuerungsgesetz haben, das wir da umsetzen müssen. Diese EU-Richtlinie ist ungefähr 30 Seiten dick. Darin wird geregelt, wie man das Ding montiert, demontiert, welche Schraubenzieher man verwenden muss – alles im Gesetz drinnen.

 

Daher: Was gedenkt Wien gegen diese Vorschriftswut und Vorschriftsflut der EU zu unternehmen, weil ja durch die Unübersichtlichkeit der Gesetze auch die Gesetzestreue durchaus leiden kann?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, offensichtlich auch nicht in der Politik, aber es gibt einen Punkt, da sind wir schon nicht sehr weit auseinander. Ich habe auch immer wieder kritisiert – bei allem grundsätzlichen Bekenntnis zur Europäischen Union, worüber wir uns ja heute noch zu unterhalten haben –, dass es in der Bürokratie der Europäischen Union eine ganze Menge Leute gibt, denen der berühmte und berüchtigte Krümmungsradius der Banane wichtiger ist als die grundsätzlichen Fragen des europäischen Zusammenlebens. Denn selbstverständlich steht für mich außer Zweifel, dass beispielsweise die Fragen, die die Regionen und Kommunen besonders interessieren, wie Daseinsvorsorge, Nahverkehrsrichtlinien – die haben wir jetzt hinter uns gebracht –, gerade Daseinsvorsorge insbesondere auch bei den Dienstleistungen im Sozial- und im Gesundheitsbereich und viele andere Dinge wesentlich wichtiger sind als die Regelungen von Kleinfeuerungsanlagen.

 

Das ist mit ein Grund – ich werde das auch noch erläutern –, warum ich es für sehr, sehr sinnvoll halte, dass in diesem Reformvertrag das Prinzip der Subsidiarität wesentlich deutlicher verankert ist, als das in der Vergangenheit der Fall war, und dass die Kommunen, aber auch etwa der Ausschuss der Regionen nunmehr die Möglichkeit haben, über den Europäischen Gerichtshof diese Regelungswut – ich würde das durchaus auch so bezeichnen – in der Europäischen Union durchaus auch etwas einzudämmen und zu fokussieren auf das, was wichtig ist für das Zusammenleben in der Europäischen Union, was letztendlich aber auch wichtig ist für das Zusammenleben der Bürger in dieser Europäischen Union.

 

Denn wenn ich daran denke, was etwa die Frage der Vereinheitlichung bestimmter Steuersysteme nicht zuletzt auch für die Frage des Wettbewerbs oder ähnliche wichtige nächste Vorhaben bedeutet, die es in der Europäischen Union gibt, dann denke ich, dass man sich auf diese Arbeit konzentrieren und die Regelung von Kleinfeuerungsanlagen den Kommunen überlassen sollte.

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen zur nächsten Zusatzfrage. – Frau Abg Vassilakou.

 

Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Wir diskutieren hier über Experten-Hearings bei Gesetzesnovellen, aber ich möchte mit meiner Frage eine Ebene tiefer, wenn Sie so wollen, ansetzen.

 

Es gibt eine Tendenz in letzter Zeit, immer wieder Gesetze zu verändern mittels Initiativanträgen, die nur von der Regierungsfraktion eingebracht werden. So vor Kurzem auch in Wien, als wir weitreichende Änderungen des Veranstaltungsgesetzes auf diese Art und Weise erschaffen haben, mit denen der Lärmschutz bei Großveranstaltungen ziemlich abgebaut worden ist.

 

Ich möchte Sie daher fragen, ob Sie diese Entwicklung als bedenklich einstufen, zumal auf diese Art und Weise überhaupt keine Expertinnen und Experten mehr zu Wort kommen, und ob Sie es nicht auch für sinnvoll hielten, bei Initiativanträgen genauso ein internes und externes Begutachtungsverfahren einzuführen.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Also Zweiteres halte ich, ganz offen gesagt, nicht für sinnvoll, denn das Wesen von Initiativanträgen ist ja, dass sie aus dem Parlament oder Landtag, jedenfalls aus dem Forum der gesetzgebenden Körperschaft, zu einer entsprechenden Meinungsbildung führen. Aber grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass man politisch ganz gut beraten ist, wenn man mit diesem Instrument der Initiativanträge behutsam umgeht. Dieser Auffassung bin ich durchaus.

 

Im gegenständlichen Fall muss ich allerdings schon darauf hinweisen, dass diese Änderungen im Veranstaltungsgesetz, die aus meiner Sicht heraus gesehen keinen gravierenden Abbau von Lärmschutzmaßnahmen bedeuten, in der Sache selbst natürlich auch einem gewissen Zeitdruck unterlegen sind; nicht zuletzt im Hinblick auf die Veranstaltungen, die es im Juni im

 

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