Landtag,
16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 78
beispielsweise auch Nationalratspräsidentenfunktion innehatten, denen das auch nicht sehr gut gefallen hat und die meinten, dass man da doch auch einmal – sagen wir einmal – einen etwas längeren Diskussionsprozess dazu durchführen sollte.
Also ich denke, das ist letztendlich immer auch eine
Frage der Ausgewogenheit dessen, was ist für die sachliche Diskussion der
Vorbereitung eines Gesetzes notwendig und was ist letztendlich auch notwendig
für das Tempo dazu. Das wird immer auch ein bisschen vom politischen Klima
abhängen und von den Formen und dem Niveau der Auseinandersetzungen, wie sie
öffentlich stattfinden.
Was nun diese Frage der Veröffentlichung der
Stellungnahme betrifft, so habe ich persönlich überhaupt nichts dagegen. Ich
muss zugeben, dass ich relativ selten in die Homepage hineinschaue, weil ich im
Regelfall – etwas altmodisch – diese Dinge auch noch in Papierform zu sehen
kriege, sofern es sich in der Tat eben um kompliziertere, umfangreichere und
inhaltlich zu vertiefende Dinge handelt. Aber ich werde mir das gerne
anschauen, wo hier Defizite gegenüber dem Nationalrat bestehen, und ich habe
auch gar nichts dagegen, dass man dies entsprechend angleicht.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Blind.
Abg Kurth-Bodo Blind (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!
Bei wichtigen und schwierigen Gesetzen ist es
bisweilen durchaus nicht zu vermeiden, dass die Gesetze umfangreich werden.
Wien muss aber vermehrt auch EU-Richtlinien umsetzen. Zum Beispiel werden wir
im nächsten Landtag ein Kleinfeuerungsgesetz haben, das wir da umsetzen müssen.
Diese EU-Richtlinie ist ungefähr 30 Seiten dick. Darin wird geregelt, wie
man das Ding montiert, demontiert, welche Schraubenzieher man verwenden muss –
alles im Gesetz drinnen.
Daher: Was gedenkt Wien gegen diese Vorschriftswut
und Vorschriftsflut der EU zu unternehmen, weil ja durch die
Unübersichtlichkeit der Gesetze auch die Gesetzestreue durchaus leiden kann?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, offensichtlich auch nicht in der
Politik, aber es gibt einen Punkt, da sind wir schon nicht sehr weit
auseinander. Ich habe auch immer wieder kritisiert – bei allem grundsätzlichen
Bekenntnis zur Europäischen Union, worüber wir uns ja heute noch zu unterhalten
haben –, dass es in der Bürokratie der Europäischen Union eine ganze Menge
Leute gibt, denen der berühmte und berüchtigte Krümmungsradius der Banane
wichtiger ist als die grundsätzlichen Fragen des europäischen Zusammenlebens.
Denn selbstverständlich steht für mich außer Zweifel, dass beispielsweise die
Fragen, die die Regionen und Kommunen besonders interessieren, wie
Daseinsvorsorge, Nahverkehrsrichtlinien – die haben wir jetzt hinter uns
gebracht –, gerade Daseinsvorsorge insbesondere auch bei den Dienstleistungen
im Sozial- und im Gesundheitsbereich und viele andere Dinge wesentlich
wichtiger sind als die Regelungen von Kleinfeuerungsanlagen.
Das ist mit ein Grund – ich werde das auch noch
erläutern –, warum ich es für sehr, sehr sinnvoll halte, dass in diesem
Reformvertrag das Prinzip der Subsidiarität wesentlich deutlicher verankert
ist, als das in der Vergangenheit der Fall war, und dass die Kommunen, aber
auch etwa der Ausschuss der Regionen nunmehr die Möglichkeit haben, über den
Europäischen Gerichtshof diese Regelungswut – ich würde das durchaus auch so
bezeichnen – in der Europäischen Union durchaus auch etwas einzudämmen und zu
fokussieren auf das, was wichtig ist für das Zusammenleben in der Europäischen
Union, was letztendlich aber auch wichtig ist für das Zusammenleben der Bürger
in dieser Europäischen Union.
Denn wenn ich daran denke, was etwa die Frage der
Vereinheitlichung bestimmter Steuersysteme nicht zuletzt auch für die Frage des
Wettbewerbs oder ähnliche wichtige nächste Vorhaben bedeutet, die es in der
Europäischen Union gibt, dann denke ich, dass man sich auf diese Arbeit
konzentrieren und die Regelung von Kleinfeuerungsanlagen den Kommunen
überlassen sollte.
Präsident Johann Hatzl:
Wir kommen zur nächsten Zusatzfrage. – Frau Abg Vassilakou.
Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Herr
Landeshauptmann!
Wir diskutieren hier über Experten-Hearings bei
Gesetzesnovellen, aber ich möchte mit meiner Frage eine Ebene tiefer, wenn Sie
so wollen, ansetzen.
Es gibt eine Tendenz in letzter Zeit, immer wieder
Gesetze zu verändern mittels Initiativanträgen, die nur von der
Regierungsfraktion eingebracht werden. So vor Kurzem auch in Wien, als wir
weitreichende Änderungen des Veranstaltungsgesetzes auf diese Art und Weise
erschaffen haben, mit denen der Lärmschutz bei Großveranstaltungen ziemlich
abgebaut worden ist.
Ich möchte Sie daher fragen, ob Sie diese Entwicklung
als bedenklich einstufen, zumal auf diese Art und Weise überhaupt keine
Expertinnen und Experten mehr zu Wort kommen, und ob Sie es nicht auch für
sinnvoll hielten, bei Initiativanträgen genauso ein internes und externes
Begutachtungsverfahren einzuführen.
Präsident Johann Hatzl:
Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Also Zweiteres halte ich, ganz offen gesagt,
nicht für sinnvoll, denn das Wesen von Initiativanträgen ist ja, dass sie aus
dem Parlament oder Landtag, jedenfalls aus dem Forum der gesetzgebenden
Körperschaft, zu einer entsprechenden Meinungsbildung führen. Aber
grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass man politisch ganz gut beraten ist,
wenn man mit diesem Instrument der Initiativanträge behutsam umgeht. Dieser
Auffassung bin ich durchaus.
Im
gegenständlichen Fall muss ich allerdings schon darauf hinweisen, dass diese
Änderungen im Veranstaltungsgesetz, die aus meiner Sicht heraus gesehen keinen
gravierenden Abbau von Lärmschutzmaßnahmen bedeuten, in der Sache selbst
natürlich auch einem gewissen Zeitdruck unterlegen sind; nicht zuletzt im
Hinblick auf die Veranstaltungen, die es im Juni im
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