Landtag,
16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 78
Bundeshauptstadt Wien): Herr
Landeshauptmann!
Das heißt, es soll sich die Zusammensetzung des
Bundesrates nicht ändern, gewählt durch den jeweiligen Landtag, und
proportional so zusammensetzen wie der Landtag.
Die Frage, die ich jetzt hätte: Wird das auch die
Position der Landeshauptmännerkonferenz sein?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Herr
Abgeordneter!
Es befinden sich die Landeshauptleute, generell
gesehen, zu diesen Fragen zur Staats- und Verwaltungsreform noch in einer
Diskussion, weil selbst die Position, die eigentlich von allen geteilt wurde,
und das betrifft jetzt nicht Staats-, sondern Verwaltungsreform im Hinblick auf
die Landesverwaltungsgerichtshöfe, durch Detaildiskussionen zumindest von einem
Bundesland wieder eher in Frage gestellt wurde. Nichtsdestotrotz gehe ich davon
aus, dass zumindest einmal in dieser Causa eine Einigung dabei besteht.
Ich weiß, für diese Position im Hinblick auf die
Zusammensetzung des Bundesrates ist der überwiegende Teil der Länder derselben
Auffassung und die anderen vertreten keine Gegenposition, sondern haben sich
noch nicht geäußert, so zum Beispiel Tirol. Ich gehe auch davon aus, dass die
momentan irgendwie den Kopf woanders als bei der Frage der Zusammensetzung des
Bundesrates haben und ich kann das prinzipiell als politischer Mensch
nachvollziehen. Das geht so auch in Ordnung.
Aber im Prinzip gehe ich davon aus, was soll eine
Landeshauptleutekonferenz anderes vertreten als a) die Beibehaltung des
Bundesrates und b) die inhaltliche Aufwertung des Bundesrates. Ich gehe davon
aus, dass dies Konsens in der Landeshauptleutekonferenz ist.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen zur 2. Zusatzfrage. Herr Abg Mag Jung, bitte.
Abg Mag Wolfgang Jung (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!
Ich werde nicht die gängigen Grußformeln, die Sie da heute
in Massen gebraucht haben, noch um eine weitere erweitern. Ich erspare mir das
und komme direkt zur Anfrage. (Abg Mag Alexander Neuhuber: Das ist jetzt
aber interessant gewesen!) Ja, es gibt noch eine ganze Menge Möglichkeiten.
(Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Gott sei Dank!)
Die Situation, die gegenwärtig bereits im Bereich der
Gesetzgebung in Österreich besteht, ist eine traurige. Der Nationalrat kann in
Wirklichkeit nur noch über 60 Prozent der bestehenden Gesetze
nachvollziehen. Er ist zum Anhängsel nicht einmal des Europäischen Parlaments,
sondern der Kommission in Brüssel geworden. Das zeigt an sich schon eine starke
Reduzierung seiner Aufgaben. Umso krasser zeigt sich das dann beim Bundesrat,
der in Wirklichkeit nur ein Anhängsel des Nationalrates ist, wenn man das
ehrlich sagt.
Die Situation wird sich noch verschlechtern und noch
verschärfen, wenn jetzt wirklich die theoretisch zwar nicht so genannte, aber
dennoch Verfassung in Europa in Kraft treten sollte, was Gott sei Dank noch
nicht ganz sicher ist. In einer solchen Situation kann ich, auch wenn Sie davon
sprechen, dass eine erweiterte Kompetenz für den Bundesrat geschaffen werden
soll, nicht wirklich sehen, was in dieser erweiterten Kompetenz noch an den
Bundesrat delegiert werden sollte. Er soll kein Vetorecht bekommen. Er hat kein
wirkliches Gesetzgebungsrecht. Die Kompetenzen der Länder reduzieren sich immer
mehr gegen null.
Welche konkreten Aufgaben wollen Sie dann dem
Bundesrat geben?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Landtagsabgeordneter!
Zum einen sage ich Ihnen ganz offen, teile ich Ihre
Einschätzung nicht, was die Frage betrifft, dass der Vertrag von Lissabon
weitere Einschränkungen der Souveränität bringt. Aber es liegt wohl auch in der
Natur der Sache. Wir werden das heute noch diskutieren, nehme ich einmal an.
Aber im Gegenteil bin ich der Auffassung, und das ist auch belegbar aus dem
Vertrag von Lissabon, aus dem so genannten Reformvertrag heraus, dass er sogar
eine Erweiterung der Kompetenzen der Regionen, nämlich eine Kompetenz der
Städte, bringt, eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und sohin eigentlich
ein Mittel ist, um jene Probleme zu bekämpfen, die Sie teilweise zu Recht,
teilweise zu Unrecht kritisieren.
Aber diese Diskussion werden wir führen. Wir haben
vor dem EU-Beitritt mit der Freiheitlichen Partei auch eine ausführliche
Diskussion bis zu den Schildläusen geführt. Wir werden auch diese Diskussion
entsprechend führen. Ich halte das für richtig und gut in einer Demokratie,
dass man diesen inhaltlichen Austausch vollzieht. Die Leute werden sich
natürlich auch eine Meinung über die konkreten Argumente, die kommen, bilden.
Dass man natürlich, wenn man nicht argumentiert, die längste Zeit Europafragen nicht
aktualisiert, auf einen Bananenkrümmradius reduziert, da darf man sich nachher
dann natürlich nicht wundern, dass halt die Vielfältigkeit der Polemik dabei
eher überwiegt. Aber es ist immer so, wenn man wo Lücken lässt, sind andere
dort. So ist halt das Leben und wir werden uns bemühen, dass das in der Zukunft
auch entsprechend anders wird.
Ich sehe natürlich heute die Situation, dass mit
Beharrungsbeschluss der Nationalrat jedes Gesetzesvorhaben auch entsprechend durchbringen
kann, selbst wenn der Bundesrat, was unter bestimmten politischen
Konstellationen, die auch in der Vergangenheit möglich waren, dagegen stimmt.
Wenn Sie mich daher fragen, was
ich konkret meine, so muss ich mich konkret wiederholen. Ich meine, dass der
Bundesrat einerseits ein Kompetenzfeststellungsorgan im Hinblick auf
Diskussionen zwischen den Ländern und dem Bund bei Kompetenzzuteilungen, das
ist die berühmte dritte Säule der Verfassung, sein soll und dass er zum anderen
in Fragen etwa des Finanzausgleichsgesetzes konkret ein Vetorecht haben kann.
Denn heute ist niemand gezwungen, mit den
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular