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Landtag, 16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 78

 

Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

Das heißt, es soll sich die Zusammensetzung des Bundesrates nicht ändern, gewählt durch den jeweiligen Landtag, und proportional so zusammensetzen wie der Landtag.

 

Die Frage, die ich jetzt hätte: Wird das auch die Position der Landeshauptmännerkonferenz sein?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter!

 

Es befinden sich die Landeshauptleute, generell gesehen, zu diesen Fragen zur Staats- und Verwaltungsreform noch in einer Diskussion, weil selbst die Position, die eigentlich von allen geteilt wurde, und das betrifft jetzt nicht Staats-, sondern Verwaltungsreform im Hinblick auf die Landesverwaltungsgerichtshöfe, durch Detaildiskussionen zumindest von einem Bundesland wieder eher in Frage gestellt wurde. Nichtsdestotrotz gehe ich davon aus, dass zumindest einmal in dieser Causa eine Einigung dabei besteht.

 

Ich weiß, für diese Position im Hinblick auf die Zusammensetzung des Bundesrates ist der überwiegende Teil der Länder derselben Auffassung und die anderen vertreten keine Gegenposition, sondern haben sich noch nicht geäußert, so zum Beispiel Tirol. Ich gehe auch davon aus, dass die momentan irgendwie den Kopf woanders als bei der Frage der Zusammensetzung des Bundesrates haben und ich kann das prinzipiell als politischer Mensch nachvollziehen. Das geht so auch in Ordnung.

 

Aber im Prinzip gehe ich davon aus, was soll eine Landeshauptleutekonferenz anderes vertreten als a) die Beibehaltung des Bundesrates und b) die inhaltliche Aufwertung des Bundesrates. Ich gehe davon aus, dass dies Konsens in der Landeshauptleutekonferenz ist.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur 2. Zusatzfrage. Herr Abg Mag Jung, bitte.

 

Abg Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Ich werde nicht die gängigen Grußformeln, die Sie da heute in Massen gebraucht haben, noch um eine weitere erweitern. Ich erspare mir das und komme direkt zur Anfrage. (Abg Mag Alexander Neuhuber: Das ist jetzt aber interessant gewesen!) Ja, es gibt noch eine ganze Menge Möglichkeiten. (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Gott sei Dank!)

 

Die Situation, die gegenwärtig bereits im Bereich der Gesetzgebung in Österreich besteht, ist eine traurige. Der Nationalrat kann in Wirklichkeit nur noch über 60 Prozent der bestehenden Gesetze nachvollziehen. Er ist zum Anhängsel nicht einmal des Europäischen Parlaments, sondern der Kommission in Brüssel geworden. Das zeigt an sich schon eine starke Reduzierung seiner Aufgaben. Umso krasser zeigt sich das dann beim Bundesrat, der in Wirklichkeit nur ein Anhängsel des Nationalrates ist, wenn man das ehrlich sagt.

 

Die Situation wird sich noch verschlechtern und noch verschärfen, wenn jetzt wirklich die theoretisch zwar nicht so genannte, aber dennoch Verfassung in Europa in Kraft treten sollte, was Gott sei Dank noch nicht ganz sicher ist. In einer solchen Situation kann ich, auch wenn Sie davon sprechen, dass eine erweiterte Kompetenz für den Bundesrat geschaffen werden soll, nicht wirklich sehen, was in dieser erweiterten Kompetenz noch an den Bundesrat delegiert werden sollte. Er soll kein Vetorecht bekommen. Er hat kein wirkliches Gesetzgebungsrecht. Die Kompetenzen der Länder reduzieren sich immer mehr gegen null.

 

Welche konkreten Aufgaben wollen Sie dann dem Bundesrat geben?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Zum einen sage ich Ihnen ganz offen, teile ich Ihre Einschätzung nicht, was die Frage betrifft, dass der Vertrag von Lissabon weitere Einschränkungen der Souveränität bringt. Aber es liegt wohl auch in der Natur der Sache. Wir werden das heute noch diskutieren, nehme ich einmal an. Aber im Gegenteil bin ich der Auffassung, und das ist auch belegbar aus dem Vertrag von Lissabon, aus dem so genannten Reformvertrag heraus, dass er sogar eine Erweiterung der Kompetenzen der Regionen, nämlich eine Kompetenz der Städte, bringt, eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und sohin eigentlich ein Mittel ist, um jene Probleme zu bekämpfen, die Sie teilweise zu Recht, teilweise zu Unrecht kritisieren.

 

Aber diese Diskussion werden wir führen. Wir haben vor dem EU-Beitritt mit der Freiheitlichen Partei auch eine ausführliche Diskussion bis zu den Schildläusen geführt. Wir werden auch diese Diskussion entsprechend führen. Ich halte das für richtig und gut in einer Demokratie, dass man diesen inhaltlichen Austausch vollzieht. Die Leute werden sich natürlich auch eine Meinung über die konkreten Argumente, die kommen, bilden. Dass man natürlich, wenn man nicht argumentiert, die längste Zeit Europafragen nicht aktualisiert, auf einen Bananenkrümmradius reduziert, da darf man sich nachher dann natürlich nicht wundern, dass halt die Vielfältigkeit der Polemik dabei eher überwiegt. Aber es ist immer so, wenn man wo Lücken lässt, sind andere dort. So ist halt das Leben und wir werden uns bemühen, dass das in der Zukunft auch entsprechend anders wird.

 

Ich sehe natürlich heute die Situation, dass mit Beharrungsbeschluss der Nationalrat jedes Gesetzesvorhaben auch entsprechend durchbringen kann, selbst wenn der Bundesrat, was unter bestimmten politischen Konstellationen, die auch in der Vergangenheit möglich waren, dagegen stimmt.

 

Wenn Sie mich daher fragen, was ich konkret meine, so muss ich mich konkret wiederholen. Ich meine, dass der Bundesrat einerseits ein Kompetenzfeststellungsorgan im Hinblick auf Diskussionen zwischen den Ländern und dem Bund bei Kompetenzzuteilungen, das ist die berühmte dritte Säule der Verfassung, sein soll und dass er zum anderen in Fragen etwa des Finanzausgleichsgesetzes konkret ein Vetorecht haben kann. Denn heute ist niemand gezwungen, mit den

 

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