Landtag,
17. Sitzung vom 05.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 70
genannten Kriterien den Status und den Bildungsstandard der Kinder festzustellen, damit man jenen Kindern, die es brauchen, egal, ob sie jetzt schon in einem Kindertagesheim sind oder nicht, die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung im ersten Jahr geben kann.
Außerdem sieht das Wiener Modell vor, dass, wenn in
der zweiten Phase der Einschreibung im nächsten Jahr festgestellt wird, dass
ein Kind noch weitere Förderung braucht, in der Vorschule zusätzliche Förderung
gegeben werden kann. – Das heißt, das ist alles in allem der richtige
Schritt in die richtige Richtung.
Ich weise aber gleich darauf
hin, dass wir uns noch einmal mit dieser Art 15a-Vereinbarung beschäftigen
werden, denn wir beschließen heute die Urfassung. Der Beitrittstermin für die
Bundesländer war der 31. März. Wir alle wissen aber, dass bis zum
31. März nur vier Bundesländer dieser Art 15a-Vereinbarung
beigetreten sind. Das ist sehr bedauerlich, denn in Wirklichkeit geht es ja
darum, diese Standards Österreich-weit herzustellen. Daher haben die
zuständigen Ministerinnen und Minister mit den übrigen Bundesländern intensive
Gespräche geführt, die letztendlich zur Veränderung der Einstellung geführt
haben, weshalb eine zweite Fassung ausgearbeitet wurde. In dieser wurden zwei Punkte
verändert. Erstens wurde der Termin zur Unterzeichnung bis zum 31. Mai
erstreckt, und zweitens findet sich in dem Entwurf, den wir heute beschließen,
eine prozentmäßige Aufteilung der Summe auf die einzelnen Bundesländer.
In der neuen Fassung, die wir im September
beschließen werden, werden dann die fixen Beträge stehen. Damit wird außerdem
sichergestellt sein, dass auch in Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Oberösterreich
und Niederösterreich die Kinder in den Genuss dieser bildungspolitischen
Maßnahme kommen. Das muss im Vordergrund stehen.
Präsident Johann Hatzl: Ich danke für
die Beantwortung.
Bevor ich zur 1. Zusatzfrage komme, darf ich
mitteilen, dass ich informiert wurde, das die Entschuldigung von Frau LhptmStin
Laska gegenstandslos geworden ist. Das heißt, sie wird anwesend sein.
Damit sind wir bei der 1. Zusatzfrage des Herrn
Abg Gudenus.
Abg Mag Johann Gudenus,
MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, sehr geehrte Frau
Landeshauptmann-Stellvertreterin!
Zur Abdeckung des Mehraufwandes soll ein
Zweckzuschuss betreffend sprachliche Frühförderung von
5 Millionen EUR von Seiten des Bundes zur Verfügung gestellt werden.
34,7 Prozent – sprich:
rund 1,7 Millionen EUR – sollen
für die sprachliche Frühförderung in Wien verwendet werden. Angesichts der
Tatsache, dass Sie wissen, dass mittlerweile mehr als 50 Prozent der
Erstklassler in Wien Zuwandererherkunft haben werden, frage ich Sie: Glauben
Sie, dass dieser Betrag ausreichen wird?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Landeshauptmann-Stellvertreter.
LhptmStin Grete Laska: Für
die Fördermaßnahmen wird auch mehr Personal gebraucht, und neben den Mitteln,
die Wien entsprechend einsetzt, kann auch dieser Bundeszuschuss in Höhe der
Summe, die Sie genannt haben, dafür verwendet werden.
Ja. Ich gehe davon aus, dass
das Geld ausreicht, denn nicht alle Kinder mit Migrationshintergrund haben
tatsächlich auch Förderbedarf. Es ist sehr erfreulich, dass wir in der
Zwischenzeit auch das Ergebnis der ersten Phase der Schuleinschreibung kennen
und im Gegensatz zu den vorherigen Jahren feststellen konnten, dass auf Grund
der guten Information an die Eltern die Anzahl jener Kinder, die in der Schule
nicht vorstellig gemacht wurden, sehr gering ist. Im Vergleich zu den
vergangenen Jahren ist das nur rund ein Viertel der Kinder, die normalerweise
nicht zur richtigen Schuleinschreibung vor Schuleintritt kommen.
Und auch die Zahlen, die sich beim ersten
Kennenlernen herauskristallisiert haben, bestätigen meine Annahme, dass man für
den Förderbedarf insgesamt, also sowohl betreffend Sprache als auch andere
Komponenten, mit den vorgesehenen Beträgen das Auslangen finden wird.
Präsident Johann Hatzl: Danke. Die
nächste Zusatzfrage stellt Frau Abg Vassilakou.
Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte
Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!
Jahrelang hat die Sozialdemokratie im Allgemeinen und
haben Sie im Besonderen auf das System der BegleitlehrerInnen geschworen und
gemeint, dass es sehr wichtig ist, die Kinder im Klassenverband zu belassen.
Nun haben Sie gesagt, dass die Kinder, wenn die Fördermaßnahmen nicht
ausreichen, in die Vorschule gehen, das heißt, ein Jahr später eingeschult
werden. Sie sprechen von Vorschulklassen, wir sprechen von Ghettoklassen.
Ich möchte Sie daher fragen:
Mit wie vielen solchen Klassen rechnen Sie tatsächlich im kommenden Herbst, und
in welchen Bezirken wird es diese Klassen geben?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Landeshauptmann-Stellvertreter.
LhptmStin Grete Laska: Ich habe
den Begriff nicht ganz verstanden, den Sie für diese Klassen verwendet haben.
Sollten Sie aber „Ghettoklassen“ gesagt haben, dann muss ich Ihnen sagen: Das
ist der falsche Begriff! Vorschulpädagogik gibt es seit ewigen Zeiten mit zwei
Modellen in Wien: Einerseits gibt es die Vorschulklasse, in der das erste Jahr
der Schulpflicht absolviert werden kann. Andererseits gibt es die so genannte
flexible Schuleingangsphase; in diesem Fall dürfen die Kinder, die Förderbedarf
haben, in Wirklichkeit um ein Jahr länger brauchen, um die Volksschulzeit zu
absolvieren. Beides findet im Klassenverband und gemeinsam mit anderen Kindern
statt, die unterschiedlichen Förderbedarf haben, und beide Modelle sind aus
meiner Sicht pädagogisch bewährt.
Mit dem 1+1-Modell bieten wir für
die Kinder in der Vorschule die Möglichkeit, noch mehr multifunktionelle
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