Landtag,
17. Sitzung vom 05.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 70
Dialyse.
Ich führe das jetzt nicht aus, weil wir wissen, worum es dabei geht. Ich hoffe
daher – und komme damit mit einem Satz zur Beantwortung der vorigen
Frage –, dass die Sicherstellung der finanziellen Mittel für die
Gebietkrankenkasse auch eine Voraussetzung ist, dass man weitere Projekte
miteinander machen kann.
Ich
möchte gern auf einige Punkte, die sich jetzt wirklich konkret aus der
15a-Vereinbarung ergeben, eingehen, in denen es schon ganz konkrete Arbeiten
unter Wiener Beteiligung gibt. Es geht ganz besonders um konkrete
Strukturvereinbarung in drei Bereichen.
Einerseits
geht es um die Evaluierung und Weiterentwicklung im LKF-System. Wir sehen bei
jeder Abrechnung, dass die Problematik darin liegt, dass sich das LKF-System
langsamer entwickelt als die Realität, was teilweise dazu führt, dass es auch
zu Belegungen kommt, die nicht notwendig wären, und zwar zum ökonomischen
Nachteil des Wiener Krankenanstaltenverbundes oder aller anderen Krankenanstalten.
Ein ganz wesentlicher Bereich ist auch, dass man zu einer besseren Finanzierung
der Ambulanzleistungen findet, die derzeit nur pauschaliert werden. Das wäre im
Sinn der Patienten und Patientinnen, weil dann im ambulanten Bereich noch mehr
gemacht werden könnte, aber auch im Sinne der Ökonomie der
Krankenanstaltenträger.
Zweitens
geht es um die ambulante Planung insgesamt, die damit um ein Stückchen
weitergebracht wird.
Der
dritte Punkt ist die Grundlagenarbeit zum Thema Qualität. Das ist mir deshalb
ganz besonders wichtig, weil es seit dem 1.1.2005 ein Qualitätsgesetz gibt. Und
Sie wissen so wie ich, dass das ein Bundesgesetz ist, für dessen Vollziehung
die Gesundheitsministerin Verordnungen erlassen müsste. Seit dem 1.1.2005
wurden aber keine Verordnungen erlassen, und daher bringen wir uns in diesem
Bereich als Wiener Vertreter ganz besonders ein.
Bei
der Weiterentwicklung des LKF-Systems geht es ganz besonders um die
Weiterentwicklung des Leistungskatalogs. Insbesondere ist hier wichtig, dass die
Berechnung der Zuschläge für Mehrfachleistungen im neuen Leistungskatalog auf
neue Beine gestellt werden. Sie wissen, dass das auch immer ein Problem war.
Ganz besonders wichtig ist es auch, zu überprüfen, ob die Finanzierung durch
das LKF-System in allen Bereichen so funktioniert, dass damit auch so gesteuert
wird, wie wir steuern wollen. In vielen Bereich ist das nicht der Fall, daher
ist das ein ganz wichtiger Punkt. Es gibt eine Arbeitsgruppe unter massiver
Wiener Beteiligung, in der es genau darum geht, dieses System zu evaluieren.
Seitens der Länder wurden drei Teilnehmer nominiert, und einer davon ist aus
Wien.
Zum
zweiten Bereich, nämlich den ambulanten Planungen: Dieser Bereich hängt auch
eng mit dem LKF-System in den Spitälern zusammen. Ich habe es vorher schon
angeführt: Es geht darum, dass wir keine Pauschalierung wollen, sondern eine
konkrete Abrechnung.
Ich
weiß, dass ich Ihnen jetzt lauter Informationen gebe, die Sie ohnedies schon
kennen, aber Sie haben mich dazu befragt, und daher bekommen Sie auch eine
ausführliche Antwort: Im Zusammenhang mit den ambulanten Planungen gibt es
Österreich-weit zu wenig Planungsgrundsätze und zu wenig Daten. Man hat sich
nämlich insbesondere im ambulanten Bereich bisher immer bemüht, mit der Frage
Gesundheitsplanung nicht wirklich etwas zu tun zu haben. – Ich halte das
für falsch! Es ist unbedingt notwendig, dass wir da weitermachen.
Im
Jänner 2008 wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die ganz konkrete Aufträge hat,
und zwar natürlich unter Beteiligung des Landes Wien: Der erste Auftrag
betrifft die Schaffung einer allgemeinen Datenbasis, insbesondere die
Errichtung von gemeinsamen Datenbanken, auf die man dann auch für die Planung
zugreifen kann.
Als
zweiter Punkt ist die Koppelung von Planung und Qualität ganz wichtig. Das sind
Zwillinge, die nicht getrennt werden dürfen. Dabei geht es um eine gemeinsame
Begriffsdefinition, was eigentlich wo geschehen soll, sowie um eine Darstellung
des Ist-Zustands und des Soll-Zustands im Sinne einer Zielplanung.
Diese
Arbeitsgruppe hat sich ganz besonders auch mit der während der
15a-Verhandlungen viel diskutierten Frage der ambulanten Gesundheitszentren
beschäftigt. Darüber gab es große Aufregung. Ich meine, diese Frage hat weniger
für Wien, aber für das flache Land ganz besondere Bedeutung.
Der dritte Punkt, den ich vorher schon als den
wesentlichsten Bereich aus der 15a-Vereinbarung angesprochen habe, betrifft die
Grundlagen für die Qualität der Arbeit. Hier geht es mir und uns um
flächendeckende Sicherung und Verbesserung der Qualität, vor allem um
einheitliche Qualitätsstandards, weil eigentlich nicht einzusehen ist, dass die
so unterschiedlich sind. Ich nenne immer das Beispiel Bad Aussee. Die haben
350 Operationen im Jahr, und ich hoffe, es sind 350 Blinddarmoperationen,
denn sonst wird es ein bisschen schwierig. Wir müssen hier schauen, dass wir
Österreich-weit zu einem Qualitätssystem kommen, auf das man sich dann als
Patientin und Patient auch verlassen kann.
Darüber hinaus sind wir in enger Kooperation, auch aus
der Art 15a-Vereinbarung heraus, mit den Burgenländern und mit den
Niederösterreichern, um das, was schon jahrzehntelang die Problematik ist,
gemeinsam zu bearbeiten.
Sie wissen auch, dass wir den Regionalen Strukturplan
für Gesundheit in Wien ausgeschrieben haben. Bis Ende des Jahres soll dieser
vorliegen. Erstmals ist dieser für den ambulanten und den stationären Bereich
gemeinsam ausgeschrieben worden, um erstmals zu versuchen, eine Grundlage für
eine integrierte Planung zu haben.
Darüber hinaus wissen Sie – ich führe das jetzt nicht
aus, sondern bringe es nur als Stichwort –, dass wir die größte
organisatorische und damit auch inhaltliche Umgestaltung im Wiener
Krankenanstaltenverbund vorbereitet haben und die in Umsetzung begriffen ist
mit der Errichtung des Krankenhauses Nord.
Ich weiß, dass ich Ihnen jetzt
nichts gesagt habe, was Sie nicht ohnehin wissen, aber Sie haben mich
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