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Landtag, 17. Sitzung vom 05.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 70

 

Dialyse. Ich führe das jetzt nicht aus, weil wir wissen, worum es dabei geht. Ich hoffe daher – und komme damit mit einem Satz zur Beantwortung der vorigen Frage –, dass die Sicherstellung der finanziellen Mittel für die Gebietkrankenkasse auch eine Voraussetzung ist, dass man weitere Projekte miteinander machen kann.

 

Ich möchte gern auf einige Punkte, die sich jetzt wirklich konkret aus der 15a-Vereinbarung ergeben, eingehen, in denen es schon ganz konkrete Arbeiten unter Wiener Beteiligung gibt. Es geht ganz besonders um konkrete Strukturvereinbarung in drei Bereichen.

 

Einerseits geht es um die Evaluierung und Weiterentwicklung im LKF-System. Wir sehen bei jeder Abrechnung, dass die Problematik darin liegt, dass sich das LKF-System langsamer entwickelt als die Realität, was teilweise dazu führt, dass es auch zu Belegungen kommt, die nicht notwendig wären, und zwar zum ökonomischen Nachteil des Wiener Krankenanstaltenverbundes oder aller anderen Krankenanstalten. Ein ganz wesentlicher Bereich ist auch, dass man zu einer besseren Finanzierung der Ambulanzleistungen findet, die derzeit nur pauschaliert werden. Das wäre im Sinn der Patienten und Patientinnen, weil dann im ambulanten Bereich noch mehr gemacht werden könnte, aber auch im Sinne der Ökonomie der Krankenanstaltenträger.

 

Zweitens geht es um die ambulante Planung insgesamt, die damit um ein Stückchen weitergebracht wird.

 

Der dritte Punkt ist die Grundlagenarbeit zum Thema Qualität. Das ist mir deshalb ganz besonders wichtig, weil es seit dem 1.1.2005 ein Qualitätsgesetz gibt. Und Sie wissen so wie ich, dass das ein Bundesgesetz ist, für dessen Vollziehung die Gesundheitsministerin Verordnungen erlassen müsste. Seit dem 1.1.2005 wurden aber keine Verordnungen erlassen, und daher bringen wir uns in diesem Bereich als Wiener Vertreter ganz besonders ein.

 

Bei der Weiterentwicklung des LKF-Systems geht es ganz besonders um die Weiterentwicklung des Leistungskatalogs. Insbesondere ist hier wichtig, dass die Berechnung der Zuschläge für Mehrfachleistungen im neuen Leistungskatalog auf neue Beine gestellt werden. Sie wissen, dass das auch immer ein Problem war. Ganz besonders wichtig ist es auch, zu überprüfen, ob die Finanzierung durch das LKF-System in allen Bereichen so funktioniert, dass damit auch so gesteuert wird, wie wir steuern wollen. In vielen Bereich ist das nicht der Fall, daher ist das ein ganz wichtiger Punkt. Es gibt eine Arbeitsgruppe unter massiver Wiener Beteiligung, in der es genau darum geht, dieses System zu evaluieren. Seitens der Länder wurden drei Teilnehmer nominiert, und einer davon ist aus Wien.

 

Zum zweiten Bereich, nämlich den ambulanten Planungen: Dieser Bereich hängt auch eng mit dem LKF-System in den Spitälern zusammen. Ich habe es vorher schon angeführt: Es geht darum, dass wir keine Pauschalierung wollen, sondern eine konkrete Abrechnung.

 

Ich weiß, dass ich Ihnen jetzt lauter Informationen gebe, die Sie ohnedies schon kennen, aber Sie haben mich dazu befragt, und daher bekommen Sie auch eine ausführliche Antwort: Im Zusammenhang mit den ambulanten Planungen gibt es Österreich-weit zu wenig Planungsgrundsätze und zu wenig Daten. Man hat sich nämlich insbesondere im ambulanten Bereich bisher immer bemüht, mit der Frage Gesundheitsplanung nicht wirklich etwas zu tun zu haben. – Ich halte das für falsch! Es ist unbedingt notwendig, dass wir da weitermachen.

 

Im Jänner 2008 wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die ganz konkrete Aufträge hat, und zwar natürlich unter Beteiligung des Landes Wien: Der erste Auftrag betrifft die Schaffung einer allgemeinen Datenbasis, insbesondere die Errichtung von gemeinsamen Datenbanken, auf die man dann auch für die Planung zugreifen kann.

 

Als zweiter Punkt ist die Koppelung von Planung und Qualität ganz wichtig. Das sind Zwillinge, die nicht getrennt werden dürfen. Dabei geht es um eine gemeinsame Begriffsdefinition, was eigentlich wo geschehen soll, sowie um eine Darstellung des Ist-Zustands und des Soll-Zustands im Sinne einer Zielplanung.

 

Diese Arbeitsgruppe hat sich ganz besonders auch mit der während der 15a-Verhandlungen viel diskutierten Frage der ambulanten Gesundheitszentren beschäftigt. Darüber gab es große Aufregung. Ich meine, diese Frage hat weniger für Wien, aber für das flache Land ganz besondere Bedeutung.

 

Der dritte Punkt, den ich vorher schon als den wesentlichsten Bereich aus der 15a-Vereinbarung angesprochen habe, betrifft die Grundlagen für die Qualität der Arbeit. Hier geht es mir und uns um flächendeckende Sicherung und Verbesserung der Qualität, vor allem um einheitliche Qualitätsstandards, weil eigentlich nicht einzusehen ist, dass die so unterschiedlich sind. Ich nenne immer das Beispiel Bad Aussee. Die haben 350 Operationen im Jahr, und ich hoffe, es sind 350 Blinddarmoperationen, denn sonst wird es ein bisschen schwierig. Wir müssen hier schauen, dass wir Österreich-weit zu einem Qualitätssystem kommen, auf das man sich dann als Patientin und Patient auch verlassen kann.

 

Darüber hinaus sind wir in enger Kooperation, auch aus der Art 15a-Vereinbarung heraus, mit den Burgenländern und mit den Niederösterreichern, um das, was schon jahrzehntelang die Problematik ist, gemeinsam zu bearbeiten.

 

Sie wissen auch, dass wir den Regionalen Strukturplan für Gesundheit in Wien ausgeschrieben haben. Bis Ende des Jahres soll dieser vorliegen. Erstmals ist dieser für den ambulanten und den stationären Bereich gemeinsam ausgeschrieben worden, um erstmals zu versuchen, eine Grundlage für eine integrierte Planung zu haben.

 

Darüber hinaus wissen Sie – ich führe das jetzt nicht aus, sondern bringe es nur als Stichwort –, dass wir die größte organisatorische und damit auch inhaltliche Umgestaltung im Wiener Krankenanstaltenverbund vorbereitet haben und die in Umsetzung begriffen ist mit der Errichtung des Krankenhauses Nord.

 

Ich weiß, dass ich Ihnen jetzt nichts gesagt habe, was Sie nicht ohnehin wissen, aber Sie haben mich

 

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