Landtag,
18. Sitzung vom 26.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 21 von 49
Minderheitenrecht. (Abg Dr Herbert Madejski: Das
ist peinlich! - Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Weiters haben in Wien - und das ist auch wichtig -
der Herr Präsident des Rechnungshofes und auch Mitglieder anderer
Kontrolleinrichtungen, wie der Umwelt- oder der Patientenanwalt, Rederecht. (Zwischenrufe
bei den GRÜNEN.) Das haben zum Beispiel Tirol, Niederösterreich und
Oberösterreich - das sind alles schwarze Bundesländer - nicht. (Zwischenrufe
bei der ÖVP.) Das ist, finde ich, auch ein wichtiges Recht. (Abg Godwin
Schuster: Die ÖVP verhindert ...! - Weitere heftige Zwischenrufe bei ÖVP
und GRÜNEN.)
Meine Damen und Herren! Für einen Dringlichen Antrag
als Kontrollinstrument bedarf es zum Beispiel in Tirol und in der Steiermark
einer Zweidrittelmehrheit. Einer Zweidrittelmehrheit! Das muss man sich einmal
vorstellen: zu einem Dringlichen eine Zweidrittelmehrheit in Tirol und in der
Steiermark! Ich hoffe, dass es jetzt zumindest in Tirol besser wird. (Anhaltende
Zwischenrufe bei ÖVP und GRÜNEN.)
Einen Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht
gibt es nur in drei Landtagen, meine Damen und Herren, nämlich in Wien, in der
Steiermark und in Tirol. Da rede ich jetzt aber überhaupt nicht über das
Parlament, über das österreichische Parlament. (Heftige Zwischenrufe bei
ÖVP, GRÜNEN und FPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl (unterbrechend):
Meine Damen und Herren! Ich möchte um ein bisschen mehr Ruhe für den Redner
bitten. Er hat nur mehr eine kleine Restzeit. (Anhaltende Zwischenrufe bei
ÖVP, GRÜNEN und FPÖ.)
Abg Mag Thomas Reindl (fortsetzend):
Ich weiß, es tut Ihnen weh, wenn man die Minderheitenrechte vorstellt. Ich verstehe
das. (Widerspruch bei der ÖVP.) Ich verstehe das. (Beifall bei der
SPÖ.)
Auch Prüfanträge an das Kontrollamt sind nur in Wien
ebenfalls ein Minderheitenrecht. Und auch die Beauftragung des Rechnungshofes
ist in vielen Bundesländern kein Minderheitenrecht. (Anhaltende Zwischenrufe
bei ÖVP und GRÜNEN.)
Meine Damen und Herren! Sie sehen, wir haben
umfassende, auf eine gute demokratische Basis gestellte Kontrollrechte. (Widerspruch
bei ÖVP, GRÜNEN und FPÖ.) Ich bin mir sicher, dass wir in Wien hier sehr
gut aufgestellt sind. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster
Redner hat sich Herr StR Herzog zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
StR Johann Herzog: Die Rede des Herrn Abg
Reindl war eine unglaubliche! So etwas habe ich schon lange nicht gehört. (Beifall
bei FPÖ und ÖVP.)
Herr Kollege Reindl hat vergessen, über Wien zu
reden. Nichts gegen Niederösterreich, Flandern oder Oberbayern, aber wir sind
hier in Wien. (Heiterkeit bei FPÖ und ÖVP.) Ich hoffe nicht, Herr
Kollege Reindl - das ist ganz ernst gemeint -, dass Ihr Kommentar über
„lustige" Wortmeldungen der Opposition den Geist der SPÖ zur Bereitschaft
von Reform bedeutet. Das wäre schlimm. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und von Abg
Marco Schreuder.)
Der Rest Ihres Redebeitrags ist in die gleiche
Richtung gegangen, gar keine Frage. (Abg Godwin Schuster: Ihr habt im
Parlament nichts gemacht! Alles verhindert!) Wir haben nur fünf Minuten,
wir machen keine Wechselrede, Herr Kollege.
Es ist eines ganz eindeutig festzustellen: Wir haben
einen Wunsch nach Stärkung der Kontrollrechte, nach einer Reform der Verfassung
von Geschäftsordnungen. Ich glaube, grundsätzlich ist zu sagen, dass hier
einmal auch ganz Simples gemacht werden muss: Lesbarkeit und Verständlichkeit
von Gesetzen, von Geschäftsordnungen, von Verfassungen. Diese gehören wirklich
so gemacht, dass das gegeben ist, und nicht, dass ein halbes Jahr nach
Erscheinen irgendeines Gesetzes, einer Geschäftsordnung oder einer Verfassung
sofort ein Kommentar nachgeschoben werden muss.
Die Stärkung der Kontrollrechte darf natürlich nicht
nur Landtag, Gemeinde oder Bezirksvertretung betreffen, sondern muss
selbstverständlich die Bürgermitbestimmung beinhalten.
Bisher haben Sie, zumindest am Beispiel des
Kontrollamtes, klar die Reform - na, sagen wir, - nicht vorangetrieben; das ist
so weit untertrieben, dass man es gar nicht sagen könnte. Wir werden ja im
Herbst sehen, ob dieser Arbeitskreis, der sich mit der Verfassungsänderung, mit
den Änderungen der Geschäftsordnung und der Kontrollrechte beschäftigt,
wirklich etwas bringt. Die Bereitschaft der SPÖ zur Rechtsreform wird im Herbst
klar und deutlich ersichtlich sein.
Ich würde aber auch einmal weggehen vom Kontrollamt,
auch weggehen von Gemeinde und Landtag, und einmal etwas ansprechen, was sehr
vernachlässigt wird, nämlich die Bezirksvertretungen. Ich glaube, dass gerade
bei den Bezirksvertretungen doch ganz deutliche Wünsche vorhanden sein müssten,
hier sozusagen zu einer Behandlung aufzurufen.
Es wäre zum Beispiel eine interessante Sache, eine
Direktwahl des Bezirksvorstehers anzustreben. (Abg Dr Matthias Tschirf:
Richtig! Alte Forderung der ÖVP!) Das wäre eine, wie ich glaube, sehr
wichtige Sache.
Weiters sollte es auch ein Misstrauensvotum gegen den
Bezirksvorsteher geben. Wir haben gerade gestern eines hier im Gemeinderat
gehabt. Es ist, wie man weiß, ein ganz, ganz selten angewendetes Mittel, aber
es sollte auch in der Bezirksvorstehung zur Verfügung stehen. (Beifall bei
der FPÖ.) Weiters sollten - nicht zuletzt auch aus Eigeninteresse, gar
keine Frage - die Rechte der Bezirksvorsteher-Stellvertreter festgelegt und
verstärkt werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich glaube, klare Regelungen hinsichtlich
Räumlichkeiten, Computerbenutzung und Ähnliches mehr sollten eine
Selbstverständlichkeit sein. Weiters wäre es, glaube ich, ganz, ganz wichtig,
dass man die Ausweitung und Verbesserung der Akteneinsicht in den Bezirken
anstrebt. Das liegt ganz im Argen. Die Mitarbeiter der Klubs sollten kopieren
können, wie sie wollen, und Zugriff haben. Ich glaube, das ist ganz wichtig.
Genauso gehört die Protokollierung
in den
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular