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Landtag, 18. Sitzung vom 26.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 49

 

an sich und grundsätzlich natürlich auch kritisiert werden dürfen, und es ist überhaupt keine Frage, dass man auch Vorschläge zu Gesetzesnovellen einbringen kann. Aber was Sie sich heute geleistet haben, das war - es tut mir leid, dass ich das sagen muss - Politjustiz in Reinkultur, die Sie hier persönlich geübt haben! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf von StR David Ellensohn.)

 

So etwas gibt es normalerweise nur in totalitären Staaten. Das ist Marke Oberster Sowjet! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Sie sind Mitglied einer Landesregierung, des höchsten Verwaltungsorgans im Lande Wien, und sind tatsächlich der Meinung, dass Sie sich die Zuständigkeit einer anderen Behörde anmaßen können? Sie halten überhaupt nichts von grundlegenden Rechtsprinzipien und Verfassungsprinzipien unseres Staates, nichts von Gewaltenteilung und vom Rechtsstaat! (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei den GRÜNEN: Wenn die ständig gebrochen werden! Der Minister bricht sie ständig!)

 

Haben Sie schon einmal etwas von Montesquieu gehört, von der Teilung von Legislative, Exekutive und Judikative? (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Und dann muss man zuschauen, wenn ein Minister diese Prinzipien ständig bricht! Wie lange soll man denn ...? – StR David Ellensohn: Wir wohnen hier nicht in Guantánamo!) Herr Kollege Margulies! Ich glaube, Sie kennen den eigenen Antrag der GRÜNEN nicht, was da alles drinnen steht! Ich werde jetzt Punkt für Punkt darauf eingehen; es deckt sich leider Gottes auch mit dem, was Herr StR Ellensohn gesagt hat.

 

Sie üben jetzt, hier und heute, Druck aus und versuchen eine unberechtigte und ungesetzliche Einflussnahme auf das Agieren von vier unterschiedlichen Behörden. - Bei der Polizei lasse ich mir das noch am ehesten einreden. Bei der Staatsanwaltschaft kann ich das schon überhaupt nicht verstehen, noch dazu, wo Sie immer dafür eintreten, dass diese besonders unabhängig von der Politik sein soll, dass diese gegenüber Regierungsmitgliedern besonders weisungsfrei gestellt werden soll. Und jetzt sagen Sie uns hier, wie eine Staatsanwaltschaft reagieren soll?! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ganz unverständlich ist es, wenn Sie Entscheidungen des Gerichts nicht akzeptieren, wenn Sie Druck auf Richter ausüben, wie sie entscheiden sollen, und wenn Sie auch der Meinung sind, sich hier die Kompetenz des Unabhängigen Verwaltungssenats arrogieren zu müssen; der ist nämlich zuständig, wenn es Verfehlungen der Polizei gibt, wenn diese unangemessen eingeschritten sein sollte.

 

Lassen Sie mich jetzt aber im Detail auf das eingehen, was da von Ihnen gekommen ist.

 

Sie sagen allen Ernstes, dass sich da Personen lediglich auf Grund diffuser Vorwürfe in Untersuchungshaft befinden und dass die Begründung für diese Untersuchungshaft völlig unzureichend ist. (StR David Ellensohn: Haben Sie Akteneinsicht? Die Anwälte haben keine!) - Ich weiß nicht, ob sie gerechtfertigt ist oder nicht. Ich sage Ihnen etwas: Ich kenne mich nicht besonders gut aus, was den Tierschutz betrifft, aber ich kenne mich ein bisschen aus, was Strafrecht und was Verfassungsrecht betrifft. Und selbstverständlich ist es legitim, partiell, punktuell, bei bestimmten Haftgründen Teile der Akteneinsicht auszunehmen. (StR David Ellensohn: Aber die Beschuldigung wäre ...!) Das ist eine Selbstverständlichkeit! Mit dem leben die Rechtsanwaltschaft und dieser Rechtsstaat aus guten Gründen seit vielen Jahrzehnten, und das exzellent! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Die Polizei, geschweige denn der Innenminister, die verfolgen niemanden aus Jux und Tollerei. Hier wird der Rechtsstaat nicht mit Füßen getreten, sondern dieses Haus, das Innenministerium, und die Polizei ermitteln und agieren – lesen Sie bitte die neue Strafprozessordnung und auch die Verfassung! – im Auftrag der Staatsanwaltschaft. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ohne Staatsanwaltschaft gibt es keine Untersuchungshaft! Die muss beantragt werden - nicht von der Polizei, sondern nur im Zusammenspiel von Gericht und Staatsanwaltschaft kann es zu einer Untersuchungshaft kommen! Das sind die elementaren Dinge, die man in einem Rechtsstaat und auch als Mitglied der Landesregierung wissen sollte. - Und wenn Sie es wissen, dann ist es umso schlimmer: Dann akzeptieren Sie nicht diesen grundlegenden Rechtsgrundsatz der Gewaltenteilung in dieser unserer Republik. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wenn sich jetzt diese Personen seit fünf Wochen in Untersuchungshaft befinden, dann wird die letzte Instanz in einem Verfahren entscheiden, ob das gerechtfertigt war oder nicht. Ich maße mir selbstverständlich nicht an, wie dieses Verfahren zu führen ist. Ich habe keine Ahnung, was konkret zugrunde liegt. Ich weiß natürlich auch nicht, wie das Verfahren in letzter Instanz ausgeht. (StR David Ellensohn: Das weiß niemand!) Nun, Sie scheinen es zu wissen, denn Sie kritisieren das Gericht für seine Entscheidungen!

 

Ich halte fest: Bevor es zu einer Untersuchungshaft kommt, kommt es zu einer Festnahme durch die Polizei. Zu einer Untersuchungshaft kann es nur kommen, wenn es einen Staatsanwalt gibt, der den Antrag stellt, so eine Untersuchungshaft zu verhängen. Es ist dann unmittelbar darauf vom Gericht diese Untersuchungshaft verhängt worden. Und darüber hinaus: Wenn die seit fünf Wochen in Untersuchungshaft sitzen, hat es auch schon eine Haftprüfungsverhandlung durch ein Gericht gegeben (Ruf bei der ÖVP: Genau!), und das Gericht ist zur Erkenntnis gekommen, dass ein dringender Tatverdacht vorliegt - ob sie wirklich schuldig sind, kann zu diesem Zeitpunkt noch niemand sagen, aber es reicht ein dringender Tatverdacht und das Vorliegen eines von drei Haftgründen. Und laut Ihrem Antrag liegen sogar zwei Gründe vor - Fluchtgefahr offenbar nicht, aber Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr. Und daher ist die Verhängung der Untersuchungshaft möglich. Das hat ein Gericht so entschieden.

 

Ich frage mich jetzt, was Sie damit meinen, dass Sie jetzt zu breitem Einspruch gegen die Entscheidung dieser Behörden aufrufen. (Abg Dr Matthias Tschirf: Das Justizverständnis der SED!) Sie befinden sich da auf sehr dünnem Eis, und ich finde es sehr bedauerlich,

 

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