Landtag,
21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 40 von 47
Magistratsdirektion bedanken. Ohne sie wären viele Prüfverfahren, das heißt, unsere Prüfungsarbeit, nicht in dem Maße und dieser vertiefenden Art möglich gewesen. Wir leben auch von der Kooperation mit den Behörden, mit den Ämtern und so auch mit der Magistratsdirektion Wien. Vielen Dank auch im Namen meiner Amtskolleginnen und Amtskollegen.
Damit Sie sich vergegenwärtigen können, von welchen
Zahlen beziehungsweise welchem Arbeitsumfang wir sprechen: In Österreich
wandten sich im Jahr 2007 mehr als 15 000 Rat- und Hilfesuchende an die
Volksanwaltschaft. Sie taten das mündlich, schriftlich, über das stark
nachgefragte Online-Beschwerdeformular und auf vielfältigem Wege auch über
moderne Medien, die wir noch gar nicht genug schätzen.
Nach diesen ersten Kontakten haben wir in Österreich Prüfungsverfahren
im volksanwaltschaftlich engen Sinne in mehr als 6 100 Fällen eingeleitet.
Für Wien kennen Sie das Zahlengerüst: 2 271
Kontakte, davon wurde im Falle von 695 Beschwerden ein Akt angelegt und ein
aufwendiges, sorgfältiges Prüfungsverfahren eingeleitet.
Damit bin ich schon bei der Bemerkung, die StR
Ellensohn gemacht hat im Zusammenhang mit Abg Klicka. Wir kennen die Fälle
nicht, die uns nicht kennen, die nicht wissen, dass es kostenlos, also
unentgeltlich Rat und Hilfe gibt, und wir kennen die Fälle nicht, für die die
Volksanwaltschaft noch eine zu große Hürde darstellt. Ich darf darauf
hinweisen, dass es von meinem Geschäftsbereich aus beabsichtigt ist, wieder zu
beginnen, in den Magistratischen Bezirksämtern oder in anderen atypischen Orten
außer der Singerstraße 17 Sprechtage und Sprechstunden abzuhalten.
Ich denke, es ist an uns, den Bürgerinnen und Bürgern
entgegenzukommen und so zu verfahren, wie das Abg Klicka angemerkt hat, nämlich
kundInnenfreundlich. Wir ringen auch noch um ein Weiteres: Was ist denn das für
ein Verhältnis zwischen dem Beschwerdeführer, der Beschwerdeführerin und uns
als prüfende Stelle, als auf Basis der Bundesverfassung arbeitende
Einrichtungen, Kontrolleinrichtungen der Verwaltung? Sind das Kunden, sind das Partner,
sind das Fragesteller? Wer sind diese Bürgerinnen und Bürger, zu denen sich ja
auch unser Verhältnis ausdrückt?
Also wir müssen auch überlegen, wie viele kommen und
kommen auch mit der Information, sie hätten erst seit Kurzem realisiert, dass
es uns gäbe und sie wüssten jetzt endlich, wo sie ihre Sorge abladen können und
Hilfe bekommen. Hinter diesen Zahlen stecken Schicksale, hinter diesen Zahlen
stecken Menschen, Familien, ökonomische Verluste, soziale Verluste und vieles
andere mehr. Also wir vergegenwärtigen uns in der Volksanwaltschaft sehr, dass
das nicht bloß „Fälle“ sind.
Ich möchte auch, ich konnte das schon persönlich tun,
Präsident Hatzl alles Gute für seinen neuen Lebensabschnitt zu wünschen.
Ich habe mir ganz besonders, nicht nur, weil es mein
Zuständigkeitsbereich ist, den Geschäftsbereich Friedhöfe herausgesucht. Dieser
kommt das letzte Mal in einem Bericht an den Landtag vor, weil es aktuell ein
ausgegliederter Bereich ist. Nur die Beschwerdeführer, wollen wir sie so jetzt
nennen, weil wir sie gegenwärtig noch so nennen müssen, die interessiert das
gelinde gesagt nicht. Die kommen mit ihren Beschwerden und sagen: Wer hilft mir
jetzt? Umgestürzter Baum, Grabstelle beschädigt, Haftungsfragen ungeklärt - da
hilft es im Einzelfall hoffentlich und auch in Zukunft, dass über den Kulanzweg
und über das gute Einvernehmen Möglichkeiten mit der Versicherung gefunden
wurden, dass der Schaden bezahlt wird. Aber das nützt nicht systematisch und
Sie wissen genau, wenn ich als prüfende Stelle auf eine freundliche Auskunft
angewiesen bin, hat das eine andere Qualität als wenn ich mit einer bestimmten
gesetzlichen Fundierung und auf einer Basis der bundesverfassungsmäßigen
Gültigkeit kooperieren und den Prüffall aufklären kann. Also die Kann-Bestimmung,
das freundliche Entgegenkommen ist das eine und die Berechtigung, auf Augenhöhe
einander zu begegnen, ist die andere Geschichte.
Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es
auch in einem anderen Fall - Bundeszuständigkeit AMS - absolut möglich war,
einfachgesetzlich die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft beizubehalten. Also
ich würde mich freuen, wenn es weiter eine Diskussion dazu gibt, ob man nicht
über einfachgesetzliche Maßnahmen die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft auch
da sicherstellt, wo es um ausgegliederte Bereiche geht.
Ich bedanke mich in dem Zusammenhang auch sehr für
die Anregungen, die aus den Debattenbeiträgen gekommen sind. Also ich denke,
Abg Günther hat auf diese Problematik hingewiesen. Frau Praniess-Kastner hat
eben diesen roten Faden der Missstände aufgezeigt und gesagt, wie das eben mit
Einzelfalllösungen ist und mit dem Systemfehler, der damit nicht behoben ist.
Ich bedanke mich auch für den Mehrparteienantrag, der
auf Behinderung, auf die Causa Behinderung im Antidiskriminierungsgesetz
hingewiesen hat und ich erwähne, dass zum Beispiel bei uns darüber Klage
geführt wird, dass es in den Magistratischen Bezirksämtern absolut nicht sicher
ist, ob man dort barrierefrei zu seinem Recht kommen kann. Vielleicht ist es
notwendig, über Sondergelder, über andere Anstrengungen zu erwirken, dass diese
Barrierefreiheit wirklich gewährleistet ist. Die Bezirke sagen durchwegs, sie
fühlen sich nicht imstande, diese Sanierungen, diese Adaptierungen vorzunehmen,
also ein Appell, über eine andere Form der Finanzierung in dem Zusammenhang
nachzudenken.
Die Kollegen Abg Klicka und StR
Ellensohn habe ich schon zitiert. Das ist die Spitze des Eisberges. Wie
verhalten wir uns zueinander und es ist nicht so, wie der Abg Oxonitsch gesagt
hat, durchwegs erfreulich, und ich kenne auch keine andere Position. Dem
scheidenden Präsidenten Hatzl wäre niemals persönliche Verfehlung oder
Verschulden nachzuweisen oder vorzuwerfen gewesen. Es geht aber nicht um
Einzelverschulden oder um einzelne Verfehlungen, sondern es geht, wie Sie in
den Wortmeldungen durchwegs gezeigt haben, um die Komplexität einer Materie,
der nicht umfassend Genüge
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