Landtag,
22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 59
Ich bitte um die Beantwortung.
LhptmStin Grete Laska:
Schönen guten Morgen!
Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter, Sie fragen
mich, inwieweit die Novelle des Jugendwohlfahrtsgesetzes auf Bundesebene, die
sich derzeit in Begutachtung befindet, Auswirkungen auf die Wiener Gesetzeslage
hat.
Da in Ihrer Fragestellung
keine inhaltliche Definition inbegriffen ist, verzeihen Sie mir, wenn ich
zuerst einmal rein formal beantworte. Wir befinden uns in der Phase einer
Begutachtung, das bedeutet, dass eine Vielzahl von Stellen in diesem
Begutachtungsverfahren ihre Kommentare abgeben wird. Wenn das Gesetz tatsächlich
mit noch nicht grundsätzlich feststehenden Formulierungen beschlossen werden
sollte und, wie es im Entwurf vorgesehen ist, mit 1. Juli 2009 in Kraft
treten soll, dann ist es wie jedes Mal selbstverständlich, dass die Länder und
damit auch das Land Wien in ihren diesbezüglichen Landesgesetzen
bundesgesetzliche Bestimmungen aufzunehmen hätten, und das wird auch in diesem
Fall geschehen.
Präsident Heinz Hufnagl: Die
1. Zusatzfrage stellt wieder Herr Abg Mag Gudenus. Bitte sehr.
Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub
der Wiener Freiheitlichen): Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!
Das Prozedere, dass die Landesgesetze dann
angeglichen werden müssen, ist mir schon klar. Es geht ja aus dem Entwurf
hervor, dass es mehrere Änderungen geben soll. Zum Beispiel soll das Jugendamt
Zugriff auf strafrechtlich relevante Daten oder persönliche Daten wie zum
Beispiel die Religion oder zum Beispiel eine Mitteilungspflicht einiger
Berufsgruppen, die mit Kindern zu tun haben, wie etwa in Schulen, Kindergärten,
Beratungsstellen oder Spitälern haben.
In den Diskussionen der letzten Monate, wo es auch
einige Kritik an den Behörden in Wien auf Grund einiger Fälle gab, haben Sie
meiner Erinnerung nach abgelehnt, dass so eine Mitteilungspflicht stattfindet.
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau
Stadträtin.
LhptmStin Grete Laska: Wenn wir
uns der inhaltlichen Diskussion dieser Gesetzesvorlage zuwenden, dann sage ich
aus Wiener Sicht, es sind hier einige Punkte gesetzlich festgelegt, wo ich sehr
stolz darauf bin, dass sie in Wirklichkeit das gesetzlich niederschreiben, was
die tägliche Arbeit in Wien tatsächlich auch auszeichnet. Wir hatten in der
vergangenen Woche eine große Enquete im Rathaus, wo zum Beispiel der ganze
Bereich der Gefährdungsabklärung und der Hilfeplanung sehr genau mit Fachleuten
nicht nur aus Wien, sondern weit über Wien hinaus diskutiert wurde. In
Wirklichkeit werden, wenn das Gesetz so kommt, wie es jetzt vorgesehen wird,
sowohl im Bereich der Gefährdungsabklärung als auch im Hilfeplan
beziehungsweise in der Verpflichtung zur Dokumentation die Wiener Standards im
Bundesgesetz aufgenommen. Das ist gut so, weil wir der Meinung sind, dass das
schon sehr lange notwendig ist.
Das Zweite, was die Verschwiegenheitspflicht, die Auskunftspflicht
und vor allem die Datenschutzbestimmungen betrifft, stellt ebenfalls eine
Verbesserung dar, weil damit ganz klar geregelt wäre, was der
Jugendwohlfahrtsträger in Zukunft verwenden und übermitteln darf. Auch das ist
etwas, was Sie angesprochen haben. Mit dieser Klarstellung wären dann
Diskussionen darüber, ob man sich mehr wünscht oder weniger möchte, nicht mehr
möglich, weil bei einer gesetzlichen Regelung, die wir dann selbstverständlich
auch ins Wiener Gesetz übernehmen würden, das klar wäre.
Auch die Zusammenfassung der Mitteilungspflichten an
den Jugendwohlfahrtsträger und die Verpflichtung, Mitteilungen nun auch
unverzüglich schriftlich zu erhalten, stellen eine Verbesserung dar.
Es gibt aber auch einige vorgesehene Paragraphen, die
sicherlich noch zu Diskussionen führen werden und wo aus meiner Sicht noch
nicht ganz sicher ist – aus Wiener Sicht würde ich mir das auch dringend
wünschen, dass es noch nicht sicher ist –, dass die Regelungen, so wie sie
jetzt im Gesetzesentwurf vorgesehen sind, tatsächlich auch kommen. Da rede ich,
um ein Beispiel zu geben, von dem gesamten Bereich der Pflegeeltern und dem
vorgesehenen Wegfall der Pflegebewilligungen. Das ist ein Bereich, der für mich
nicht ganz glücklich in dieser Formulierung geregelt wäre, weil es ein
Rückschritt wäre. Und auch der gesamte Bereich der Frage, was nach dem
18. Lebensjahr geschieht, bedarf meiner Meinung nach noch einer genaueren
Definition, weil wir nicht auf der einen Seite bestimmte Altersgrenzen mit
Rechten und Pflichten verbinden können, die wir auch teilweise in den letzten
Jahren und Jahrzehnten heruntergesetzt haben, und auf der anderen Seite
bestimmte Aufgabenstellungen im Zusammenhang mit der Jugendwohlfahrt erweitern
können. Hier ist eine Grenzziehung noch deutlicher zu machen, und auch die
Definition, wann in welchen Fällen wer etwas zu tun hat.
Präsident Heinz Hufnagl: Die
2. Zusatzfrage stellt Frau Abg Smolik. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im
Rathaus): Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!
Dieses Gesetz wird sicher noch Anlass zu einigen
Diskussionen vor allem bezüglich des Bundes geben, worauf Kollege Gudenus auch
abgezielt hat, nämlich bezüglich der Datenweitergabe bezüglich
Religionsbekenntnis und ethnischer Herkunft. Es wird auch kritische
Stellungnahmen zu genau diesem Passus geben.
Meine Frage: In § 12 ist in diesem zur
Begutachtung vorliegenden Gesetzesentwurf festgelegt, dass die Ausstattung der
öffentlichen Jugendhilfeträger in personeller, finanzieller und fachlicher
Hinsicht in erforderlicher Art und Weise und Umfang geregelt sein muss
beziehungsweise geeignet sein muss. Es gibt ja nach wie vor die offene
Forderung der Gewerkschaft – nämlich der KIV und auch des FSG – nach mehr
Personal im Wiener Jugendwohlfahrtsbereich, nämlich nach
36 SozialarbeiterInnen und im Bereich der RechtsvertreterInnen nach
18 Personen.
Es ist so, dass bis jetzt 11 SozialarbeiterInnen
beziehungsweise eine Stelle bei der Mobilen Arbeit mit Familien bewilligt sind.
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